Beschlussvorlage - 2015/BV/1353
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Beschlusses 2015/BV/0786 Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit Haushaltsplänen und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.11.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Hauptamt; Zentrale Steuerung; Stadtamt; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration; Bauamt; Hauptamt, Abt. Verwaltungsangelegenheiten
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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17.11.2015
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.11.2015
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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24.11.2015
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.12.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2015/BV/0786
Sachverhalt:
Kriegerische Auseinandersetzungen und gewaltsame Konflikte in verschiedenen Regionen der Welt führen dazu, dass immer mehr Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland Zuflucht suchen.
Die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft ist eine immense Herausforderung. Dabei tragen die Kommunen derzeit die Hauptlast. Integration in Schule, Arbeitsmarkt und Gesellschaft, Sprachförderung, die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die Behandlung von traumatisierten Menschen wird dem Land über Jahrzehnte Energie und Geld kosten.
Der Bund stellt zusätzlich erhebliche Mittel ab 2016 zur Verfügung, die zeitnah über die Länder an die Gemeinden auszureichen sind.
Die Hansestadt Rostock fordert gemeinsam mit anderen deutschen Städten, dass die finanziellen Sonderlasten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch zusätzliche finanzielle Zuweisungen sowohl des Bundes als auch des Landes getragen werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet für 2016 rund 25.000 ordentliche Zuweisungen an Asylbewerbern (Stand 02.10.2015). Somit werden der Hansestadt Rostock nach dem, ab dem 01.01.2016 geltenden Zuweisungsschlüssel, im Jahr 2016 - 3.250 Asylbewerber zugewiesen.
Die Integration der 3.500 neuen Einwohner wird zukünftig die Stadtgesellschaft der Hansestadt Rostock begleiten. Das bedeutet, dass in der Stadtverwaltung zusätzliche Stellen für Sozialpädagogen, Mitarbeiter im Integrationsbereich, Fallmanager nach dem SGB VIII, Amtsvormünder etc. geschaffen werden müssen. Gemeinsam mit vielen freiwilligen Helfern und Wohlfahrtsverbänden wird an der dezentralen Unterbringung und deren Integration in das regionale Umfeld gearbeitet. Mit Stand 12. November 2015 werden in der Hansestadt Rostock gemeinsam mit Freiwilligen und Wohlfahrtsverbänden über 1.100 Asylbewerber, ca. 1.000 Transitflüchtlinge und 71 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut.
Mit der 2. Änderung des Beschlusses 2015/BV/0786 zu den Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 werden die Veränderungen im Personalbereich durch die Steigerungen bei den Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an Asylbewerbern geordnet.
Das hat folgende Auswirkungen:
1. Satzung
- in EUR -
| 1. Änderung HHP 2016 | Änderung | 2. Änderung HHP 2016 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 594.694.800 | 2.700.000 | 597.394.800 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 591.317.400 | 2.700.000 | 594.017.400 |
Jahresergebnis | 3.377.400 | 0 | 3.377.400 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage | 0 |
| 0 |
Einstellung in die Kapitalrücklage | 0
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| 0 |
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | 3.377.400 |
| 3.377.400 |
- in EUR –
| 1. Änderung HHP 2016 | Änderung | 2. Änderung HHP 2016 |
Gesamtbetrag ordentliche Einzahlungen | 553.350.200 | 2.700.000 | 556.050.200 |
Gesamtbetrag ordentliche Auszahlungen | 538.618.300 | 2.700.000 | 541.318.300 |
Saldo Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätig-keit | 14.731.900 | 0 | 14.731.900 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 37.619.100 |
| 37.619.100 |
- in EUR -
| 1. Änderung HHP 2016 | Änderung | 2. Änderung HHP 2016 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 47.170.600 | 135.000 | 47.305.600 |
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätig-keit | -9.551.500 | -135.000 | -9.686.500 |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätig-keit | 10.960.200 | 135.000 | 11.095.200 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätig-keit | 15.199.600 |
| 15.199.600 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit | -4.239.400 | 135.000 | -4.104.400 |
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Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen | 16.640.000 | 0 | 16.640.000 |
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Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 176.000.000 | 0 | 176.000.000 |
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Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | 2.216,98 | 86,00 | 2.302,98 |
2. Änderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit
Im Haushaltsjahr 2016 erhöhen sich die Personalaufwendungen und -auszahlungen um 2.700.000 EUR und werden durch Mehrerträge und –einzahlungen in gleicher Höhe gedeckt:
- EUR -
Produktkonto | Bezeichnung | Betrag | Begründung |
11150.42711001 11150.62711001
| Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung überörtlicher Träger des Landes – Dezentrale Betreuung AsylFlAG | 1.150.000 | Refinanzierung durch Ministerium für Inneres und Sport M-V - Schreiben v. 29.10.2015 |
61103.41211000 61103.61211000 | Sonderbedarfszuweisung vom Land | 1.550.000 | Durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V wurden Sonderbedarfs-zuweisungen in Aussicht gestellt |
Deckung gesamt | 2.700.000 |
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Die zusätzlichen Personalaufwendungen -und auszahlungen in den Jahren 2017 und 2018 können nur zum Teil in Höhe von jeweils 1.150.000 EUR gedeckt werden.
Die Hansestadt Rostock geht davon aus, dass diese zusätzlichen Sonderlasten, wie auch die Sonderlasten bei Sachaufwendungen in der maximalen Höhe durch zusätzliche Zuweisungen durch Land und Bund finanziert werden. Ein unterjähriger Haushaltsausgleich liegt aber weiterhin vor.
3. Änderungen im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionstätigkeit
Für die Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter werden im Haushaltsjahr 2016 im investiven Bereich zusätzliche Mittel in Höhe von 135.000 EUR und in 2017 80.000 EUR benötigt und führen in gleicher Höhe zu einer Steigerung der Neuaufnahme der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
4. Veränderungen im Stellenplan
Planung der Personalkosten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Asylange-legenheiten in den OE 55, 50 und 32 (Personalkostenansatz 50.000 €/Stelle/Jahr)
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Personalkosten | Planjahre | Anzahl Stellen | Mio. in € |
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2016 | 54,00 | 2,70 |
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| |
2017 | 86,00 | 4,30 |
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| |
2018 | 54,00 | 2,70 |
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Gesamt |
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| 9,70 |
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Die Mehrkosten verteilen sich auf die nachfolgend aufgeführten Produkte |
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| Produkt |
| Anteil in % |
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OE 55 | 31306 | Durchreisende Flüchtlinge | 0 |
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OE 55 | 31110 | Hilfen für Flüchtlinge nach § 23(1) SGB XII / Notunterkünfte | 100 |
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OE 32 | 12202 | Migration | 100 |
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OE 50 | 36302 | SGB VIII umA | 5 |
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36303 | 70 |
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36304 | 5 |
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36305 | 15 |
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36306 | 5 |
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36308 | Amtsvormundschaften umA | 100 |
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36302 | wirtschaftliche Jugendhilfe umA | 2 |
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36303 | 80 |
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36304 | 5 |
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36305 | 8 |
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36306 | 5 |
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Für die Abteilung 55.3 (Bewirtschaftung der Transitunterkünfte) werden mit der Ergänzung des Stellenplanes 2015/2016 keine zusätzlichen Stellen geschaffen sowie Mehrkosten angesetzt. Die derzeit notwendigen Stellen für die Abteilung 55.3 sind außerhalb des Stellenplanes 2015/2016 temporär für maximal ½ Jahr eingerichtet worden und finden somit in der v. g. Stellenplanergänzung keine Berücksichtigung. Die dafür erforderlichen Aufwendungen wurden mit der Bewilligung der Sachaufwendungen für das Amt 55 finanziert und werden vollständig dem Land M-V in Rechnung gestellt.
1. Um diese Herausforderung mit den heute gültigen Fallzahlenschlüsseln zu bewältigen und eine optimale und schnellstmögliche Integration in die Gesellschaft unserer Stadt zu erreichen, ist die Zuführung nachfolgender Stellen, befristet auf zwei Jahre, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Stellen in folgenden Organisationseinheiten erforderlich (ohne Bewirtschaftung der Transitunterkünfte):
Organisations- einheit | Zusätzlicher Stellenbedarf | Stellen gesamt nach Zuführung | Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes |
32.22 | 10 | 22,750 | Migrationsamt Die Besetzung der Stellen steht im kausalen Zusammenhang mit den ordentlichen Zuweisungen von Asylbewerbern an die HRO in den Jahren 2015 und 2016 und den damit zusammenhängenden Aufgaben. Insofern wird eine fließende Besetzung angestrebt, die sich an den Fallzahlen orientiert.
