Beschlussvorlage - 2017/BV/2728
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Beirates für die Weiterentwicklung des Wohngebietes Biestow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.07.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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24.05.2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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01.06.2017
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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01.06.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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28.06.2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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06.07.2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.07.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2016/AN/2322
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 01.02.2017 die Bildung eines Beirates für das zukünftige Wohngebiet Biestow mit Änderungsanträgen geschlossen. Mit dem Änderungsantrag 2016/AN/2322-04 wurde der Oberbürgermeister beauftragt der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage vorzulegen, die folgende Punkte umfasst:
-Entwurf der Geschäftsordnung für den Beirat;
-Vorschlag für einen Zeitplan für die Arbeit des Beirates;
-Vorschlag für die Finanzierung der Arbeit des Beirates und erforderlicher Studien u.a.
Geschäftsordnung (GO) für Biestow Beirat
Die Verwaltung legt hiermit den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Biestow Beirat vor. Der Entwurf beruht auf dem Beschluss der Bürgerschaft 2016/AN/2322 sowie den Änderungsanträgen -01, -02 und -04.
Abweichend vom Änderungsantrag 2016/AN/2322-04(ÄA) Punkt 2 werden im Entwurf der Geschäftsordnung keine Eigentümer der betreffenden Grundstücke als Mitglieder aufgenommen.
Begründung:
Im Planungsraum des zukünftigen Wohngebietes Biestow sind 81 Grundstücke mit 52 Eigentümern unmittelbar betroffen. Darunter sind auch Eigentümer mit mehreren Flächen. Die Beteiligung eines Eigentümers eines betreffenden Grundstücks hätte eine personelle Einbeziehung von schätzungsweise mehr als 30 weiteren Personen zur Folge. Demnach hätte der Beirat eine Größe von über 50 Personen und wäre demzufolge nicht mehr handlungsfähig. Zudem ergäbe sich ein immenses Ungleichgewicht im Teilnehmerkreis zu Gunsten der Eigentümer von Grundstücken. Eine bestimmungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Beirates sahen wir damit in Frage gestellt und schlagen alternativ die Beteiligung von 2 gelosten Einwohnervertretern aus dem Planungsbereich vor.
Zeitplan für die Arbeit des Beirates
Die konstituierende Sitzung soll spätestens 8 Wochen nach Beschluss der Bürgerschaft zur Geschäftsordnung stattfinden. Der Beirat tagt gem. Entwurf der GO § 4, erster Anstrich in der Regel 4-mal pro Jahr. Über weitere Sitzungen entscheidet der Beirat mehrheitlich.
Anzumerken ist, dass dies jedoch nur in Einzelfällen sinnvoll ist, da Ladungsfristen für den Beirat, das Einbringen von Tagesordnungspunkten, Bekanntmachungsfristen für den Beirat im Stadtanzeiger sowie Protokollausfertigungen und Einwendungen gegen das Protokoll durch die geschäftsführende Stelle des Beirates berücksichtigt werden müssen und Terminüberschneidungen die Handlungsfähigkeit des Beirates und der geschäftsführenden Stelle des Beirates einschränken.
Der Beirat soll die Weiterentwicklung des Wohngebietes Biestow vorerst unbefristet begleiten d.h. bis zu einem erkennbaren baulichen Abschluss der Stadtteilerweiterung.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Beirat werden verwaltungsexterne geschätzte Kosten i.H.v. ca. 4.000,00 € (brutto) jährlich angesetzt. Die Schätzung basiert auf 4 Veranstaltungen pro Jahr mit Moderation, Raummiete (z.B. Aula ISG), Raumreinigung und sonstige Nebenkosten.
Teilhaushalt:61
Produkt: 51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und
Städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge
| Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen |
| 2.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen |
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| 2.000 € |
2018 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen |
| 4.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen |
|
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| 4.000 € |
2019 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen |
| 4.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen |
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| 4.000 € |
2020 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen |
| 4.000 € |
|
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| 76255010 Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen |
|
|
| 4.000 € |
2021 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung von Bebau-ungsplänen – städte-bauliche Planung, Landschaftsplanungen |
| 4.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für städtebauliche Pla-nungen, Landschafts-planungen |
|
|
| 4.000 € |
Erläuterungen
Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung zur Bildung des Biestow Beirats sind die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.000 EUR bisher nicht in den geplanten Vorhaben der OE 61 berücksichtigt. Die finanziellen Mittel sollen zunächst aus den noch vorhandenen Mitteln bereitgestellt werden.
Für den Haushalt 2018-2021 können die Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 16.000 EUR, unter der Voraussetzung genehmigter Haushaltsansätze, gedeckt werden.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
153,9 kB
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01.06.2017 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow (Anlage).
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | -- |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | -- |
| Abgelehnt |
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06.07.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Danach wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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11.07.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow (Anlage).
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 4 |
|
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Dagegen: | 1 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 5 |
| Abgelehnt |
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12.07.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Geschäftsordnung für den Beirat für die Begleitung von
Planung und Entwicklung des Wohngebietes Biestow.
Anlage:Geschäftsordnung für den Beirat...Biestow
(Überarbeitung wird nach Fertigstellung beigefügt.)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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