Dringlichkeitsvorlage - 2012/DV/4157
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 22.766,50
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2012
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.12.2012
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Beschlussvorschriften: § 44 Kommunalverfassung MV
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.01. bis 21.11.2012 Spenden über insgesamt EUR 22.766,50 mit einem Einzelwert von je über 100 bis 1.000 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über 100 durch die Bürgerschaft zu treffen, da eine Übertragung auf den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock bis zu einem Betrag von 1.000 nicht erfolgt ist.
Die in der Anlage aufgeführten Spender haben bisher nicht um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten; die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung im Verwendungszweck auf den Bankkonten des Klinikums und Hospizes eingegangen. Die Adressdaten der Spender sind uns nicht bekannt.
Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses:
Um eine Aufnahme der Spenden in den Jahresabschluss des Klinikums Südstadt im laufenden Jahres 2012 zu ermöglichen, bedarf es formell der Zustimmung der Bürgerschaft noch im Jahr 2012.