|
Organisations- einheit | Zusätzlicher Stellenbedarf | Stellen gesamt nach Zuführung | Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes |
50.23 | 2 | 8 | wirtschaftliche Jugendhilfe zuständig für die Leistungsbearbeitung im Bereich SGB VIII Fallschlüssel etwa 1:200 |
50.44 | 5 | 11 | unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Fallmanagement SGB VIII zuständig für die Betreuung umA Fachkompetenz wird auch zukünftig im Amt 50 gesehen Fallschlüssel 1:40 (in Anlehnung an die Personalbedarfsbemessung SGB VIII in der HRO) |
50.44 | 5 |
| Amtsvormundschaften Aufgaben umfassen, neben der rechtlichen Vertretung, den regelmäßigen persönlichen Kontakt und die Pflicht zur persönlichen Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels durch den Vrmund gesetzlicher Fallschlüssel 1:50(§ 55 SGB VIII) |
55 | 2 | 2 | Amtsleiter und Assistenz- und Vorzimmerkraft Der Arbeitsbereich besteht derzeit aus 3 Abteilungen. 55.1 – Verwaltung mit den Querschnittsaufgaben Beschaffung, Vergabe, Wohnraumakquise, Abrechnung, Buchung, Nachweisführung, Fahrdienst-/Hausmeisterservice, Logistik, Auftragserteilung, Personalbeschaffung nach Mengengerüst, Kostentrennung Bund – Land – Kommune, 55.2 – Leistungen Asyl mit der Leistungsbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der sozialen Betreuung und Begleitung dezentral untergebrachter Ausländer 55.3 – Bewirtschaftung der Transitunterkünfte durch Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung des Betriebes der Objekte: Koordinieren der Bereitstellung der Infrastruktur vor Ort durch die Einsatzkräfte, Steuern und melden der zu beschaffenden Bedarfe (Lebensmittel, Ausstattung etc, Unterweisen der Hilfskräfte zum Arbeitsschutz, Meldung der Belegungszahlen, Aktivieren von vertraglichen Reinigungsleistungen gebundener Unternehmen |
55.1 | 1 | 1 | 1 x Abteilungsleiter |
55.11 | 5 | 5 | 1 x SGL, 2 x Beschaffung, 2 x Haushalt |
55.2 | 1 | 1 | 1 x Abt.-Ltr. Leistungen Asyl und Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer |
55.21 | 32 | 40 | Sachbearbeiter Leistungen Asyl Die Bearbeitung erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Der Fallschlüssel beträgt 1:100 (Erfahrungswerte aus der sozialen Sachbearbeitung) |
Organisations- einheit | Zusätzlicher Stellenbedarf | Stellen gesamt nach Zuführung | Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes |
55.22 | 18 | 23 | Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Flüchtlinge. Der beträgt Fallschlüssel 1:56 und wird refinanziert durch das Land. Die Betreuung einer Person auf zwei Jahre erfolgt befristet. In Prüfung befindet sich, die Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer insgesamt an freie Träger zu übergeben zu 100 % zu übergeben. Nach Rechtskreiswechsel (SGB II) endet die Betreuung. |
55.4 | 1 | 1 |
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55.41 | 4 | 4 |
|
Gesamt | 86 | 118,75 |
|
Damit erhöht sich der Gesamtstellenplan 2016 von 2.216,98 VZÄ um 86,00 VZÄ auf 2.302,98 VZÄ.
2. Das neu gebildete Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration (55) ist im Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport (S3) für drei Jahre ab dem 01.01.2016 einzuordnen.
3. Im Stellenplan 2015/2016 sind 86 Stellen mit einem Befristungsvermerk 01/2016-01/2019 (die Stellenlaufzeit selbst beträgt max. zwei Jahre) einzurichten.
4. Von den erforderlichen 86 neuen Stellen sind für zunächst 54 Stellen Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten:
Organisations- einheit | Stellenbesetzung | Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes |
32.22 | 5 | Migrationsamt Da die aufenthaltsrechtliche Einarbeitung der Mitarbeiter in die komplexen aufenthaltsrechtlichen Sachverhalte sehr zeitaufwendig und anspruchsvoll ist, kann dies nur bei jeweils einem Mitarbeiter des gehobenen und einem Mitarbeiter des mittleren Dienstes zur gleichen Zeit sinnvoll und effektiv geschehen. Um die dauerhafte Arbeitsfähigkeit auch zukünftig gewährleisten zu können, ist dieses Verfahren unbedingt beizubehalten, insbesondere da auch im Jahr 2016 aktuell nicht mit einer Entlastung oder Änderung der Situation gerechnet werden kann und eben nur die schrittweise Einstellung sinnvoll ist. |
50.44 | 5 | unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Fallmanagement SGB VIII |
50.23 | 2 | wirtschaftliche Jugendhilfe |
50.23 | 5 | Amtsvormundschaften |
55 | 2 | Amtsleiter und Assistenz- und Vorzimmerkraft |
55.1 | 4 | 1 x Abt.-Ltr., 1 x Sachgebietsleiter, 1 x Sachbearbeiter Haushalt und 1 x Gemeinschaftsunterkünfte |
55.2 | 1 | 1 x Abt.-Ltr. Leistungen Asyl und Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer |
Organisations- einheit | Stellenbesetzung | Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes |
55.21 | 10 | Sachbearbeiter Leistungen Asyl Die tatsächliche Besetzung der Stellen kann monatlich in Abhängigkeit der Fallzahlen erfolgen. |
55.22 | 20 | Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Flüchtlinge. Die Stellenzahl von insgesamt 58 stellt den Gesamtbedarf für die Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer dar Die tatsächliche Besetzung der Stellen kann monatlich in Abhängigkeit der Fallzahlen erfolgen. |
