Beschlussvorlage - 2013/BV/4625

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2012 in Höhe von 217.574,90 EUR für o.g. Vorhaben wird für folgende Konten erteilt:


Maßnahme Nr. 6654101201200701 Produkt: 54101 Gemeindestraßen

Konto:78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturver-mögen –zweckgebunden-


Die Deckung erfolgt aus der

Maßnahme Nr. 6654101201201508 Lichtenhäger Brink Produkt: 54101 Gemeindestraßen 

Konto: 78532001 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturver-mögen –zweckgebunden-.

 

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Beschlussvorschriften:

§  6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

unabweisbar:

Das Bauvorhaben ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde ist ein Gemeinschaftsvorhaben der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), Deutschen Bahn AG (DB AG), dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) und der Hansestadt Rostock. Dabei ist die RSAG gemäß Maßnahmeträgervertrag verantwortlich für die Planung, Ausschreibung und Durchführung der Maßnahme und handelt im Namen und auf Kosten der Hansestadt Rostock.

Für den Bahnübergang „Alte Bahnhofsstraße“ bestand auf Grund eines nicht Eisenbahn-bau- und betriebsordnungsgerechten Erscheinungsbildes die Auflage durch das Eisenbahnbundesamt an die DB Netz AG diesen umzubauen.

 

Mit dem Bau des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde entstand eine zentrale Erschließung zu den Bereichen Mittelmole, Passagierkai und Werftgelände über eine neu errichtete niveaufreie Kreuzung zwischen der Bundesstraße und der Werftallee. Die Baumaßnahme wurde in verschiedenen Baulosen durchgeführt. Los 1 beinhaltete Straßen- und Brückenarbeiten, Los 2 Bau des Fußgängertunnel und Los 3 beinhaltete die Eisenbahnanlagen. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz haben sich an den kreuzungsbedingten Kosten sowohl der Bund, die Deutsche Bahn AG und die Gemeinde zu je einem Drittel an den Kosten zu beteiligen. Weiterhin erfolgte im Auftrag des StALU MM der Ausbau des Hochwasserschutzes. Entsprechend der Finanzierungsvereinbarung zur Herstellung des Straßendammes mit Hochwasserschutzfunktion zahlte das StALU MM entsprechend der Weiterberechnung der anfallenden Kosten seine finanziellen Anteile an die Hansestadt Rostock.

 

unabweisbar:

Mit Einführung des doppischen Haushaltswesens wurden für die Einnahmen der Fördermittel vom Land M/V, den kreuzungsbedingten Weiterberechnungen an den Bund, das STALU MM und die DB AG entsprechend erforderliche Einnahmekonten eingerichtet. Dabei befanden sich alle Produktkonten des ÖPNV-Verknüpfungspunktes mit dem Ausgabekonto in einem Zweckbindungskreis, so dass Mehreinzahlungen für Mehrauszahlungen bereitgestellt werden können. Da bis zum Jahresende 2012 noch nicht alle Schlussrechnungen vorlagen, konnten nicht alle Bauleistungen an Dritte weiterberechnet werden, so dass es zu Mindereinzahlungen von insgesamt 217.574,90 EUR gekommen ist. Somit konnten keine Mehreinzahlungen für Mehrauszahlungen bereitgestellt werden. Durch die Minder-einzahlungen haben sich die Eigenmittel der Hansestadt Rostock erhöht, dieses Defizit muss nun für die Jahresabrechnung 2012 in der Maßnahme ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde ausgeglichen werden.

 

unvorhersehbar:

Bis zum Jahresende 2012 lagen im Tief- und Hafenbauamt noch nicht alle Schlussrechnungen wie ursprünglich geplant vor. Strittige Nachträge mit der Fa. Balfour Beatty Rail GmbH im Los 3 - Bau der Eisenbahnanlagen waren noch nicht endverhandelt. Ebenso erfolgte erst im 1.Quartal 2013 die Abrechnung der Planungsleistungen an die RSAG. Erst danach konnten die Weiterberechnungen an den Bund, die RSAG und das StALU MM erfolgen. Die daraus resultierenden Einzahlungen sind erst in der Finanz-rechnung 2013 ersichtlich.

 

 

Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

4.920.900,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen – Zweckbindung-

+

     

159.649,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

  217.574,90

 

 

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

5.298.123,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

54101 78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen –zweckgebunden-

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6654101201201508

Lichtenhäger Brink

 

     

     

 

 

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

     

450.000,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

 

./.

     

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

 

Aufträge

./.

     

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

     

450.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

217.574,90

 

 

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen:

Der Lichtenhäger Brink  ist ein geplantes Projekt aus dem Städtebauförderungsprogramm des Landes M-V. Da im Jahr 2012 keine Fördermittel vom Land bereitgestellt wurden, konnte es infolgedessen nicht zur Ausschreibung und Ausführung der Maßnahme in 2012 kommen.

In den Dienstberatungen des Oberbürgermeisters vom 28.01.2013 und 04.02.2013 wurde festgestellt, dass auch im Jahr 2013 keine Städtebauförderungsmittel bereitgestellt werden und daher die Realisierung der Gesamtmaßnahme nicht möglich ist. Die finanziellen Mittel werden mit der Haushaltsplanung 2014/2015 neu eingestellt.  


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:66

Produkt: 54101                          

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen –zweckgebunden-

Investitionsnummer

6654101201200701

ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.06.2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.06.2013 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen