Nachtrag Beschlussvorlage - 2013/BV/5194-03 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Der Gründung der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt
    Rostock wird unter Berücksichtigung des Satzungsentwurfs und des
   Stiftungsgeschäftes zugestimmt.

 

§ 8 Punkt 3 erhält folgende Fassung:

„Weitere Vorstandsmitglieder können durch das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag des Kuratoriums berufen werden.“

 

2. Es werden zwei Vertreter der Bürgerschaft für das Kuratorium der Stiftung benannt.

3. Die Bürgerschaft bestimmt eine Person für den Vorstand.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 9 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt wird wie folgt ergänzt:

 

Der Satzungsentwurf wurde entsprechend den Hinweisen des Kulturausschusses in § 8 Nr. 3 geändert in: „Weitere Vorstandsmitglieder können durch das Kuratorium auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag des Kuratoriums berufen werden.“

 

Im aktuellen Satzungsentwurf besteht der Vorstand aus dem Oberbürgermeister, einem Vertreter der OstseeSparkasse und einem Vertreter der Bürgerschaft. Aufgrund der anfallenden Aufgaben wird dies als ausreichend gesehen, die Installation von zusätzlichen Vorstandsmitgliedern kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die Finanzierung des einzubringenden Kapitals bei Gründung der Stiftung (250.000 EUR) geht für die Hansestadt Rostock mit einer Darlehensaufnahme und damit mit einem Zinsaufwand einher. Dieser beträgt 3 - 4 % und entspricht maximal 10.000 EUR p.a. Der Vorzug der Beteiligung der OstseeSparkasse mit ebenfalls 250.000 EUR ist jedoch um ein vielfaches höher zu gewichten.

 

Das Stiftungskapital wird angelegt. Die Stiftungen der OstseeSparkasse erzielten in den vergangenen Jahren jeweils Erträge um 3 %. Konkrete Vereinbarungen oder Verträge zur Kapitalanlage gibt es nicht, es ist ein Bürgerschaftsmandat für die Stiftungsgründung notwendig.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen werden wie folgt ergänzt:

 

Teilhaushalt: TH 12 – Beteiligungen und Eigenbetriebe

 

Produkt: 26101             

Bezeichnung: Volkstheater Rostock GmbH

 

Produkt: 62203                  

Bezeichnung: Rechtsfähige Stiftung gem. § 65 Abs. 3 KV MV „Theater-Stiftung“

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2014 (HHR)

26101.78643000

Auszahlung für Finanzanlagen an den öffentlichen Bereich, an rechtsfähige kommunale Stiftungen

-

-

-

250.000

2014

61201.57511000

Zinsaufwendungen an Banken

-

7.300*

-

-

2014

61201.77511000

Zinsauszahlungen an Banken

-

-

-

7.300*

 

* 250.000 * 0,035/12 Monate * 10 Monate = 7.291,67 (rund 7.300)

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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25.02.2014 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

 

Erweitern

05.03.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen