Beschlussvorlage - 2012/BV/4073
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung von strategischen Handlungsoptionen bezüglich der künftigen Wasserver- und Abwasserentsorgung der Hansestadt Rostock bis zum 30.10.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.11.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.11.2012
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Beschlussvorschriften:
§ 35 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Bürgerschaftsbeschluss vom 13.04.2011 (2011/BV/1907)
Sachverhalt:
Dieser Beschluss ist im Hinblick auf o.g Bürgerschaftsbeschluss erforderlich, um die RVV beauftragen zu können.
In Anbetracht des zum 30.06.2018 auslaufenden Betreibervertrages zwischen dem Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) und der Eurawasser Nord GmbH sowie der jüngst erfolgten Übernahme der Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbH Berlin durch die REMONDIS Aqua GmbH & Co. KG stellt sich für die Hansestadt Rostock als Verbandsmitglied des WWAV und für den WWAV (HRO und Zweckverband Wasser Abwasser Rostock Land) die Frage nach den strategischen Handlungsoptionen bezüglich der künftigen Wasserver- und Abwasserentsorgung nach diesem Stichtag.
Laut § 25 (2) des Betreibervertrages verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 5 Jahre, wenn es nicht spätestens 2 Jahre vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Folglich besteht für die Hansestadt Rostock und den WWAV im Hinblick auf die Prüfung und gezielte Bewertung eigener Interessenlagen ein Handlungsbedarf weit vor dem 30.06.2016.
Nach dem Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 07.03.2012
(Beschl.: 2011/AN/2737) sollen mögliche Handlungsvarianten bis zum 30. Oktober 2014 vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang sind daher gemeinsam mit dem WWAV die Alternativen für die Hansestadt Rostock hinsichtlich möglicher Organisationsformen für die zukünftige Wasserver- und Abwasserentsorgung nach 2018 zu definieren, zu prüfen und zur Entscheidung vorzubereiten. Zielstellung der Hansestadt Rostock ist dabei insbesondere die Gewährleistung der Ver- und Entsorgungssicherheit im Trink- und Abwasserbereich für den Bürger auch nach dem 30.06.2018, verbunden mit dem Anspruch an höchste Trinkwasserqualität.
Der Hauptausschuss der Hansestadt Rostock beauftragt auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 13.04.2011 (2011/BV/1907) die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH, diesen Bewertungsprozess gemeinsam mit dem WWAV und, soweit notwendig, durch Bildung einer Projektgruppe mit weiteren sachkundigen Beteiligten zu initiieren, zu steuern und bis zum 30.10.2014 einen Entscheidungsvorschlag für die Verbandsversammlung des WWAV und für die Hansestadt Rostock vorzulegen.
20.11.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt der Beauftragung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH durch die Hansestadt Rostock zu, den Prozess zur Bewertung der möglichen Handlungsoptionen in Bezug auf die zukünftige Wasserver- und -entsorgung gemeinsam mit dem WWAV zu initiieren, zu steuern und bis zum 30.10.2014 einen Entscheidungsvorschlag für die Verbandsversammlung des WWAV und die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vorzulegen.
Beschluss Nr. 2012/BV/4073:
Der Hauptausschuss stimmt der Beauftragung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH durch die Hansestadt Rostock zu, den Prozess zur Bewertung der möglichen Handlungsoptionen in Bezug auf die zukünftige Wasserver- und -entsorgung gemeinsam mit dem WWAV zu initiieren, zu steuern und bis zum 30.10.2014 einen Entscheidungsvorschlag für die Verbandsversammlung des WWAV und die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vorzulegen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 11 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
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