Beschlussvorlage - 2013/BV/5190
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Erschließung der künftigen Baugrundstücke und der naturschutzrechtlich gebotenen Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt und der WIRO mbH im Bereich des B-Plans Nr. 01.W.166 "Am Golfplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.02.2014
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.03.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4, Ziffer 5 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Ziffer 9 der Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 20.06.2012 den Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am Golfplatz“ beschlossen. Die Stadt beabsichtigt, die im B-Plan festgesetzten Bauflächen an den Erschließungsträger zu veräußern.
Zur Sicherung des Ausgleichs von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch bauliche Vorhaben im Geltungsbereich des B-Planes und zur Sicherung der Erschließung der künftigen Baugrundstücke und Anbindung der vorhandenen Bebauung soll der vorliegende Vertrag mit der WIRO mbH geschlossen werden.
Für die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen Kantenweg 1-3 wird eine teilweise Refinanzierung nach Erschließungsbeitragssatzung vereinbart. Umlagefähig sind nach derzeitiger Planung Kosten in Höhe von ca. 500.00 €. Die für die Fremdanlieger zu refinanzierenden Beiträge liegen bei etwa 300.000 €. Die Refinanzierung erfolgt erst nach Eingang der Beiträge. Das Vollstreckungsrisiko trägt der Erschließungsträger.
Alle anderen Maßnahmen führt der Erschließungsträger in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch und hält die Stadt von allen weiteren Kosten frei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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