Gesamt | 54 |
|
5. Die Besetzung der weiteren erforderlichen Stellen erfolgt fallzahlenabhängig.
6. Die Personal- und Sachkosten für die Jahre 2016, 2017 und 2018 berechnen sich auf den jeweils notwendigen Stellenbedarf eines jeweiligen Jahres sowie dem tatsächlichen Auslaufen einer Stelle durch Befristungsende.
In Folge dessen sind 2016 - 54 Stellen zu berücksichtigen, für 2017 – 86 Stellen (Gesamtbedarf) und für 2018 durch Auslaufen der Befristungsvermerke wiederum 54 Stellen anzusetzen.
7. Die in der Begründung dargelegten Sachverhalte, welche zu Mehrbedarfe beim Personalaufwand führen, beeinflussen die geplanten Konsolidierungsergebnisse im Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2030.
- in EUR -
Planung Ausstattung eines Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Asylangelegenheiten in den OE 55, 50 und 32 (Sachkostenansatz 2.500 €/Arbeitsplatz)
| |||
PC Ausstattung | Auszahlungs-konto | Betrag je Arbeitsplatz | berechnet auf 86 Arbeitsplätze |
PC/ Monitor/ Drucker | 78571000 | 790,00 | 67.940,00 |
Standartsoftware | 78410000 | 430,00 | 39.980,00 |
|
|
| 104.920,00 |
Möbelausstattung |
|
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Schreibtisch/Sidebord / Aktenkleiderschrank (GwG) | 78572000 | 1.280,00 | 110.080,00 |
Gesamt |
|
| 215.000,00 |
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht erfolgt. Solange die Haushaltssatzung beschlossen, aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, sind Beschlussergänzungen grundsätzlich möglich. Die Beschlussergänzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwendungen und Auszahlungen:
Produkte: Bezeichnung:
12202 Einwohner- und Meldewesen
31110 Hilfen für Flüchtlinge nach § 23 Asylg. – Notunterkünfte
36302 Förderung der Erziehung in der Familie
36303 Hilfen zur Erziehung
36304 Hilfen für junge Volljährige
36305 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
36306 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
36308 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft, Beistandschaft
52201 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung
Deckungskreis: 5802/7802 – Personal:
Erträge und Einzahlungen:
Produkte:
11150 Verwaltung Amt für Jugend und Soziales
61103 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen
- in EUR -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke | 1.150.000 |
| 1.150.000 |
|
| Sonderbedarfszuweis-ungen vom Land | 1.550.000 |
| 1.550.0000 |
|
| Personalaufwendun-gen und Auszahlungen |
| 2.700.000 |
| 2.700.000 |
2017 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke | 1.150.000 |
| 1.150.000 |
|
| Personalaufwendun-gen und Auszahlungen |
| 4.300.000 |
| 4.300.000 |
2018 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke | 1.150.000 |
| 1.150.000 |
|
| Personalaufwendun-gen und Auszahlungen |
| 2.700.000 |
| 2.700.000 |
Teilhaushalt 50
Produkt: 35101 Bezeichnung: Sonstige sozialen Hilfen und Leistungen
Investitionsmaßnahme Nr.:
5035101201588899 Bezeichnung: Hard- und Software, Vernetzung
5035101999900099 Möbel
- in EUR -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 08224000/Hardware 01120000/Software |
|
|
| 65.900 |
2016 | 08271000/Möbel |
|
|
| 69.100 |
2017 | 08224000/Hardware 01120000/Software
|
|
|
| 41.500 |
2017 | 08271000/Möbel |
|
|
| 38.500 |
|
|
|
|
| 215.000 |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
12,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
907,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
38,8 kB
|
|||
5
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(wie Dokument)
|
290,6 kB
|