Änderungsantrag - 2013/BV/5157-13 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgabenstellung zum Städtebaulichen Wettbewerb wir wie folgt erweitert:

 

Im Punkt 6.4 Freiplanerische Zielstellung  wird an geeigneter Stelle ergänzt:

„Im Bereich Stadthafen ist eine Skateranlage vorzusehen.“

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Sachverhalt:

 

Skateranlagen gehören zu den von Kindern und Jugendlichen am meisten genutzten und nachgefragten öffentlichen Anlagen. Nur eine ausreichende Anzahl solcher Anlagen kann die zweckfremde Nutzung anderer baulicher Anlagen im öffentlichen Raum verhindern. Beschwerden von Einwohner/innen über Belästigung durch Skater z. B. am Gertrudenplatz zeigen, dass im erweiterten Innenstadtbereich die Notwendigkeit für eine weitere Anlage besteht. Aufgrund der Lärmprobleme kommen dafür nur Flächen in angemessenem Abstand von Wohnbebauung in Frage. Im Stadthafen wäre dies gegeben.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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18.03.2014 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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20.03.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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02.04.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt