Beschlussvorlage - 2016/BV/2198
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 1232/44/1997 vom 04.06.1997 (keine Nutzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Bauamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Amt für Verkehrsanlagen
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Liegenschafts- und Vergabeausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2), § 56 (4) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 1232/44/1997 der Bürgerschaft vom 04.06.1997
Sachverhalt:
Der Beschluss wurde umgesetzt. Ab dem Jahre 2003 wurde das Grundstück durch den Verein „Ohne Barrieren“ e.V. genutzt und betreutes Wohnen für körper- und geistig behinderte Personen angeboten. Für eine Teilfläche (Flurstück 34/16) wurde dem Verein im Jahre 2007 ein Erbbaurecht bestellt. Das auf dieser Fläche vorhandene alte Gebäude wurde abgerissen und es entstand ein Wohnheimneubau.
Für die Restfläche (Flurstück 34/17) beantragte der Verein „Ohne Barrieren“ e.V. 2012 ebenfalls die Bestellung eines Erbbaurechtes, um den Altgebäudebestand in ein ambulantes Wohnheim umzuwandeln. Diese Pläne wurden jedoch fallen gelassen und die Nutzung im Jahre 2014 endgültig aufgegeben. Seither ist diese Teilfläche ohne Nutzung. Für eine weitere Nutzung im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses besteht für diese Teilfläche derzeit keine Nachfrage. Die vom Erbbaurecht betroffene Teilfläche wird jedoch weiterhin - Laufzeit des Erbbaurechtes bis 2058 - gemäß Bürgerschaftsbeschluss genutzt.
Die ungenutzte Teilfläche soll durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung“ für die Errichtung des Neubaus des Familienkompetenzzentrums Rostock-Lichtenhagen genutzt werden.
Nach Teilaufhebung des Beschlusses soll eine Übertragung des Flurstückes 34/17 in das Anlagevermögen des KOE erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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236,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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280,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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44,8 kB
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