Beschlussvorlage - 2014/BV/5425

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 17.02.2015 (war vorher seit 05.05.2014 zurückgestellt)
03.1/Wo.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock" (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

2013/BV/4498 - Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0717/BV-08               Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

2010/BV/1187              Erste Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Leitlinien zur Stadtentwicklung (Leitlinie V) ist die bedarfsgerechte Förderung des Sports Anliegen der Hansestadt Rostock. Mit der Bereitstellung von Sportstätten zu weiterhin hoch subventionierten Entgelten wird insbesondere den Breitensportlern sportliche Aktivitäten in kommunalen Sportstätten ermöglicht.

 

Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hansestadt Rostock sind die Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklung anzupassen. In die Entgeltkalkulation flossen die durchschnittlichen Aufwendungen der letzten drei Jahre ein. Erstmalig wurden auch Abschreibungen und Zinsen der Sportstätten gemäß § 6 Abschnitt 2a und 2b des Kommunalabgabengesetz Mecklenburg- Vorpommern berücksichtigt. Die neue Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

Aufgrund geänderter steuerrechtlicher Auffassung der Finanzverwaltung waren die Entgelte für die Schulsportnutzung im Gegensatz zu den anderen Benutzungsentgelten auf der Grundlage vom Bruttoaufwand zu kalkulieren. Infolge dessen war die Benutzergruppe III.2 zusätzlich in die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die schulsportliche Nutzung wurde entgegen bislang vertretener Auffassung der Finanzverwaltung aus dem unternehmerischen Bereich des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten herausgelöst. Das hat zur Folge, dass die Abführung der bislang auf Entgelte für Schwimmunterricht und Sporthallennutzung für den Schulsport berechnete Mehrwertsteuer entfällt. Gleichzeitig besteht aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung mehr.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

Produktbereich Schulträgeraufgaben, Produktbereich Sport                                                                      Bezeichnung:

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

52430020/72430020 Schwimmunterricht

 

+ 50.000

 

+50.000

2015

56210020/76210020

Entgelte für Sporthallennutzung

 

+ 400.000

 

+400.000

2015

42402.43229003/63229003 Entgelte für Schulsportnutzung)

+400.000

 

+400.000

 

2015

42402.43229004/63229004 Entgelte für Schulschwimmen

(einschließlich Mehrerträge/ Mehreinzahlungen von Landschulen für die Nutzung der Schwimmhalle für den Schulschwimmunterricht)

+ 67.000

 

+67.000

 

2015

42401.44101050/64101050

Benutzungsentgelte (19 %) Skubis

+ 50.000

 

+ 50.000

 

2015

42401.44101021/64101021 Benutzungsentgelte (7%)

+10.000

 

+10.000

 

2015

42401.44101051/64101051 Benutzungsentgelte (7%) SKUBIS

+5.000

 

+5.000

 

 

Gesamt:

+532.000

+450.000

+532.000

+450.000

 


Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2014

2015

2016

2017

2018

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2014/2.01

Anpassung und Optimierung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte

0

+ 82.000

+ 82.000

+ 82.000

+ 82.000

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock" (Anlage 1).

 

 

Abstimmung zur BV:             

 

Vertagung auf nächste Sitzung Schul- und Sportausschuss