Informationsvorlage - 2013/IV/4855

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/BV/0652 zur Zukunftssicherung sowie den hierzu ergänzenden Beschlüssen wurde für die Volkstheater Rostock GmbH für das Jahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von 7.914 TEUR festgelegt.

Im Januar 2013 zeigte die Gesellschaft an, dass für das Jahr 2014 ein Mehrbedarf von 1.380 TEUR besteht. Die Bürgerschaft hat daraufhin zur Reduzierung des Insolvenzrisikos mit Beschluss Nr. 2013/DV/4257 einer „Soforthilfe zur Stabilisierung der angespannten Lage der Volkstheater Rostock GmbH“ zugestimmt. Damit erhöhte sich der Zuschuss von 7.914 TEUR um 900 TEUR auf 8.814 TEUR. Die verbleibende Differenz zum angemeldeten Mehrbedarf in Höhe von 480 TEUR sollte die VTR GmbH aus eigener Kraft durch Einsparungen realisieren.

Die Umsetzung der Vorgabe wurde durch die Entscheidung, die Spielstätte „Theater am Stadthafen“ aufzugeben, erreicht.

Unter der Annahme, dass vom Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 FAG-Mittel in Höhe von 7.624 TEUR und im Jahr 2015 in Höhe von 7.943 TEUR zur Verfügung gestellt werden, war damit ein ausgeglichenes Ergebnis der VTR GmbH für diese Geschäftsjahre sichergestellt.

Für die Berechnung der erwarteten FAG-Mittelzuwendung wurden die Regelungen zur Verteilung der Finanzausgleichsmasse aus dem FAG-Theatererlass 2010 bis 2013 zugrunde gelegt.

Jetzt liegen Erkenntnisse über ein verändertes Verteilungsverfahren vor. Damit ist die erreichte positive Entwicklungsprognose der Volkstheater Rostock GmbH erneut gefährdet.

 

Der Entwurf zur Änderung des FAG-Gesetzes sieht eine Neuzuordnung der für Theater und Orchester zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsleistungen in Höhe von 35,8 Mio. EUR vor. Danach sollen von den 35,8 Mio. EUR  Finanzausgleichsmasse 10,9 Mio. EUR den Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben von Oberzentren mit Mehrspartentheater zugeordnet und 24,9 Mio. EUR an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Bildung langfristig tragfähiger Theater- und Orchesterstrukturen übertragen werden.
Die Regelung soll ab dem 01.01.2014 in Kraft treten.

 

Am 22.08.2013 erläuterte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Städten und Landkreisen mit Theaterstandorten die aus der erwarteten Entscheidung zum Gesetzentwurf ergebende Veränderung zur FAG-Mittelverteilung für die Jahre 2014 und 2015.

Gemäß den Erläuterungen richtet sich die Verteilung der 10,9 Mio. EUR nach den Einwohnerzahlen der Verflechtungsbereiche der Oberzentren im Landesraumentwicklungsprogramm. Die sich daraus ergebende Zuweisungshöhe liegt noch nicht endgültiger Höhe vor. In der Begründung zur Änderung des FAG-Gesetzes wird von einem Anteil für die Hansestadt Rostock in Höhe von 3.019 TEUR ausgegangen.

Die Verteilung der 24,9 Mio. €, über die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verfügt,  richtet sich grundsätzlich nach dem Durchschnitt der FAG-Zuweisungen aus den Jahren 2011 bis 2013. Die VTR GmbH hat in den Jahren 2011 bis 2013 durchschnittlich 7.881 TEUR erhalten. Abzüglich des Anteils der über die Einwohnerzahlen ermittelt wird, würde damit für Rostock aus den 24,9 Mio. EUR ein Anteil von 4.862 TEUR entfallen.

 

Für eine 100 %-ige Verteilung ist jedoch der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Hansestadt Rostock erforderlich.  

Die Zielvereinbarung soll für 2014 und 2015 abgeschlossen werden und Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Theater- und Orchesterstandortes beinhalten, die im Kontext mit dem Landestheaterkonzept stehen.

Wird von der Stadt keine Zielvereinbarung abgeschlossen, erhält der Theaterstandort nur 90 % der maximal möglichen Mittelzuweisung. Die verbleibenden 10 % werden in einen Strukturfonds eingelegt.

Um die Mittelkürzung von 10 % zu vermeiden, besteht deshalb die Notwendigkeit den Abschluss der Zielvereinbarung noch im Jahr 2013 vorzunehmen.

 

Damit die maximal mögliche Zuwendung von den vom  Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die VTR GmbH zu verteilenden 24,9 Mio. EUR gesichert werden kann, wird die Verwaltung der Hansestadt Rostock gemeinsam mit dem Volkstheater prüfen, welche Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Theater- und Orchesterstandortes im Kontext mit dem Landestheaterkonzept stehen und als Inhalt für die Zielvereinbarung dem Ministerium vorgeschlagen werden sollen.

Zu diesem Zweck wurde das Ministerium bereits gebeten, kurzfristig das Landestheaterkonzept der Hansestadt Rostock zur Verfügung zu stellen.

 

Soweit es nicht gelingt eine Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur abzuschließen, würden die Zuwendungen für das Theater in den Jahren 2014 und 2015 in einer Besorgnis erregenden Höhe abnehmen. Die Haushaltssituation der Hansestadt Rostock lässt eine Erhöhung der Zuweisungen an die Volkstheater Rostock GmbH nicht zu. Die Folge wäre eine Reduzierung des Theaterangebotes.

 

Ab dem Jahr 2016 sollen die 24,9 Mio. EUR vollständig an den Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur übergehen. Hintergrund der Herauslösung der FAG-Mitteln ist die seitens der Landesregierung beabsichtigte Neuorganisation der Theater- und Orchesterlandschaft bis 2020, in deren Ergebnis eventuell eine Überleitung der 24,9 Mio. € für eine Zuschusszahlung auf der Basis von Gesellschafteranteilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ansteht.

 

Mit Kabinettsbeschluss vom 13.08.2013 hat die Landesregierung der Landeshauptstadt Schwerin und dem Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin gGmbH die Bereitschaft erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen ab 2016 in eine Gesellschaft „Staatstheater Mecklenburg“ einzutreten sowie die Landeshauptstadt Schwerin und die benachbarten Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Reformen für den westlichen Landesteil zu unterstützen.


Vor diesem Hintergrund wird zu prüfen sein, in welcher Form die Theater- und Orchesterförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der für die Hansestadt Rostock notwendigen Größenordnung auch ab 2016 gesichert werden kann, wenn die 24,9 Mio. EUR nur noch für Zuschusszahlungen von Theatergesellschaften an denen das Land beteiligt ist, zur Verfügung stehen. 

 

 

 

 

Holger Matthäus

Beauftragter in der Funktion

des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters

der Hansestadt Rostock

 

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09.10.2013 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben