Beschlussvorlage - 2018/BV/4284
Grunddaten
- Betreff:
-
Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2019 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.02.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Hauptamt; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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20.02.2019
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.02.2019
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen 2019 – 2023 und beauftragt den Oberbürgermeister mit der schrittweisen technischen (siehe Seite 19-21 MEP Kurzfassung) und personellen (siehe Seite 19-21 MEP Kurzfassung) Umsetzung.
Beschlussvorschriften:
§ 22 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2014/BV/0259 Vergabeentscheid 48/10/14 Einsatz externer Projektsteuerer zur Steuerung/Konzeption eines Medienentwicklungsplanes für kommunale Schulen in der Hansestadt Rostock.
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist aktuell für 44 kommunal getragene Schulen Schulträger im Sinne des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist damit gemäß § 102 Absatz 2 Schulgesetz M-V u.a. auch für die Ausstattung der Schulen zuständig. Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bildet alle Schularten einer kommunalen Bildungslandschaft ab.
Der grundsätzliche konzeptionelle Rahmen sowie die Ziele für die Medienbildung in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch die Kultusministerkonferenz-Empfehlung „Medienbildung in der Schule“ vom 08.03.2012 sowie aktuell durch die Kultusministerkonferenz-Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“ vom 06.12.2016 gesetzt. Der DigitalPakt Schule wird von Bund und Ländern vorbereitet und soll die Schulen digital deutlich besser und zukunftssicherer ausstatten.
Die Kultusministerkonferenz hat 2016 Handlungsfelder der Schulentwicklung und Rechtsgrundlagen wie:
•„Bildungspläne und Unterrichtsentwicklung, curriculare Entwicklungen,
•Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Erziehenden und Lehrenden,
•Infrastruktur und Ausstattung,
•Bildungsmedien, Content,
•E-Government, Schulverwaltungsprogramme, Bildungs- und Campusmanagementsysteme,
•rechtliche und funktionale Rahmenbedingungen“ ausführlich beschrieben.
Damit die Schulen die Vorgaben des Landes im Rahmen ihrer zu erstellenden Medienkonzepte umsetzen können, muss der Schulträger für seine Schulen lernförderliche IT-Infrastrukturen (Netze, Hard- und Software) bereitstellen und nachhaltig betreiben.
Der Anteil an mobilen Endgeräten (Tabletts, Notebooks) soll nochmals deutlich ausgebaut werden. Die veralteten PCs in Medienecken und Computerkabinetten sind möglichst durch mobile Endgeräte zu ersetzen. Die Beschaffung von schultauglichen Endgeräten und entsprechender Präsentationstechnik soll im Zeitraum 2019 bis 2023 über Rahmenverträge erfolgen, um eine einheitlich standardisierte Ausstattung in den kommunalen Schulen zu erreichen. Vor dem Hintergrund, dass viele mobile Endgeräte zunehmend eine Funkvernetzung erfordern, sind sukzessive WLAN-Lösungen aufzubauen, die in den Schulen einen Zugang von beliebigen Endgeräten in allen Unterrichtsräumen und definierten Zonen für die Freiarbeit ermöglichen.
Über das Glasfaserstadtnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind bereits 41 kommunale Schulen an das zentrale Rechenzentrum der Stadtverwaltung angeschlossen. Der Anschluss der 3 noch ausstehenden Schulen ist in Vorbereitung.
Somit können die kommunalen Schulen mit zentralen Diensten und Anwendungen versorgt und administriert werden.
Der Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschreibt die Grundausstattung der kommunalen Schul-IT. Maßgabe ist dabei eine Standardisierung von Hardware, Software und Schulnetzen sowie eine weitreichende Zentralisierung und Bereitstellung von Diensten und Anwendungen, die den Aufbau zentraler IT Angebote und den zentralen Support ermöglichen. Jede kommunale Schule ist aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Amt für Schule und Sport sowie dem Staatlichen Schulamt Rostock ein auf ihre Schule ausgerichtetes spezielles Medienbildungskonzept als Fortschreibung des Schulprogramms zu erarbeiten und der Schulkonferenz zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das zentrale Steuerungsinstrument für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien ist der kommunale Medienentwicklungsplan. Dieser enthält folgende inhaltlich abgestimmte Teilkonzepte:
- Pädagogisch-didaktisches Konzept
- Technisches Konzept
- Betriebs-, Service- und Beschaffungskonzept
- Fortbildungskonzept
- Finanzierungs- und Umsetzungskonzept
Der hier vorliegende Medienentwicklungsplan bietet jeder kommunalen Schule die Möglichkeit ein schuleigenes Medienbildungskonzept abzuleiten. Bei der Erarbeitung des Medienbildungskonzeptes der Schule wird empfohlen, dass alle Lehrer in Kenntnis des Medienentwicklungsplans bei der Unterrichtsplanung analysieren, welche Lern- und Unterrichtssituationen zukünftig noch stärker durch digitale Medien unterstützt werden sollen.
Bund und Länder haben verabredet, gemeinsam Verantwortung für diese Zukunftsaufgabe zu übernehmen. Im Rahmen des Digitalpaktes werden in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt rund 5 Mrd. Euro für den Ausbau digitaler Infrastrukturen an allgemeinbildenden Schulen und berufliche Schulen sowie sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft durch den Bund (BMB) bereitgestellt.
Antragsberechtigt werden Schulträger sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist ein Medienentwicklungsplan des Schulträgers. Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie stimmen ihre Bedarfe mit den jeweiligen Schulträgern ab.
Der Medienentwicklungsplan ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss. Die Schnelllebigkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass auch die finanziellen Aufwendungen mit den Anforderungen der Technik abzugleichen sind.
Ziel ist, die dargestellten finanziellen Auswirkungen durch Fördermittelakquise zu kompensieren, um die vorhandene Infrastruktur an den kommunalen Schulen zeitnah digital umzustellen und den jeweils aktuellen Anforderungen anzupassen.
Für die Erweiterungsausstattung wird vorgeschlagen, einen jährlichen Schulinnovationsfonds in Höhe von 547.000 Euro, das sind 12.432 Euro pro Schule, zu bilden, um den kommunalen Schulen bei Vorlage eines Medienbildungskonzeptes eine Erweiterungsausstattung zu finanzieren.
Die Umsetzung der in diesem Medienentwicklungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geplanten stärkeren medienunterstützten Lerngestaltung in den kommunalen Schulen verändert auch die Aufgaben, die die Stadtverwaltung in der Betreuung und Betriebsunterstützung zu bewältigen hat.
Organisatorisch muss dabei abgesichert werden, dass:
- Federführend bildet das Amt für Schule und Sport zusammen mit dem Hauptamt ein Projektmanagement ab März 2019 für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 2019 bis 2023. (siehe Projektorganisationsstruktur in Anlage 4)
- Das Amt für Schule und Sport wird beauftragt für Grundausstattung der kommunalen Schulen wie im Medienentwicklungsplan beschrieben für den Zeitraum von 2019 bis 2023 einen Rahmenvertrag nach VOL vorzubereiten und abzuschließen.
- der Medienentwicklungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in allen seinen Elementen durch ein Team unter Verantwortung des Amtes für Schule und Sport kontinuierlich fortgeschrieben wird,
- alle kommunalen Schulen ein schulspezifisches Medienbildungskonzept erarbeiten und ständig fortschreiben,
- eine Unterstützung der kommunalen Schulen bei der Ausarbeitung ihrer schulspezifischen Medienbildungskonzepte erfolgt,
- eine pädagogisch-didaktische Unterstützung der Lehrer bei der Nutzung der digitalen Unterrichtsmedien in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt und dem IQ MV in Form von Einweisungen/ Schulungen erfolgt,
- die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in allen kommunalen Schulen gegeben sind, um den neuen Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ in allen Unterrichtsfächern auch umzusetzen und
- eine adäquate Betriebs- bzw. Supportunterstützung für die kommunalen Schulen durch den Schulträger sichergestellt wird.
Finanzelle Auswirkungen
Konto | Bezeichnung | 2019 | 2020 | 2021 | |||
Ergebnis-HH | Finanz-HH | Ergebnis-HH | Finanz-HH | Ergebnis- | Finanz-HH | ||
20101.78571002 | Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP |
| 486.900 € |
| 1.892.800 € |
| 2.161.500 € |
20101.78571003 | Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP Innovationsfonds |
| 547.000 € |
| 547.000 € |
| 547.000 € |
20101.78410001 | Datenverarbeitungssoftware |
| 27.700 € |
| 326.300 € |
| 305.000 € |
20101.56990001 / 76990001 | Sonstige lfd. Aufwendungen / Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit MEP | 206.500 € | 206.500 € | 230.200 € | 230.200 € | 338.500 € | 338.500 € |
20101.53853000 | Abschreibungen auf Geschäftsausstattung | 102.900 € |
| 443.800 € |
| 493.100 |
|
| DKR Personalkosten | 194.700 € | 194.700 € | 194.700 € | 194.700 € | 293.400 € | 293.400 € |
| Gesamt | 504.100 € | 1.462.800 € | 868.700 € | 3.191.000 € | 1.125.000 € | 3.645.400 € |
Konto | Bezeichnung | 2022 | 2023 | ||
Ergebnis-HH | Finanz-HH | Ergebnis-HH | Finanz-HH | ||
20101.78571002 | Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP |
| 1.957.800 € |
| 1.821.100 € |
20101.78571003 | Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP Innovationsfonds |
| 547.000 € |
| 547.000 € |
20101.78410001 | Datenverarbeitungssoftware |
| 349.800 € |
| 283.3000 € |
20101.56990001 / 76990001 | Sonstige lfd. Aufwendungen / Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit MEP | 350.100 € | 350.100 € | 314.500 € | 314.500 € |
20101.53853000 | Abschreibungen auf Geschäftsausstattung | 461.500 € |
| 420.900 € |
|
| DKR Personalkosten | 293.400 € | 293.400 € | 293.400 € | 293.400 € |
| Gesamt | 1.105.000 € | 3.498.100 € | 1.028.800 € | 3.259.300 € |
I. Grundausstattung: Gesamtkosten Unterrichts- und Schulleitungsbereich (ohne päd. Fortbildung) in Euro
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | Gesamt |
915.854 | 2.643.997 | 3.098.341 | 2.951.061 | 2.712.228 | 12.321.481 |
II. Erweiterungsausstattung: Bildung eines Schulinnovationsfonds | |||||
547.000 | 547.000 | 547.000 | 547.000 | 547.000 | 2.735.000 |
Die Aufteilung der Gesamtkosten nach den Schultypen sind auf Seite 22 der Kurzfassung des Medienentwicklungsplanes aufgeführt. (s. Anlage)
A) Investitionen für die Grundausstattung in Euro
Unterrichtsbereich:
Kostenart | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | Gesamt |
Basisinfrastruktur | 8.792 | 476.930 | 539.420 | 190.066 | 267.066 | 1.482.274 |
Schulinfrastruktur | 227.300 | 1.266.180 | 1.519.600 | 1.584.790 | 1.382.080 | 5.979.950 |
Software | 19.732 | 216.890 | 194.450 | 337.784 | 273.229 | 1.042.085 |
Rechenzentrum | 240.236 | 34.655 | 84.593 | 67.715 | 81.461 | 508.660 |
Gesamt | 496.060 | 1.994.655 | 2.338.063 | 2.180.335 | 2.003.836 | 9.012.969 |
Schulverwaltungsbereich:
Kostenart | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | Gesamt |
Basisinfrastruktur |
|
|
| 7.425 | 47.223 | 54.648 |
Verwaltungsinfrastruktur |
| 83.000 | 8.000 | 98.000 | 11.200 | 200.200 |
Software | 8.000 | 109.396 | 110.512 | 11.944 | 10.058 | 249.910 |
Rechenzentrum | 10.552 | 32.056 | 9.856 | 9.856 | 32.056 | 94.376 |
Gesamt | 18.552 | 224.452 | 128.368 | 127.225 | 100.537 | 599.134 |
B) Laufende Kosten in Euro
Unterrichtsbereich:
Kostenart | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | Gesamt |
Basisdienste | 2.834 | 15.722 | 21.750 | 26.281 | 20.415 | 87.002 |
Zusätzliche Personalkosten[1] | 194.739 | 194.739 | 293.358 | 293.358 | 293.358 | 1.269.552 |
Software |
| 20.428 | 21.299 | 23.515 | 35.313 | 100.555 |
Rechenzentrum | 181.699 | 16.289 | 56.469 | 42.889 | 53.949 | 351.295 |
Dienstleistungen |
| 100.000 | 160.000 | 160.000 | 106.000 | 526.000 |
Gesamt | 379.272 | 347.178 | 552.876 | 546.043 | 509.035 | 2.334.404 |
Schulverwaltungsbereich:
Kostenart | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | Gesamt |
Basisdienste | 6.252 | 6.252 | 6.252 | 10.707 | 10.707 | 40.170 |
Schulinfrastruktur |
| 5.200 |
| 5.800 |
| 11.000 |
Software | 1.440 | 21.131 | 41.024 | 43.173 | 44.984 | 151.752 |
Rechenzentrum | 14.278 | 21.629 | 14.258 | 14.258 | 21.629 | 86.052 |
Dienstleistungen |
| 23.500 | 17.500 | 23.500 | 21.500 | 86.000 |
Gesamt | 21.970 | 77.712 | 79.034 | 97.438 | 98.820 | 374.974 |
Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum von 2019 bis 2023 9,6 Millionen Euro (pro Schule 220.000 €) Investitionsmittel für die Grundausstattung der kommunalen Schulen zur Verfügung stellen. Die laufenden Kosten betragen im Zeitrahmen für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 1.439.800 € (pro Schule 32.700 €) ohne Personalkosten. Nach der Neuausstattung sind entsprechend den Abschreibungsfestlegungen die Ersatzkosten ab dem sechsten Jahr und die Investitionen durch die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes zu berücksichtigen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält gemäß des Königsteiner Schlüssels Finanzmittel zugeordnet und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann entsprechend der noch festzulegenden Verteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragen.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein Bezug
in Vertretung
Steffen Bockhahn
2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
[1] Zusätzliche Personalkosten bei 10.2 für die Absicherung des laufenden Betriebes und die Vor-Ort-Betreuung der Schulen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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06.03.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss einschließlich Nachtrag (s. TOP 10.1.1):
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen 2019 - 2023 und beauftragt den Oberbürgermeister mit der schrittweisen technischen (siehe Seiten 19 - 21 MEP Kurzfassung) und personellen (siehe Seiten 19 - 21 MEP Kurzfassung) Umsetzung.
Der Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2019 - 2023 wird als Grundsatz- und Richtungsbeschluss für den zügigen Ausbau der digitalen Infrastruktur der kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen.
Anlagen:
- Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (MEP)
(2019 – 2023),
- Projektstruktur für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes …
von 2019 bis 2023
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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