Beschlussvorlage - 2015/BV/1187
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung der Hansestadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches "Innenstadt" (Denkmalbereichsverordnung Innenstadt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.11.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Beteiligt:
- Rechtsamt; Bauamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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12.11.2015
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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18.11.2015
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.12.2015
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV, § 5 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
bereits gefasste Beschlüsse:
-
Sachverhalt:
Die Veranlassung für die Neuerstellung der Denkmalbereichsverordnung (DVO) ist durch folgende Ursachen begründet:
- Die von der Bürgerschaft beschlossene 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes bemängelte in ihrer Analyse (S. 41) das Fehlen von zusammenhängenden Verordnungen und forderte daher, „…einen flächendeckenden Denkmalbereich auch für das Areal der historischen Rostocker Altstadt innerhalb seiner Stadtmauern auszuweisen und damit ebenfalls die Bauensembles der 50er bis 80er Jahre in einen zusammenhängenden Denkmalbereich aufzunehmen“ (S.111).
- Mit der fortschreitenden Entlassung von Teilbereichen aus dem Sanierungsgebiet entfällt der Schutz durch das besondere Städtebaurecht. Zur Bewahrung der erreichten Qualität von 25 Jahren Stadtsanierung ist der Schutz durch das Denkmalrecht erforderlich.
- Mit dem Status als Denkmalbereich besteht für die Bauherrn weiterhin die Möglichkeit, ihren Erhaltungsaufwand steuerlich geltend zu machen. Mit Aufhebung des Sanierungsgebietes geht der dort gegeben Vorteil verloren.
- Die grundlegenden städtebaulichen Fragen zu den noch unbebauten Grundstücken in der Innenstadt sind inzwischen geklärt und in der Verordnung berücksichtigt worden. Daher ergeben sich keine Konflikte aus der Unterschutzstellung für die zukünftigen Stadtentwicklung.
Die vorliegende DVO umfasst die gesamte historische Innenstadt westlich der Grubenstraße im Anschluss an die DVO „Östliche Altstadt“.
In der neuen Verordnung gehen die bisherigen DVOs Kröpeliner Straße, Neuer Markt,
Lange Straße, Heiligengeisthof und Burgwall auf, dazwischen liegende Lücken werden
geschlossen. Neu hinzugekommen sind die Baugebiete der 1950er und 1980er Jahre.
Fachliche Grundlagen waren neben dem Rahmenplan zahlreiche bauhistorische Untersuchungen und Aufsätze sowie die aktuelle Ortsbildanalyse zur Innenstadt.
Es erfolgte ein intensiver Abstimmungsprozess mit dem Ortsbeirat Stadtmitte, den Ämtern der Stadt, der RGS und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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245,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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126,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,8 MB
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