Beschlussvorlage - 2017/BV/2953
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Änderung zum Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechnungsprüfungsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.08.2017
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Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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06.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.09.2017
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Nr, 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss 2016/BV/2121 der Bürgerschaft vom 07.12.2016 über den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock
Sachverhalt:
Am 07.12.2016 wurde der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Jahr 2017 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Nunmehr ist der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einem gegenüber der Planung deutlich besserem Ergebnis von TEUR 5.555 (Plan TEUR 2.500) aufgestellt und geprüft sowie durch die Bürgerschaft in der Sitzung am 12.07.2017 festgestellt. Für die Ergebnisverwendung wurde die Weitergabe von TEUR 3.500 an die Hansestadt zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschlossen. EUR 2.055 sind der Gewinnrücklage zugeführt worden und stehen nunmehr zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung.
Dringende Investitionen in medizintechnische Ausrüstung sollen noch in diesem Jahr vorgenommen werden. Insofern haben wir in den vorliegenden Wirtschaftsplan insbesondere die Investitionen in Röntgengeräte sowie einen zweiten Linksherzkathetermessplatz aufgenommen. Daneben wurde die Investitionsmaßnahme „Sanierung der Zentralküche“ mangels Fördermittelzusagen vorerst aus der Investitionsplanung entnommen.
Für den Wirtschaftsplan 2017 ergeben sich die in der Anlage dargestellten Änderungen.
Die Änderungen reichen, insbesondere auch im Bereich der Finanzplanung, aufgrund des zeitlichen Fortschritts über die Darstellung der o.g. Projekte hinaus. Die aktuelle Liquiditätslage sowie der Stand der Umsetzung der Investitionsvorhaben, der Abschluss der Budgetvereinbarungen für das Jahr 2016 sowie die aktuelle Ertragssituation sind nunmehr in die Planung eingeflossen. Zudem haben wir mit dem Jahresabschluss 2016 endgültig die sich aus dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz ergebenden Neuzuordnungen bezüglich der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Die Zahlen im Wirtschaftsplan wurden auch diesbezüglich angepasst. Wesentliche Änderungen in der Ertragslage ergeben sich insgesamt nicht, das geplante Ergebnis bleibt unverändert.
Zudem wurde die Planzahl für die nunmehr beschlossene Abführung an die Hansestadt im Jahr 2017 aus dem Jahresüberschuss 2016 von ursprünglich 2,5 Mio EUR auf 3,5 Mio EUR im Finanzplan geändert.
Die Liquidität ist unter Berücksichtigung des Kassenkreditrahmens weiterhin gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt / 45 für Finanzhaushalt
Produkt: 62303/25101Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/
Kulturhistorisches Museum
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haus-haltsjahr | Konto/Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 3.500.000 |
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2018 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 2.500.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2019 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 3.000.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2020 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 3.000.000 |
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| 67600000 / Erträge aus Sondervermögen |
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| 3.000.000 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Der Plan folgt den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2030 in der Erfolgs- sowie der Finanzplanung (Maßnahme 2015/2.05 mit der Ausnahme der Einzahlungen im Finanzhaushalt im Jahr 2019. Dort sind im Haushaltssicherungskonzept TEUR 3.000 angesetzt. Diese Maßnahme wird mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht mehr Bestandteil sein. Der Sachverhalt wird im aktuellen Haushalt korrekt abgebildet.
Für das Jahr 2017 wird abweichend zum Haushaltssicherungskonzept aufgrund der aktuellen Beschlusslage zur Ergebnisverwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2016 im Finanzplan eine Abführung in Höhe von TEUR 3.500 dargestellt.
Maßn.-Nr. | Jahr | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Maßnahme | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
2015/2.05 | Abführung des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock | 2.500 | 2.500 | 2.500 | 3.000 |
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