Informationsvorlage - 2015/IV/0731

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: §§ 11, 13 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Darstellung

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom 19.06.2013 wurde die Evaluation der neun Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZ) mit Frau Dr. Schwertfeger von der Universität Rostock, Institut Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik, vorbereitet und umgesetzt. Mit dem Gesamtziel der Evaluation wurde eine empirische Basis geschaffen, deren Grundlage die Rahmenkonzeption vom 08.11.2005 und die bestehenden Qualitätsstandards für die SBZ vom 13.05.2008 bildete. Die parallel erfolgte Selbstevaluation durch die SBZ wurde in die aufgezeigte Gesamtbetrachtung einbezogen.

 

Mit der Entscheidung für die universitär begleitete Evaluation und den damit einhergehenden umfänglichen und detaillierten Aussagen wurde das Instrument der Evaluation für die Wirkungsüberprüfung der SBZ genutzt. Die Ergebnisse der Evaluation sind bereits in verschiedenen Zusammenhängen bekannt gemacht worden.  Im Oktober 2014 berichtete Frau Dr. Schwertfeger im Amt für Jugend und Soziales und im Arbeitskreis der SBZ-Leiter. Die Ergebnisse der Evaluation wurden den Befragten im November 2014 präsentiert. 

(Link: www.rathaus.rostock.de/ Ämter und Leistungen/ Amt für Jugend und Soziales/ am Ende der Seite)

 

Als zentrales Statement der vorliegenden Evaluation lässt sich feststellen, dass die Stadtteile der Hansestadt Rostock durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der SBZ als Sozialräume begriffen werden und den Stadtteilbezug als Anknüpfungspunkt für ihr pädagogisches Handeln nutzen. Die stadtteilbezogene Arbeit der Einrichtungen berücksichtigt das individuelle, soziale und kulturelle Umfeld der in den Stadtteilen lebenden Menschen. Im Wesentlichen wird die pädagogische Arbeit der SBZ von den bestehenden Rahmen-setzungen und von Struktur- und Wirkungsmodellen sozialer Arbeit abgeleitet.

 

„Die Stadtteile der Hansestadt Rostock werden gemäß der Qualitätsstandards als Sozialräume begriffen, in denen die Stadtteil- und Begegnungszentren einen sichtbaren Ort der Bündelung menschlicher Bedürfnis- und Problemlagen bilden.“[1]

 

Als besonders beachtenswerte Ergebnisse der vorliegenden Evaluation und Selbstevaluation sind folgende Themen zu benennen: 

 

-          Optimierung der Vernetzung und der inhaltlichen Abstimmung der SBZ untereinander zur effizienten Nutzung personeller, finanzieller und sozialräumlicher Ressourcen;

-          Intensivierung der aufsuchenden pädagogischen Arbeit und Ausbau lebenswelt-spezifischer Angebotsstrukturen unter Anwendung verschiedener Methoden und der besonderen Berücksichtigung der Zielgruppe Jugendlicher;

-          Weitere bedarfsgerechte Flexibilisierung der bisherigen Öffnungszeiten der SBZ;

-          Bedarfsermittlung und ggf. Nutzung weiterer Angebote der Eltern- und Familienbildung für unterrepräsentierte Besucher der SBZ (alleinerziehende Väter, „best agers“ 30-45-Jährige);

-          Aufnahme der Ergebnisse der Lebenswelt- und Sozialraumanalyse der Hansestadt Rostock und der Regionalkonferenzen von 2014 in die Arbeitsprozesse der SBZ;

-          Schärfung des gemeinsamen Fachverständnisses der SBZ zu den Begriffen Vernetzung, Kooperation, Aktivierung und Beteiligung;

-          Verabschiedung bzw. Fortschreibung von Ehrenamtskonzepten;

-          Trägerübergreifende Mitarbeiterqualifizierung zum pädagogischen Thema „Umgang mit verhaltensoriginellen Kindern und Jugendlichen“;

-          Notwendigkeit der Erarbeitung der Konzeption „Sozialraumorientierung“ für die Hansestadt Rostock und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für die SBZ;

-          Ausbau der weiteren Vernetzung zwischen den Fallmanagern der vier Regionalbüros des Amtes für Jugend und Soziales Rostock und den Mitarbeitern der SBZ im Rahmen des Einbezugs bei Kindeswohlgefährdungen und im Hilfeplanverfahren.

