Beschlussvorlage - 2017/BV/2837
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet "Weißes Kreuz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.06.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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04.07.2017
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.08.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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30.08.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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31.08.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.09.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“, begrenzt
im Westen und
Nordwesten durch die Unterwarnow und die Herrenwiesen,
im Norden durch die Kleingartenanlage „Verbindungsweg, Abteilung II“,
im Osten durch den Verbindungsweg,
im Süden durch die Tessiner Straße und den Mühlendamm
soll zum ersten Mal geändert werden.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ ist seit dem 08.02.2006 rechtskräftig.
Entsprechend den Festsetzungen des B-Planes ist der Bereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan im nordwestlichen Bereich als Wohnbauflächen, entlang des Mühlendamms und der Tessiner Straße als gemischte Baufläche und im nordöstlichen Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Die mit dem B-Plan verfolgten Planungsziele wurden bisher nur zu einem geringen Teil umgesetzt. Der entscheidende Hinderungsgrund ist die komplizierte Realisierung der notwendigen Erschließung, da diese unmittelbar mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes gekoppelt ist. Besonders kompliziert stellen sich die erforderlichen Maßnahmen zum Grundstückserwerb und vor allem die zeitliche sowie zuständigkeitsmäßige Koordinierung von Erschließungsmaßnahmen dar.
Mit dem B-Plan sollen folgende wesentliche Planungsziele verfolgt werden:
• Anpassung an die mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Mittleres Mecklenburg (StALU MM) abgestimmten Änderung der Lage und Ausführung der Hochwasserschutzanlagen
• Änderungen von einzelnen Verkehrsflächen
• Maximierung des Anteils an Wohnbauflächen durch die Umwandlung von Teilen der bisher als Mischgebiete festgesetzten Flächen in allgemeine Wohngebiete; Verzicht auf die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes am Verbindungsweg.
Mit dem StALU MM wurde beraten, den Hochwasserschutz und die Gebietserschließung konstruktiv so weit voneinander zu lösen, dass der Hochwasserschutz auch selbständig errichtet werden kann. Im rechtskräftigen B-Plan sollen einzelne Erschließungsstraßen durch ihre Höhenlage und Konstruktion wesentlicher Bestandteil der Hochwasserschutzanlage sein. Außerdem soll der Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlage so geändert werden, dass er weitgehend auf städtischen Flächen erfolgt, um eine kurzfristige Umsetzung zu erleichtern. Des Weiteren wird die Länge der Schutzanlagen mit dem neuen Verlauf deutlich verkürzt. Für die geänderte Hochwasserschutzanlage liegen die Planungen beim StALU MM vor. Im Kreuzungsbereich der Gebietsanbindung an den Knoten Tessiner Straße/ Neubrandenburger Straße wurde bereits ein Teilabschnitt der Anlage hergestellt.
Mit dem zu ändernden Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlage kommt es im westlichen Bereich zwangsläufig zu notwendigen Anpassungen bei der Lage der Erschließungsstraßen. Zwei bisher in Ost-West-Richtung verlaufende Straßen sollen durch eine Straße in mittiger Lage „zusammengefasst“ werden. Dieses System ist weiterhin geeignet, eine ausreichende Erschließung der Bauflächen zu gewährleisen.
Im nördlichen Bereich ist im Planverfahren zu klären, ob eine Reduzierung der Verkehrsflächen möglich ist.
An dem Planungsziel, die Zufahrt von der Tessiner Straße als Unfallschwerpunkt zu schließen und die betreffenden Grundstücke durch eine rückwärtige Anbindung vom Verbindungsweg aus zu erschließen, wird festgehalten.
Im Verfahren ist zu klären, wie mit bereits ausgeübten Vorkaufsrechten zu Gunsten der Stadt für geplante Erschließungsanlagen umzugehen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten wurden durch die OE 61 im HH-Jahr 2017 bereits berücksichtigt und für das HH-Jahr 2018 wurden entsprechende Haushaltsmittel geplant.
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planungen |
| 10.000 €
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| 76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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| 10.000 €
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2018 | 56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planungen |
| 5.000 €
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| 76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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| 5.000 €
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In den aufgeführten Beträgen sind die Kosten für externe Leistungen zur Erstellung der B-Plan-Unterlagen, einschließlich der zugehörigen Gutachten enthalten.
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befinden sich die Grundstücke im Wesentlichen im Eigentum der Hansestadt Rostock. Darüber hinaus besitzt die Hansestadt Rostock im zentralen Bereich eine Fläche, auf der sich ursprünglich Kleingärten befanden sowie alle bestehenden und teilweise geplanten Erschließungs- und Grünflächen.
Es ist beabsichtigt, dass die Erschließung im nordwestlichen Bereich durch den KOE erfolgt und die dann erschlossenen Grundstücke für eine Wohnbebauung vermarktet werden.
Im östlichen Bereich ist absehbar der Erwerb geplanter Erschließungsflächen erforderlich.
Alle sonstigen Flächen befinden sich in Privatbesitz.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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