Stellungnahme - 2019/AN/0444-01 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/0655 Elektromobilitätsstrategie

2016/BV/1459 Aktionsplan zur Förderung der Elektromobilität

 

Sachverhalt:

Bereits 2016 wurde durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Elektromobilitätsstrategie sowie ein Aktionsplan Elektromobilität beschlossen. Im Aktionsplan Elektromobilität ist unter anderem die Entwicklung eines Ladenetzkonzeptes für Ladeinfrastruktur enthalten. Ein Konzept zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur wurde durch die Stadtwerke Rostock AG in 2017/18 erstellt – dieses wird umgesetzt und zugleich ständig fortgeschrieben. Bis zum November 2019 wurden insgesamt 14 öffentliche Ladesäulen (i.d.R. mit 2 Ladepunkten) durch die Stadtwerke errichtet. Weitere sechs öffentliche Ladesäulen werden bis Februar 2020 hinzukommen. Daneben ist die Errichtung von weiteren öffentlichen Lademöglichkeiten im Jahr 2020 geplant. Auch mit dem sogenannten „Laternladen“ (Nutzung der Straßenbeleuchtung) und Schnellladesäulen befassen sich die Stadtwerke.

 

Des Weiteren existieren im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock weitere öffentliche und halböffentliche Lademöglichkeiten z.B. in Tiefgaragen und Parkhäusern. Eine Übersicht liefert der folgende Link: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/  sowie die Tabelle in der Anlage.

 

Zudem wird aktuell durch die Stabsstelle Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung eine Richtlinie zur Errichtung von Ladeinfrastruktur an den Verwaltungsstandorten erarbeitet mit dem Ziel, den zukünftig weitgehend elektrischen Fuhrpark bedarfsgerecht laden zu können.

Ebenso sind die Planungen zur Errichtung einer Lademöglichkeit am Rathaus bereits angelaufen. Ein Angebot zur Errichtung einer Lademöglichkeit wurde bereits durch die Stabsstelle Mobilitätsmanagement eingeholt sowie die Umsetzung der Errichtung einer Lademöglichkeit angestoßen. Für Hinweise auf Sponsoren ist die Stadtverwaltung dankbar.

 

Aufgrund der o.g. Ausführungen erachtet die Stadtverwaltung die Erstellung eines Rahmenplanes für nicht erforderlich.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Finanzielle Auswirkungen: -

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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26.11.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt