Beschlussvorlage - 2017/BV/2458
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Voranfrage):"Neubau Wohngebäude mit 12 WE", Rostock-Warnemünde, Mühlenstr. 44b, Az.: 03001-16
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.05.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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14.02.2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.04.2017
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23.05.2017
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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das
„Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss
- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24 kB
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2
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369,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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578,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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263,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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136,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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557,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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89,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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25.04.2017 - Hauptausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): „Neubau Wohngebäude mit 12 WE“, Rostock-Warnemünde, Mühlenstr. 44b, Az.: 03001-16
wird erteilt.
Die Hauptausschussmitglieder debattieren umfangreich zur Angelegenheit und Herr Prechtel, Vorsitzender des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen, legt das Votum des Ortsbeirates dar.
Frau Dr. Selling nimmt mit Bezug auf § 7 (2) Denkmalschutzgesetz M-V Stellung. Für die
Umgebung der Mühle als Einzeldenkmal gibt es keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die Blickachse vor der Mühlenstraße zum Mühlenoberbau wird durch die Staffelung der Gebäude ausreichend freigehalten.
Im Ergebnis der Diskussion wird sich darauf verständigt, dass
- keine grundsätzliche Ablehnung des Bauvorhabens besteht,
- das Bauvorhaben so nicht in die ortsübliche Bebauung passt,
- die Mühle als ein Wahrzeichen von Warnemünde gut erkennbar bleiben soll,
- Gespräche mit dem Investor aufgenommen werden sollen, das Bauvorhaben dahingehend
zu ändern, den Baukörper kleiner/niedriger zu gestalten, so dass die Mühle gut
erkennbar bleibt.
Die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde soll allen Fraktionen nachgereicht
werden.
Anlage: Stellungnahme
Daraufhin stellt Frau Kröger den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der
Beschlussvorlage in Verbindung mit dem Auftrag der Nachverhandlung mit dem
Investor.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
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