Beschlussvorlage - 2019/BV/0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

„Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2019 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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26.11.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen