Beschlussvorlage - 2011/BV/2651
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsbeschluss zur Beauftragung der Planung zur grundhaften Sanierung des denkmalgeschützten ?Lichtenhäger Brinkes' im Ortsteil Rostock-Lichtenhagen in den HOAI-Leistungsphasen 2 (Vorplanung) bis Phase 5 Ausführungsplanung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.11.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Kultur und Denkmalpflege; Bauamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.10.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.10.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.11.2011
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Anm. Sidi/Wo. (09.11.11: - Phasennummerierung in BS 02.11.2011 von 6 auf 5 redaktionell geändert
Beschlussvorschriften: § 22 (2) Kommunalverfassung MV
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die tragende städtebauliche Idee für das Wohngebiet Lichtenhagen in den 70-er Jahren des vorangegangnen Jahrhunderts war die Schaffung eines inneren Fußgängerbereiches, der sich vom nördlich gelegenen Hauptzentrum (heute Einkaufzentrum an der Güstrower Straße) zum südlichen Nebenzentrum (Gebäudekomplex um den Bauernbrunnen an der Ratzeburger Straße) erstreckt frei von Fahrverkehr und Verkehrslärm gestaltet wurde und durch eingeordnete Einrichtungen des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur die zentrale Kommunikationsachse darstellte.
Der Lichtenhäger Brink bildet seit dem dieses Kernstück und wurde auf Grund seiner konsequenten Gestaltung und der damalig beispielhaften Funktionalität bereits 1984 als Denkmal der Landschafts- und Gartengestaltung in die Denkmalliste der Hansestadt Rostock aufgenommen.
Der gesellschaftliche Wandel zu Beginn der 90-er Jahre führte zu einer teilweisen Vernachlässigung des Areals, einhergehend mit Leerständen in den einliegenden Einrichtungen. Auch der zunehmende Verschleiß der technischen Anlagen (Mauern, Treppen, Verkehrsflächen, Ausstattungen ) im gesamten Bereich führte im Jahr 2004 dazu, eine Sanierungskonzeption unter Beachtung der denkmalpflegerischen Vorgaben zu erstellen, um eine abgestimmte Handlungs- und Finanzierungsgrundlage für dringend notwendige Instandsetzungen, Reparaturen und Sanierungen zu haben. Vorrangig die öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich auf Grund der Befahrungen durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie durch Baufahrzeuge (z.T. durch die in den 90-er Jahren erfolgten Wohngebäudesanierungen) in einem unzureichenden bis nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Die Oberflächenbefestigungen (weitestgehend Platten im Format 0,50 m x 0,50 m bzw. 1,20 m x 1,20 m) sind großflächig gebrochen, uneben und können nicht mehr durchgängig entwässert werden.
Im Rahmen der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2010 (ISEK), Teil B (Analyse und Bewertung der städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Situation), wurde für den Stadtbereich Lichtenhagen festgestellt, dass wesentliche Handlungsbedarfe hinsichtlich sozioökonomischer Maßnahmen und Maßnahme der Infrastruktur bestehen. Im Ergebnis der 2. Fortschreibung des ISEK wurde die denkmalgerechte Sanierung des Lichtenhäger Brinkes als prioritäre Infrastrukturmaßnahme festgeschrieben um das Ortsteilzentrum und damit die Wohn- und Lebensqualität in Rostock-Lichtenhagen nachhaltig zu stärken und zu sichern. Nach diversen Gesprächen mit Vertretern des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Referat Städtebauförderung wurde eine Förderung als städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits gestellt.
Die eingestellten Planungsgelder sollen die abschnittsweise Vorbereitung bis zur Ausführungsplanung für die öffentlichen Flächenanteile sicherstellen. Die Planung soll entsprechend der Geschäftsanweisung zur Vergabe städtischer Aufträge, Teil III Freiberufliche Leistungen vergeben werden. Mit Bestätigung des Planungsbeschlusses wird auf die Durchführung eines Wettbewerbes gemäß Punkt 3.5 der o.g. GA verzichtet, da durch das Vorhandensein der denkmalpflegerischen Sanierungskonzeption einerseits bereits eine sehr klare Zielstellung vorliegt, andererseits deswegen keine hinreichenden schöpferischen Spielräume für einen Wettbewerb mehr gegeben sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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672,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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641,5 kB
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