Antrag - 2010/AN/1050
Grunddaten
- Betreff:
-
Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion)
Katalog für Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
22.04.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.04.2010
| |||
|
25.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2010
| |||
|
09.06.2010
|
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Amt für Stadtgrün als untere
Naturschutzbehörde den Auftrag zu erteilen, einen Katalog für Ausgleichsmaßnahmen
in Bebauungsplänen erstellen zu lassen. Grundlage ist das BauGB insbesondere §
1a i.V.m. Bundesnaturschutzgesetz. Inhalt des Kataloges sollte sein
- Benennung der Maßnahme mit Ort, Umfang, zeitlicher Rahmen der Umsetzung sowie
finanzielles Volumen der Maßnahme.
Da derartige Ausgleichsmaßnahmen offenbar in der Hansestadt Rostock nur in
begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob in diesem Katalog
Ausgleichsmaßnahmen der umliegenden Gemeinden sowie der kommunalen
Gesellschaften (WIRO, RGS, Tourismuszentrale, RVV) Berücksichtigung finden
können. Insbesondere sollte geprüft werden, ob durch derartige
Ausgleichsmaßnahmen städtebauliche Missstände beseitigt werden können.
Dieser Maßnahmekatalog ist der Bürgerschaft im September 2010 vorzulegen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Umsetzung von B-Plänen durch Investoren sind o.g.
Ausgleichsmaßnahmen in B-Plänen zwingend vorgegeben. Um dem potenziellen
Investor im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten eine entsprechende
Auswahl der zu realisierenden Ausgleichsmaßnahme zu geben, ist die Erstellung
eines derartigen Kataloges sinnvoll. Der Investor wird dadurch in die Lage
versetzt, die wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen seiner Investition besser
zu kalkulieren.
27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Amt für Stadtgrün als untere Naturschutzbehörde den Auftrag zu erteilen, einen Katalog für Ausgleichsmaßnahmen in Bebauungsplänen erstellen zu lassen. Grundlage ist das BauGB insbesondere § 1a i.V.m. Bundesnaturschutzgesetz. Inhalt des Kataloges sollte sein
- Benennung der Maßnahme mit Ort, Umfang, zeitlicher Rahmen der Umsetzung sowie finanzielles Volumen der Maßnahme.
Da derartige Ausgleichsmaßnahmen offenbar in der Hansestadt Rostock nur in begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob in diesem Katalog Ausgleichsmaßnahmen der umliegenden Gemeinden sowie der kommunalen Gesellschaften (WIRO, RGS, Tourismuszentrale, RVV) Berücksichtigung finden können. Insbesondere sollte geprüft werden, ob durch derartige Ausgleichsmaßnahmen städtebauliche Missstände beseitigt werden können.
Dieser Maßnahmekatalog ist der Bürgerschaft im September 2010 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Vertagung | x |
Dafür | 8 |
Dagegen | - |
Enthaltungen | - |