Beschlussvorlage - 2016/BV/2048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2016 in der Maßnahme 6654101201201401 – Fördergebiet Seebad Warnemünde in Höhe von 609 TEUR wird erteilt. 

Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme 6654101201201401 – Seebad Warnemünde, Bauvorhaben Seestraße in Höhe von  609 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532001- Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen-zweckgebunden) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme Städtebauliches Sondervermögen - Stadtzentrum Rostock (Maßnahme 6051106201200199  in Höhe von 609 TEUR (Produkt: 51106 Durchführung städtebauliche Maßnahmen, Finanzhaushalt Konto: 51106.78440000– Auszahlung für Anzahlungen  immaterielle Vermögensgegenstände.

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V

 

Sachverhalt:

 

  1. Berechnung Investitionsnummer

6654101201201401, Pos. 28

Seebad Warnemünde – Bauvorhaben Seestraße

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

 

838.488,75

Haushaltsansatz 

 

 

0

Mindereinzahlungen

./.

 

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz     AO:

./.

 

330.572,53

Aufträge:

./.

 

13.050,39

Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen ()

=

 

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

609.000,00

Gesamtaufwendung

 

 

1.103.865,83

 

Gemäß Strukturkonzept Rostock- Warnemünde ist als Entwicklungsziel des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes formuliert, dass der typische städtebauliche Charakter mit Blick auf seine historischen Strukturen zu stärken und behutsam weiterzuentwickeln ist. Die weitere Entwicklung und Qualifizierung Warnemündes als Tourismusmagnet eines modernen Seebades und attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandortes ist nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit unter Wahrung des städtebaulichen und historischen Charakters zu planen und umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund erfolgte die Planung der Erneuerung und Umgestaltung von ausgewählten Straßenzügen im Ortsteil von Warnemünde.

Das Fördergebiet „Rostock – Seebad Warnemünde“ wurde mit Beschluss der Bürgerschaft am 06.10.2010 festgelegt.

Durch die Hansestadt Rostock wurden für die Gesamtmaßnahme Fördermittel in Höhe von 3,0 Mio EURO im Vorfeld angemeldet und mit Schreiben vom 25.08.2010 und 21.07.2011 des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Einsatz von Finanzhilfen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in voller Höhe bewilligt.

 

Die bauliche Umsetzung des 2. Bauabschnittes in der Seestraße ist für die Verkehrsberuhigung im Ortskern von Warnemünde ein wichtiger und wesentlicher Schritt, um dem Anspruch eines modernen Seebades und nachhaltigem Erholungsort gerecht zu werden.

Die Neuordnung der unterschiedlichen inhaltlichen funktionellen Anforderungen als auch die Reduzierung des Parksuchverkehrs in diesem hochtouristischen Bereich ist längst überfällig. Insbesondere die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger, mobilitätseingeschränkten Personen und Radfahrer im Zusammenhang mit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität stehen im Vordergrund. Mit der baulichen Umsetzung der Seestraße in eine verkehrsberuhigte Zone und in Weiterführung mit der Straße Am Leuchtturm in eine Fußgängerzone werden die bestehenden Fußgängerzonen Am Strom und Alexandrinenstraße im Anschluss erweitert und damit wesentlich verkehrssicherer.

 

unabweisbar:

In Ausübung der Pflichten als zuständiger Baulastträger laut Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) ist das Amt für Verkehrsanlagen der Hansestadt Rostock für die öffentlichen Verkehrsanlagen verantwortlich und hat die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen. Die vorhandene Verkehrsanlage hat ein Alter von 30 Jahren überschritten und weist erhebliche Mängel hinsichtlich des baulichen Zustandes auf. Durch zahlreiche Reparaturen, zu hohe Einbauten, defekte unebene Gehwegflächen sowie Borde kann die Verkehrssicherheit der Anlage nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Insbesondere in den Gehwegen nimmt das Schadensbild weiter zu und ist für mobilitätseingeschränkte Personen nicht zumutbar. Wiederholte Ausbesserungsarbeiten des städtischen Bauhofes sind nur von kurzer Dauer und weitere Instandsetzungsmaßnahmen wirtschaftlich nicht mehr zu rechtfertigen.

Im Schadensfall werden berechtigte Ansprüche des Geschädigten an die Stadt zu erwarten sein.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtfinanzierung ist die Erhebung von Straßenbaubeiträgen, zu der die HRO entsprechend dem Straßenbaubeitragsrecht nach dem Kommunalen Abgabegesetz Mecklenburg-Vorpommerns verpflichtet ist.

 

 

unvorhersehbar:

Mit dem Ziel einer möglichst hohen Akzeptanz der Baumaßnahmen und der damit verbundenen Refinanzierung durch Straßenbaubeiträge erfolgten intensive Beteiligungsverfahren mit den Anwohnern und Eigentümern. Im Vorfeld war diesbezüglich nicht absehbar, dass umfangreiche und zeitaufwendige Verfahren (z. B. Planungswerkstätten, Internetbeteiligung der Öffentlichkeit) bei den Variantenfindungen in den zu erneuernden Straßenzügen den Planungsprozess zeitlich ausdehnen würden.

Fertiggestellt sind nunmehr die Alexandrinenstraße, die Anastasiastraße, die Kirchenstraße, die Dänische Straße, der Kirchenplatz und die Seestraße zwischen Kurhausstraße und Heinrich-Heine-Straße als 1. Bauabschnitt.

Beitragserhebungen sind erst möglich, wenn sämtliche Kosten feststehen, das heißt mit Vorlage der geprüften Schlussrechnung. Da in allen o.g. Straßen im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen Ersatzpflanzungen vorzunehmen waren und eine VOB-Abnahme und Abrechnung dieser Leistung erst nach Ablauf der Fertigstellungspflege am Ende einer Vegetationsperiode erfolgen kann, verzögern sich dementsprechend die Berechnungen der Feststellungsbescheide an die Grundstückseigentümer. Die Gesamtfinanzierung ist jedoch auf diese Einnahmen abgestellt. Bisher konnten die Alexandrinenstraße, die Ananastasiastraße und die Kirchenstraße entsprechend dem KAG (Kommunalem Abgabegesetz MV) umgelegt und mit Versandt der Bescheide als Einnahme verbucht werden. Für die Dänische Straße,  Kirchenplatz und die Seestraße 1.BA steht dies noch aus, so dass Mindereinnahmen auszugleichen sind.

Die nunmehr damit verbundenen langen Abrechnungszeiträume waren jedoch unvorhersehbar. In diesem Zusammenhang ist das Budget aus der Städtebauförderung für das Fördergebiet „Rostock - Seebad Warnemünde“ erschöpft und die Absicherung des Eigenanteils der HRO für die Finanzierung des 2. Bauabschnittes der Seestraße einschließlich Vorfinanzierung der KAG-Umlage nicht mehr gegeben.

Die Prüfung der Möglichkeit einer zeitlichen und finanziellen Erweiterung der Fördermaßnahme durch das Ministerium fiel negativ aus.

 

Nunmehr liegt dem Amt für Verkehrsanlagen ein Schreiben der RGS vom 9. Mai 2016 (siehe Anlage) vor, in dem mitgeteilt wird, dass ein Vorschlag des Ministeriums zur Bereitstellung der dringend benötigten Städtebaufördermittel durch Freiwerden von Finanzierungsmitteln aus anderen Fördermaßnahmen vorliegt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tief- und Hafenbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532001.09612001

 

 

 

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden

Investitionsnummer

6654101201201401

Verkehrsbaumaßnahme Seebad Warnemünde - Seestraße , 2. BA

Investitionsposition

28

Seestraße

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.09.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen