Beschlussvorlage - 2014/BV/5402
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" in Höhe von 5.000.000 EUR bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.03.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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29.04.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 Punkt 3 KV M-V; § 44 Abs. 3 KV M-V; § 6 (3) Punkt 7 Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ investiert in die Aufstockung des Bauteiles „B Neubau“ zur Errichtung einer ITS- und IMC-Einheit. Das Investitionsvolumen wird sich, insbesondere aufgrund statischer Gegebenheiten durch die Aufstockung der Einheit auf den vorhandenen Neubau, inkl. der losen Ausstattung auf ca. TEUR 10.400 belaufen. Die Gesamtmaßnahme wird mit Landesmittel in Höhe von TEUR 5.400 gefördert. Der Restbetrag von TEUR 5.000 ist durch Investitionskredite zu finanzieren.
Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von TEUR 800 erfolgt im Rahmen der beschlossenen und genehmigten Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsjahr 2012.
Der Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes wurde am 19.06.2013 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Die Genehmigung des im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 4.200 wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport MV am 17.07.2013 erteilt.
Aus wirtschaftlicher Betrachtung bietet sich für die Baumaßnahme die Finanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an, da Förderbanken der Förderung von Investitionstätigkeiten durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen dienen. Hierzu werden sie u.a. durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes oder Landes befähigt. Folgendes Programm der KfW kann hier genutzt werden:
Programmnummer IKK 208
Mit dem IKK-Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Millionen Euro max. 50% der förderfähigen Finanzierungskosten pro Vorhaben. Somit können über das Programm IKK 208 die benötigten Mittel in Höhe von TEUR 5.000 finanziert werden. Der Programmzins wird täglich angepasst. Die Festsetzung des Zinssatzes für das Darlehen des Eigenbetriebes erfolgt am Tag des Mittelabrufs.
Der Darlehensantrag für den Eigenbetrieb in Höhe von TEUR 5.000 wurde am 20.02.2014 bei der KfW gestellt. Die Mittel können nach der Bewilligung durch die KfW entsprechend abgerufen werden.