Beschlussvorlage - 2013/BV/4589
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 12 SGB VIII - Jugendalternativzentrum e. V. - "Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.05.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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04.06.2013
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt Offene Jugendarbeit im Jugendalternativ-zentrum gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 31.12.2013 in Höhe von 30.641,83 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Im Rahmen der Jugendarbeit ist dieses offene Angebot in selbstverwalteter Form ein wichtiger Bestandteil für Rostock. Das JAZ e. V. legt besonderen Wert auf die Ehrenamtlichkeit, um jungen Menschen auf dem Weg ihrer Persönlichkeitsentwicklung Möglichkeiten der Eigenverantwortung und Selbstgestaltung nahe zu bringen.
Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.
Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 8.010,50 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung von Betriebs- und Sachkosten auf Grund der begonnenen Bauphase und fehlender begründeter Unterlagen.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 10,45 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2013
| 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 30.641,83 |
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2013 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 30.641,83 |