Änderungsantrag - 2011/BV/2115-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)
Museumskonzept für die Hansestadt Rostock : Investive und betriebswirtschaftliche Eckdaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.06.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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16.06.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.06.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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29.06.2011
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Beschlussvorschlag:
Im Text des Beschlussvorschlags wird ein weiterer Punkt ergänzt:
"Im Museumskonzept aufgeführte Kosten sind Richtwerte. Sie sind als Arbeitsgrundlage zu betrachten."
Desweiteren wird Punkt 4. (Finanzierung) in der Anlage 1 (Zusammenfassung: Integriertes Museumskonzept der Hansestadt Rostock) überarbeitet und ggf. durch Unterstützung externer Berater für die Jahre bis 2020 untersetzt und dargestellt. Es sind hier betriebswirtschaftliche Eckdaten wie Investitionskosten für Gebäude sowie die Kosten des zusätzlichen Personalbedarfs (inkl. Tarifsteigerungen) und die weiteren Kosten für die Entwicklung der Ausstellungen aufzuführen. Die expliziten Stellenausweisungen sind zu streichen.
Entsprechende Darstellungen an anderer Stelle des Museumskonzeptes der Hansestadt Rostock sind anzupassen.
Sachverhalt:
Die bisherigen Überblicksdarstellungen sind unzureichend in Form, Umfang und Detaillierung. Es ist nicht erkennbar, welche langfristigen Kosten durch die dargestellten Maßnahmen entstehen und nicht nachvollziehbar, inwieweit der städtische Haushalt zusätzlich belastet würde. Für einige Maßnahmen sind gar keine Kosten angegeben, für andere die jeweilige Herkunft unklar erläutert.
Dennoch ist das Museumskonzept nicht als haushaltsfinanzwirtschaftliche Entscheidungsgrundlage zu handhaben, sondern soll die Entwicklung inhaltlich bestimmen. Mit dem Konzept werden keine Investitionen beschlossen, sondern Handlungsziele festgelegt. Alle aufgeführten Kosten sollten daher lediglich als Richtwerte gelten. Die bislang aufgeführten Personalstellen müssen in den Haushaltsbeschlüssen behandelt werden, die konkrete Ausgestaltung von zu schaffenden Stellen ist erst in der Realisierungsphase ziel- und sachorientiert zu diskutabel.