Änderungsantrag - 2013/BV/4436-10 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
2. Änderung der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Pro Kunsthalle e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.10.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; xx_alle_NÖ_Vorlagen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.10.2013
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Beschlussvorschlag:
Der § 4 Beirat der Vereinbarung wird gestrichen und ersetzt durch.
§ 4 Fachbeirat
1. Der Betreiber wird bei der Profilierung der Kunsthalle Rostock und ihrer Einbindung in das
Kulturangebot der Hansestadt Rostock durch einen Fachbeirat beraten und unterstützt.
2. Der Fachbeirat tagt mindestens zweimal im Jahr, im Bedarfsfall öfter.
Dem Beirat ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die grundsätzliche
Ausstellungskonzeption und bis zum 30. September eines jeden Jahres das
Ausstellungsprogramm des folgenden Jahres vorzulegen. Der Betreiber stellt den Mitgliedern des Fachbeirats vor den jeweiligen Sitzungen rechtzeitig die für ihre Aufgabe erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Das Ausstellungsprogramm der Kunsthalle wird erst nach der Diskussion im Fachbeirat beschlossen.
3. Dieser Fachbeirat besteht aus
- der Leiterin oder dem Leiter des Amtes für die städtischen Museen
- einer Vertreterin oder Vertreter des Kulturausschusses der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock,
- einem Vertreter des Verbandes der Kunstmuseen und Kunstinstitutionen Mecklenburg-
Vorpommern e.V.
- vier externe Sachverständige, die überregional angesehene Ausstellungsprojekte im Bereich der Bildenden Kunst kuratiert haben.
4. Die Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder des Fachbeirates erfolgt in Abstimmung mit pro Kunsthalle e.V. durch das Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock.
5. Die Geschäftsführung obliegt dem Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen.
6. Die Kosten für den Fachbeirat trägt die Hansestadt Rostock.
Näheres regelt die Geschäftsordnung des Fachbeirates, die mit Beschluss der Bürgerschaft in Kraft tritt.
7. Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Bürgerschaft 1x jährlich eine Informationsvorlage zur Verfügung gestellt, in der über den laufenden Stand der inhaltlichen Ausgestaltung und der Einnahmeentwicklung zu berichten ist.