Beschlussvorlage - 2015/BV/1046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 08.W.170 "Thierfelderstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.07.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt West; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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18.08.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.08.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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27.08.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet beidseitig der Thierfelderstraße und Kobertstraße im Hansaviertel soll der Bebauungsplan Nr. 08.W.170 „Thierfelderstraße“ aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: durch die Straßenbahnlinie zum neuen Friedhof, |
- im Osten: durch die Parkstraße, |
- im Süden: durch die Satower Straße, |
- im Westen: durch das Universitätsgelände am Dr.-Lorenz-Weg und das Gelände des |
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.W.170 „Thierfelderstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 3) werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Ziel der vorliegenden Planung ist die Entwicklung des Standortes für mehrgeschossigen Wohnungsbau. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum in gut integrierten Lagen der Stadt entsprochen werden. Die Flächen liegen seit vielen Jahren brach.
Mit der Planung wird von den Aussagen des Flächennutzungsplanes abgewichen, der hier eine Sonderbaufläche für Wissenschaft und Technik vorsieht. Von dieser ursprünglichen Planungsabsicht wird Abstand genommen, da sich bisher kein konkreter Bedarf für entsprechende Nutzungen angezeigt wurde und im Stadtgebiet eine Vielzahl von Flächen für entsprechende Ansiedlungen aus dem Wissenschafts- und Technikbereich zur Verfügung stehen. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Aufgrund der Lage innerhalb des Stadtgebietes, der baulichen Vorprägung im unmittelbaren Umfeld und der begrenzten Größe handelt es sich, im Sinne der Nachverdichtung von Flächen, um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung finden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist daher nicht erforderlich. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB ebenfalls nicht erforderlich.
Das Plangebiet ist durch eine starke Durchgrünung und teilweise große Bäume geprägt. Diese Strukturen sollen weitestgehend erhalten werden. Im Zuge der Erarbeitung des Vorentwurfes erfolgte hierzu eine Bestandsaufnahme der Vegetation.
Für die Wohnbebauung ist eine mindestens 3- bis maximal 4-geschossige Bebauung (in einem Bereich eine bis 5-geschossige Bebauung) vorgesehen. Die maximale Höhe der Bebauung wird begrenzt. Außerdem enthält die Planung örtliche Bauvorschriften. Damit werden die Strukturen aus dem angrenzenden Bereich zwischen Parkstraße und Voßstraße aufgenommen.
Grundsätzlich soll das Plangebiet auch besonderen Wohnformen und dem studentischen Wohnen offen stehen.
Neben dem Nutzungsschwerpunkt auf Wohnen soll der bestehende Standort der Kita erhalten und teilweise erweitert werden.
Die Tierklink wird in dem vorhandenen Bereich verbleiben, wobei bauliche Entwicklungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Für das Tierheim ist eine Verlagerung notwendig, um am Standort Wohnungsbau realisieren zu können.
Der Standort weist eine relativ hohe Vorbelastung durch Lärmquellen auf. Dies betrifft einerseits Verkehrslärm von der Parkstraße, der Satower Straße und den Trassen der Bahn und Straßenbahn sowie andererseits Gewerbelärm von den westlich angrenzenden Nutzungen und dem LT Club. Hierzu wurde eine schalltechnische Untersuchung angefertigt. Auf Grund der teilweise hohen Lärmwerte wurden eine Reihe von Festsetzungen zum Lärmschutz und damit Einschränkungen getroffen, die der Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse dienen.
Bei der Verkehrserschließung des Plangebietes wird im Wesentlichen auf das vorhandene Straßennetz zurückgegriffen, wobei es im westlichen Bereich der Thierfelderstraße eine Verschiebung der Verkehrsfläche geben wird, um eine sinnvolle Auslastung der Bauflächen zu erzielen.
Im Verlauf der Parkstraße ist eine Änderung des Kurvenbereichs vorgesehen.
Die Anbindung des Standortes ist über einen neu zu errichtenden Kreisverkehr an der Einmündung der Voßstraße geplant. Für die verkehrlichen Maßnahmen wurde eine entsprechende Planung erstellt.
Eine erste frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der grundsätzlichen Planungsabsichten fand bereits während der Sitzung des Ortsbeirates Hansaviertel am 27.09.2011 statt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 6,8 ha.
Der überwiegende Teil der Grundstücke im Plangebiet befindet sich im Eigentum der Hansestadt Rostock.
Die Planungskosten trägt die Hansestadt Rostock.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 56255010 / Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung |
| 3.222,07€ |
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| 76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung |
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| 3.222,07€ |
2016 | 56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung |
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1.304,61€ |
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| 76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung |
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| 1.304,61€ |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
|
(wie Dokument)
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6,7 MB
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3
|
(wie Dokument)
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699 kB
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