Änderungsantrag - 2013/BV/5157-14 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beschluss über die Aufgabenstellung für den Wettbewerb "Areal Bussebart/ Stadthafen" zur Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.03.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.04.2014
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Bereit
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Anlage wie folgt geändert:
Der Punkt 6.3.4 auf Seite 47 ist im zweiten Absatz der zweitletzte Satz zu streichen und zu ersetzen durch folgende Formulierung:
„Eine attraktive Querung der L 22 kann durch eine Teilabsenkung der Straße und die Ausbildung eines Plateaus, aber auch durch andere Lösungen gewährleistet werden.
Auf Seite 26 sind folgende Änderungen vorzunehmen:
a) Am Ende des zweiten Absatzes wird das Wort „sollen“ ersetzt durch „können“
b) Der dritte Absatz wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:
„Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung von 2012 bilden keine Vorgaben für die Wettbewerbsteilnehmer, da sich die Art und Lage der Querungen aus den städtebaulichen Entwürfen der Wettbewerbsteilnehmer ergeben werden (siehe auch Punkt 6.3.4 ).“
c) Die Abbildung 23 ist zu entfernen
Auf Seite 49 ist der letzte Absatz zu ersetzen durch:
„Wird der Bau einer Querung über die L 22 vorgesehen, ist diese in das freiraumplanerische Konzept mit einzubeziehen.“
Sachverhalt:
Querung der L22 für den Fuß- und Radverkehr
Die Wettbewerbsausschreibung macht eine sehr starke Vorgabe in Richtung auf die Schaffung eines Plateaus von der Schnickmannstr. bis zur Wokrenter Str. mit einer Absenkung der L22. Mit dem Text auf Seite 26 der Auslobung und der Abbildung dieser einen Lösung erfolgt eine Vorfestlegung, die den Blick für andere Lösungen einschränkt.
Aus den städtebaulichen Entwürfen können sich jedoch deutlich andere und ggf. kostengünstigere Lösungen ergeben.