 

 

Maßnahmen

Im Umgang mit den Ergebnissen der Evaluation und der Selbstevaluation der SBZ schlägt die Verwaltung weiteres Vorgehen vor:

 

-          Klärung der Umsetzung aufsuchender pädagogischer Arbeit durch den Arbeitskreis Offene Kinder- und Jugendarbeit in Abstimmung mit dem Arbeitskreis SBZ-Leiter und dem Amt für Jugend und Soziales (3. Quartal 2015) zur Stärkung der Attraktivität der SBZ auch für Jugendliche und junge Erwachsene;

-          Ausbau der trägerübergreifenden sozialraumnahen Vernetzung in Verantwortung der SBZ (fortlaufend);

-          Trägerverantwortliche Erarbeitung bzw. Überarbeitung von Ehrenamtskonzepten in allen SBZ (2. Quartal 2015);

-          Weitere Sensibilisierung aller Fachkräfte der Regionalbüros und der freien Träger für die  einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit den SBZ (Fachaustausch 2./3. Quartal 2015 und fortlaufend);

-          Qualitätsdialoge mit ausgewählten SBZ in Verantwortung des Amtes für Jugend und Soziales (3. Quartal 2015);

-          weitere Flexibilisierung der Öffnungszeiten der SBZ in Verantwortung der Arbeits-kreise Offene Kinder- und Jugendarbeit/SBZ-Leiter mit dem Amt für Jugend und Soziales (3. Quartal 2015); 

-          Trägerübergreifendes Inhouse-Seminar aller SBZ zur Thematik „Umgang mit verhaltensorigineller Klientel“ in Verantwortung von Vertretern der SBZ in Abstimmung mit dem Amt für Jugend und Soziales (Vorbereitung 2015, Umsetzung 1. Quartal 2016);

-          Trägerübergreifender Fachtag zur Entwicklung eines gemeinsamen Fachverständnisses der Standards Vernetzung, Kooperation, Aktivierung und Beteiligung in Verantwortung des Amtes Jugend und Soziales in Abstimmung mit dem Arbeitskreis SBZ-Leiter (Vorbereitung 2. Quartal 2015, Umsetzung 3. Quartal 2015);

-          Gründung einer AG nach § 78 SGB VIII zur Fortschreibung der Rahmenkonzeption der SBZ in Verantwortung des Amtes für Jugend und Soziales (4. Quartal 2015)

-          Prozess der Fortschreibung der Rahmenkonzeption der SBZ in der AG nach § 78 SGB VIII (ab 2016).

 

Im Wesentlichen sind diese Vorschläge mit den Leitern der SBZ abgestimmt.

 

Unter dem Aspekt der aktuellen Thematik der Flüchtlingsaufnahme in der Hansestadt Rostock haben die SBZ bei der Entwicklung des Integrationskonzeptes „Zukunft in Vielfalt“ aktiv mitgewirkt. Mit der Aufgabenstellung der Integration vor Ort sind sie als wichtige Partner zu betrachten. In Abstimmung mit den Akteuren der jeweiligen Sozialräume (Quartiersmanager, Ortsamt, Ortsbeirat, Institutionen) „…verfolgen sie das Ziel der gesamten Stadtbevölkerung, durch die Bereitstellung niederschwelliger Angebote eine gleichberech-tigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Stadtteil zu ermöglichen.“[2] und damit ihre Angebotspalette zu bereichern. Gelingende Beispiele zur Thematik der Einbindung von Migranten/innen in stadtteilorientierte Strukturen bieten bereits die SBZ in Schmarl und Lütten Klein.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport


[1] vgl. Anja Schwertfeger / Monique Neubauer, Evaluation der Stadtteil- und Begegnungszentren

der Hansestadt Rostock, 2014, S. 4

[2] vgl. Hansestadt Rostock, Integrationskonzept der Hansestadt Rostock „Zukunft in Vielfalt“, 2014, S.30

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben