Beschlussvorlage - 2016/BV/1712
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, Ergebnisverwendung und Entlastung des Direktoriums des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.05.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechnungsprüfungsamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.05.2016
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Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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01.06.2016
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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02.06.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.06.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesen Bilanzsumme von 142.347.481,18 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.662.596,67 EUR werden festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 in Höhe von 2.662.596,67 EUR wird wie folgt verwendet:
- 2.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für
gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die
Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke
nachzuweisen,
- 162.596,67 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
4. Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.
Beschlussvorschriften: § 5 Abs.1 Ziff. 3 EigVO iVm § 5 Ziff. 6 Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgte durch die Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft datiert vom 15.04.2016.
Das Klinikum hat in 2015 einen Jahresüberschuss von TEUR 2.662 (Vorjahr: TEUR 2.367) erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen liegt bei ca. 115 Mio. EUR.
Insgesamt stellt sich die Ertragslage des Eigenbetriebes weiterhin positiv dar: Der für 2015 geplante Jahresüberschuss von TEUR 2.500 wurde um TEUR 162 überschritten. Im stationären Leistungsgeschehen sind über eine Steigerung der Bewertungsrelationen sowie den erhöhten Landesbasisfallwert Umsatzzuwächse zu verzeichnen, so dass die Erlöse aus Krankenhausleistungen gegenüber dem Vorjahr um 3,9 Mio. EUR gestiegen sind. Ebenso ist eine Steigerung der Personalkosten, tarifbedingt und in Folge höherer Beschäftigtenzahlen im Zusammenhang mit dem gestiegenen Leistungsgeschehen, zu verzeichnen.
Hinsichtlich des Investitionsgeschehens ist in 2015 mit dem Bau des Parkhauses auf dem Klinikgelände begonnen worden. Zudem sind neben dem jährlichen Bescheid über Pauschalfördermittel Fördermittelbescheide über Einzelfördermittel des Landes nach LKHG M-V für die Maßnahmen „Errichtung eines EU-rechtskonformen Hubschrauberlandesplatzes“ sowie „Modernisierung der Zytostatika- und der Sterilherstellung in der Krankenhausapotheke“ ergangen. Auch hier wurden durch den Eigenbetrieb erste Ausgaben vorgenommen.
Die finanzielle Lage des Eigenbetriebes stellt sich stichtagbezogen gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert dar. Die liquiden Mittel sind um TEUR 506 gesunken und betragen zum 31.12. TEUR 1.921. Diese Tendenz eines sinkenden Liquiditätsbestandes weist auch die mittelfristige Finanzplanung auf.
Der Wirtschaftsplan 2015 weist einen Jahresüberschuss für das Jahr 2015 in Höhe von TEUR 2.500 und dessen Mittelweitergabe in voller Höhe an die Hansestadt Rostock aus. Der Wirtschaftsplan 2015 folgt damit dem HASIKO 2014 bis 2025 (2014/BV/5420) sowie entspricht dem HASIKO 2015-2030 (2015/BV/1066).
Die Zuführung zur Gewinnrücklage dient der Verbesserung der Liquiditätslage.
Das Direktorium schlägt unter Berücksichtigung des durch die Bürgerschaft beschlossenen HASIKO 2015-2030 folgende Ergebnisverwendung vor:
- 2.500.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für
gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die
Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke
nachzuweisen,
- 162.596,67 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
Das Direktorium weist in diesem Zusammenhang auf die angespannte Liquiditätssituation des Eigenbetriebes hin.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung beim Konto 25101.67600000 in Höhe von EUR 2.500.000,00
Teilhaushalt: 45
Produkt: 25101 Bezeichnung: Kulturhistorisches Museum
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 25101.67600000 Einzahlungen aus Sondervermögen, Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts |
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| 2.500.000 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030 |
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Maß.-Nr. | Maßnahme | 2015 | 2016 | |||
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| TEUR | TEUR | |||
2015/2.05 Ergebnishaushalt |
| 2.500 | 2.500 | |||
2015/2.05 Finanzhaushalt | Abführung des Eigenbetriebes (TH 12) | 2.200 | 2.500 | |||
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Damit ist die Maßnahme 2015/2.05 aus dem HASIKO 2015-2030 (2015/BV/1066) umgesetzt. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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