Dringlichkeitsvorlage - 2013/DV/4689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet das Ministerium für Inneres und Sport, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. August 2013 zu bestellen. Die Bestellung soll mit Amtsantritt der neuen Ersten Stellvertreterin / des neuen Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters enden.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 40, 83 (1) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:
 

Die Amtszeit des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters, Herrn Senator Scholze läuft am 31.07.2013 ab. Auf Grund der gesetzlichen Regelung der §§ 40 Abs. 5 S. 1, 37 Abs. 2 KV M-V bleibt er im Anschluss daran bis zur Wahl eines Nachfolgers, längstens aber für sechs Monate im Amt. Es ist davon auszugehen, dass Herr Scholze bis dahin weiterhin dienstunfähig ist.

 

Die Zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, Frau Dr. Liane Melzer, scheidet zum
01. September 2013 aus den Diensten der Hansestadt Rostock aus. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verhinderungsvertretung des Oberbürgermeisters gemäß § 40 (1) KV M-V nicht mehr gewährleistet.

 


Bis zum Amtsantritt der neuen Senatoren soll Herr Senator Holger Matthäus als Beauftragter in der Funktion des Ersten Stellvertreters bestellt werden. Die Bestellung hat somit nur vorübergehenden Charakter und endet mit Amtsantritt der neuen Ersten Stellvertreterin bzw. des neuen Ersten Stellvertreters.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Dauer der Bestellung ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Festlegung der Höhe erfolgt in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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19.06.2013 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock bittet das Ministerium für Inneres und Sport, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. August 2013 zu bestellen.

 

Die Bestellung soll mit Amtsantritt der neuen Ersten Stellvertreterin / des neuen Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters enden.

 

 

Beschluss Nr. 2013/DV/4689:

 

Die Hansestadt Rostock bittet das Ministerium für Inneres und Sport, Herrn Senator Holger Matthäus als Beauftragten in die Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 1. August 2013 zu bestellen.

 

Die Bestellung erfolgt für längstens 6 Monate.

 

Die Bestellung soll mit Amtsantritt der neuen Ersten Stellvertreterin / des neuen Ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters enden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Herr Senator Matthäus gibt eine persönliche Erklärung ab.