Beschlussvorlage - 2011/BV/2578
Grunddaten
- Betreff:
-
Basisentgeltfreie Nutzung des Festsaales durch die Volkstheater Rostock GmbH während der Zeit der Brandlastensanierung des Großen Hauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.09.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Beteiligt:
- Hauptverwaltungsamt; Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.10.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Festsaal des Rathauses wird während der Zeit der Brandlastsanierung des Großen Hauses im Patriotischen Weg der Volkstheater Rostock GmbH basisentgeltfrei zum Probezweck des Opernchores zur Verfügung gestellt. Die Betriebskosten sind gem. § 15 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume des Rathauses der Hansestadt Rostock wie dort beschrieben zu entrichten. Die Nutzung kann nur zu Zeitpunkten erfolgen, an denen keine anderweitige Belegung des Festsaales erfolgt. Die Nutzungsplanung ist mit dem Hauptverwaltungsamt abzustimmen und zu vereinbaren.
Beschlussvorschriften:
Kommunalverfassung M-V § 22, Abs. 2
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Auf Grund der betriebsbedingten Schließung im Rahmen der Brandlastensanierung des Großen Hauses als Spiel- und Probenstätte der Volkstheater Rostock GmbH müssen für die dort ansässigen Ensembles zur Aufrechterhaltung der Produktionsfähigkeit adäquate Probelokalitäten mit speziellen Eigenschaften (Raumgröße, Akustik, etc.) zur Verfügung gestellt werden. Für den Opernchor hat hier der Festsaal des Rathauses die besten Voraussetzungen, um eine qualitätvolle und künstlerisch hochwertige Probenarbeit leisten zu können.
Laut § 13 Basisentgelt der Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume des Rathauses der Hansestadt Rostock müsste die Volkstheater Rostock GmbH für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten im Großen Haus bei einer vom Volkstheater hochgerechneten Gesamtnutzung des Festsaales von ca. 200 Stunden, Basisentgelte von ca. 22.000 für die Nutzung des Festsaals aufbringen. Das ist in der derzeitigen Situation von der Volkstheater Rostock GmbH auf Grund der entstandenen Mehrkosten für das Zelt als Ausweichspielstätte derzeit nicht leistbar. Ohne die entsprechenden Probenmöglichkeiten für den Opernchor entstünde die Situation, dass der Probebetrieb für den Opernchor müsste stark reduziert, wenn nicht eingestellt werden.
Um einen solchen Schaden vom Volkstheater abzuwenden, wird beantragt, die Nutzung des Festsaals für den Zeitraum der Brandlastensanierung der Volkstheater Rostock GmbH entgeltfrei zu ermöglichen, um einen reibungslosen Produktionsablauf zu gewährleisten.
Auch aus haushalterischer Sicht ist die Basisentgeltbefreiung als sinnvoll anzusehen, da die Volkstheater Rostock GmbH eine 100% städtische Gesellschaft ist und mit der Basisentgeltbefreiung unnötige Mittelbewegungen vermieden werden können.