Beschlussvorlage - 2016/BV/1588
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.151. Sondergebiet "Wohnmobilplatz Warnemünde"
Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.04.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
|
Vorberatung
|
|
|
10.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
17.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
25.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
19.05.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
08.06.2016
|
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und das entsprechende Abwägungsergebnis am 01.02.2012 beschlossen (2011/BV/2932). Im Zuge des ergänzenden Verfahrens gemäß des § 214 Abs. 4 BauGB wurde das Abwägungsergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut geprüft und mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis ergänzt.
Beschlussvorschriften:
§§ 10, 214 Abs. 4 BauGB
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2011/BV/2932 - Bebauungsplan Nr. 01.SO.151. Sondergebiet "Wohnmobilplatz Warnemünde"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.151 für das Sondergebiet „Wohnmobilplatz Warnemünde“ wurde bereits am 01.02.2012 von der Bürgerschaft als Satzung beschlossen.
Nachdem der Bebauungsplan bereits am 22.03.2012 in Kraft getreten ist, hat das OVG Greifswald durch Urteil vom 09.04.2014 diesen Bebauungsplan aufgrund eines Bekanntmachungsmangels für unwirksam erklärt.
Darüber hinaus wurde durch das Gericht auf potenzielle Mängel in der Abwägung hingewiesen. Daraufhin wurden die vorgebrachten Anregungen von den Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut geprüft, mit dem Ergebnis, dass das Abwägungsergebnis der Anregungen der Bürger im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ausführlicher begründet wird. Die Abwägungsentscheidung vom 01.02.2012 bleibt inhaltlich unberührt.
Um den Bekanntmachungsmangel zu heilen, wird der Bebauungsplan mit den aktualisierten Verfahrensvermerken erneut ausgefertigt und die Satzung im Anschluss erneut öffentlich bekannt gegeben, nun mit dem Hinweis, dass die im Bebauungsplan unter Bezug genommenen DIN-Vorschriften im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft für die Allgemeinheit einsehbar sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|