Beschlussvorlage - 2011/BV/2222
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 480.000 EUR für Nachwuchsarbeit des F.C. Hansa Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2011
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.06.2011
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 480.000 EUR wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
HHST 01.55100000.71790000 480.000 EUR
Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle:
HHST 01.55100000.17100000 480.000 EUR
Zuweisungen vom Land
Beschlussvorschriften:
§§ 22, 51, 52 Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Haushaltsstelle | Haushaltsjahr | Betrag in EUR |
01.55100000.71790000 | 2011 | 480.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle | ||
Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine |
1. Berechnung der Mehrausgaben
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| in EUR | |
| 461.900,00 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
|
| |
echte Deckungsfähigkeit |
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| |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 480.000,00 | |
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
| 0,00 | |
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
| 0,00 | |
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe | = | 941.900,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Der Fußballclub Hansa Rostock e. V. hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich den Nachwuchsbereich aufgebaut. Dabei werden Kinder und Jugendliche intensiv von haupt- und ehrenamtlichen Trainern betreut. Durch die positive Ausstrahlung und die erfolgreiche Entwicklung im Spielbetrieb ist der Nachwuchsbereich des FC Hansa Rostock e. V. ein wichtiger Imageträger für die Hansestadt Rostock und das Land Mecklenburg Vorpommern. Dem Rechnung tragend hat das Innenministerium M- V signalisiert, den Nachwuchsbereich auch im Jahr 2011 mit einer Sonderbedarfszuweisung zu fördern. Ohne eine finanzielle Unterstützung ist die Fortführung der bewährten Nachwuchsarbeit des Fußballclubs nicht gewährleistet. Unter den Bedingungen des Spielbetriebes in der 3. Bundesliga verschlechterte sich die finanzielle Situation dramatisch.
Mittelfristig ist mit dem Aufstieg des Fußballclubs in die 2. Bundesliga eine Einnahmeverbesserung zu erwarten, der gemeinnützige Nachwuchsbereich ist jedoch auf die finanzielle
Förderung weiterhin zwingend angewiesen.
unvorhersehbar:
Der FC Hansa Rostock e. V. stellte den Antrag auf Zuwendung im Rahmen einer Sonderbedarfszuweisung nach § 20 FAG am 10.05.2011. Die Antragstellung war zum Planungszeitraum unvorhersehbar.
2. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle | Bezeichnung der Haushaltsstelle |
01.55100000.17100000 | Zuweisungen vom Land |
|
| in EUR |
Haushaltsansatz für o. g. Haushaltsjahr |
| 0,00 |
Mehreinnahmen |
| 480.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 480.000,00 |
Der FC Hansa Rostock e. V. hat einen Antrag auf Förderung eines Zuschusses der Hansestadt Rostock zur Förderung des Nachwuchsbereiches auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes gestellt. Das Land hat signalisiert, diesen Antrag positiv zu bescheiden. Vorbehaltlich der Ausreichung eines Zuwendungsbescheides des Innenministeriums M- V in der beantragten Höhe von 480.000,00 EUR sind die finanziellen Mittel zweckgebunden für den Nachwuchsbereich einzusetzen.