Stellungnahme - 2012/AN/3948-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V vertritt der Oberbürgermeister die Hansestadt Rostock in der Gesellschafterversammlung und hat entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses zur Zukunftssicherung der VTR GmbH (2009/BV/0652) die Weisungen der Gemeindevertretung umzusetzen, so dass seitens der Verwaltung für die Gesellschaft VTR GmbH ein Eckwert in Höhe von 7.914 TEUR für das Haushaltsjahr 2013 zu veranschlagen ist, auch unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses vom 27.07.2012. Dieses wurde der Geschäftsführung durch die Verwaltung dementsprechend mitgeteilt.

In Folge obliegt es der Geschäftsführung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, gemäß § 35 GmbHG entsprechend zu handeln und Alternativen vorzulegen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.10.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben