Beschlussvorlage - 2019/BV/4493
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.60 "Brinckmanshöhe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.03.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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02.04.2019
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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23.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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25.04.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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15.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 12.W.60 „Brinckmanshöhe“, begrenzt
- im Norden durch die südliche Einfriedung der Grundstücke Riekdahl 6a bis d und deren
gedachte Verlängerung nach Osten,
- im Osten durch die Bahntrasse Laage-Überseehafen,
- im Süden durch den Bebauungsrand der Ortslage Brinckmansdorf,
- im Westen durch die Ackerfläche entlang der Flurstückgrenze zu Flurstück 148/46, Flur 2, Gemarkung Riekdahl,
wird der Aufstellungsbeschluss Nr. 2014/BV/0491 über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.W.60 „Brinckmanshöhe“ vom 28.01.2015 aufgehoben und das Planverfahren eingestellt.
Der als Anlage beigefügte Übersichtsplan mit den markierten betroffenen Teilflächen ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2014/BV/0491 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.W.60 "Brinckmanshöhe" - Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Nachdem die Bebauung des Gebietes „Brinckmanshöhe“ in den meisten Quartieren bereits weitestgehend abgeschlossen war, verblieben die an der Wohngebietszufahrt beidseitig der Rudolf – Tarnow Straße für eine 3- bis 4-geschossige Mehrfamilienhausbebauung vorgesehenen Bauflächen lange Zeit unbebaut.
Dies war der ursprüngliche Anlass zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans, die insbesondere die noch verbliebenen unbebauten Wohnbauflächen durch Änderung von Festsetzungen attraktiver machen sollte.
Zwischenzeitlich konnten jedoch nach Flächenverkäufen mehrere konkrete Vorhaben zur Umsetzung der ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplans ohne dessen Änderung entwickelt werden. Die Änderung des Bebauungsplans ist daher nicht mehr erforderlich und soll mit dem vorliegenden Beschluss auch formal zu einem Ende geführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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