Beschlussvorlage - 2017/BV/2827
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Generalpachtvertrages mit dem Verband der Gartenfreunde Hansestadt Rostock e.V. und Zahlung einer Entschädigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.07.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.06.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss einer Teilaufhebungsvereinbarung des Generalpachtvertrages der Hansestadt Rostock mit dem Verband der Gartenfreunde Hansestadt Rostock e.V.
zu den Teilgrundstücken
belegen in der Südstadt am Pütterweg (KGA „Pferdewiese“),
Flurbezirk III, Flur 1,
aus den Flurstücken 130/3 und 131/5 , Teilflächen insgesamt ca. 4.480 m²
und einer einmaligen Entschädigungszahlung von 54.837,26 €
an den Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock,
Viergewerkerstr. 2, 18057 Rostock
wird zugestimmt.
Beschlussvorschriften: § 22 und § 56 (5) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die Kleingartenanlage (KGA) „Pferdewiese“ liegt auf Teilflächen der Flurstücke 130/3 und 131/5 der Flur 1 im Flurbezirk III, zwischen dem Südring und dem Pütterweg, gegenüber der Stadthalle. Sie liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes 09.W.192 „Wohn- und Sondergebiet am Südring“.
Die KGA gehört zum Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock.
Sie besteht aus 10 Parzellen und einer Pkw-Stellfläche.
Die o. g. Grundstücke sind Bestandteil des Generalpachtvertrages der Hansestadt Rostock mit dem Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock.
Die Fläche der KGA kann laut Bundeskleingartengesetz § 9 Abs. 5 erst gekündigt werden, wenn der B-Plan rechtskräftig ist. Auf Grund der Kündigungsfristen im Bundeskleingarten-gesetz - spätestens am 3. Werktag im Februar zum 30.11. des selben Jahres - kann es nach Rechtskraft des B-Planes noch bis zu zwei Jahre dauern, bis eine Kündigung wirksam ist. Den betroffenen Kleingärtnern steht nach § 11 des Bundeskleingartengesetzes bei einer Kündigung durch die Stadt eine Entschädigung für ihre auf dem Grundstück befindlichen Anpflanzungen und Anlagen zu, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind.
Ziel der Stadt ist es, den B-Plan nach Erlangen der Rechtskraft schnell umzusetzen. Dazu sollen möglichst viele Parzellen vorzeitig im Einvernehmen mit den Kleingärtnern beräumt werden. Als Motivation für die Kleingärtner zur vorzeitigen Rückgabe der Gärten wird ihnen das 1,3 fache der in der Wertermittlung zur Entschädigung festgestellten Summe angeboten.
Alle Kleingärtner der KGA „Pferdewiese“ sind unter dieser Bedingung bereit, die komplette Anlage zum 30.10.2017 abzugeben.
Die Wertermittlung, die in der Zeit vom 21.03. bis 22.03.2017 durchgeführt wurde, ergab für die 10 Parzellen (Bebauung und Aufwuchs) und das Eigentum des Vereins „Pferdewiese“ insgesamt eine Summe von 42.182,51 €. Das 1,3 fache dieser Summe ergibt 54.837,26 €.
Die Kleingärtner der KGA „Pferdewiese“ erhalten damit eine Entschädigung von 54.837,26 €. Das sind 12.654,75 € über dem ermittelten Wert ihrer Anlagen und des Aufwuchses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 62
Produkt: 11402 Bezeichnung: Liegenschaften
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Aus-zahlungen |
2017 | 11402 52311100 Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
| 54.837,26 € |
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2017 | 11402 72311100 Unterhaltung der Grundstücke und bau-lichen Anlagen |
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| 54.837,26 € |
kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept
Roland Methling