Änderungsantrag - 2009/BV/0683-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:             Absender geändert!

Im Gesellschaftsvertrag § 10 (3) wird

 

„mindestens vier der Mitglieder“ geändert in „mindestens sechs der Mitglieder“

 

 Sachverhalt:

Es entspricht gängigen demokratischen Grundsätzen, dass Beschlussfähigkeit dann erreicht ist, wenn mindestens 50 % der gewählten Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen können. Bei 4 Mitgliedern ist dies weder bei einem Aufsichtsrat mit 9 noch bei einem Aufsichtsrat von 11 Mitgliedern gegeben.

 

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Beschlüsse

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13.04.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben