Beschlussvorlage - 2014/BV/0132
Grunddaten
- Betreff:
-
Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.09.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.10.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.11.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449, 2012/BV/3783, 2013/BV/5089
Sachverhalt:
Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock geändert werden.
Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.
Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2015 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses ( Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in den Reinigungsklassen 1 - 4 zwischen 1,5 und 2,9 % steigen werden.
In den Reinigungsklassen 5 und 6 bleiben die Gebühren gleich, das betrifft die Masse der gesamten Gebührenpflichtigen. In der Reinigungsklasse 7 werden die Gebühren um 2,3 % gesenkt.
Diese Entwicklung ist auf eine Kostenverschiebung innerhalb der einzelnen Leistungsarten zurückzuführen. Dabei wirken sich die geringeren Kosten beim Winterdienst auf Fahrbahnen insbesondere in den Reinigungsklassen 5-7 aus.
Die höheren Kosten für die Gehwegreinigung und den Winterdienst auf Gehwegen wirken sich dagegen vor allem auf die Reinigungsklassen 1-4 aus.
Kostenentwicklung 2014 im Vergleich zu 2015
| 2014 | 2015 | Differenz | Änderung in % |
Reinigung Fahrbahn | 1.649.700 € | 1.705.100 € | 55.400 € | 3,3 |
Reinigung Gehwege | 817.800 € | 819.100 € | 1.300 € | 0,2 |
Winterdienst Fahrbahn | 1.781.200 € | 1.714.800 € | -66.400 € | -3,7 |
Winterdienst Gehwege | 583.600 € | 587.400 € | 3.800 € | 0,7 |
Entsorgung Kehrgut | 139.900 € | 146.900 € | 7.000 € | 5,0 |
zusätzliche Reinigungen | 15.000 € | 15.000 € | 0 € | 0 |
Leistungen Stadtentsorgung gesamt | 4.987.200 € | 4.988.300 € | 1.100 € | 0,02 |
DBAG | 8.200 € | 8.200 € | 0 € | 0 |
Kosten Umweltamt | 222.100 € | 232.800 € | 10.700 € | 4,8 |
Kosten Finanzverwaltungsamt | 300.400 € | 300.700 € | 300 € | 0,09 |
Stadtverwaltung gesamt | 522.500 € | 533.500 € | 11.000 € | 2,1 |
Gesamt | 5.517.900 € | 5.530.000 € | 12.100 € | 0,2 |
Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die Stadtentsorgung Rostock GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2015 ermittelt.
Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.
Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.
Kosten der Leistungen für Straßenreinigung und Winterdienst
Die Gesamtkosten der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2014 um 1.100 € steigen, das entspricht einem Anstieg um 0,02 Prozent.
Auf Grund des 1. Änderungstarifvertrages zum Haustarifvertag vom 30.04.2012 erhöhen sich einerseits die Personalkosten für 2015, da zum 01.01.2015 ein um drei Prozent höheres Arbeitsentgelt an die Mitarbeiter zu zahlen ist und die jährliche Sonderzahlung um 50,- € pro Mitarbeiter erhöht wird.
Kostensenkungen gibt es dagegen beim Winterdienst. Für die Kalkulation der Winterdienstkosten wird immer eine bestimmte Zahl an voraussichtlichen Einsatztagen zu Grunde gelegt. Diese ergibt sich aus dem Mittelwert der Einsatztage der letzten zehn Jahre. Auf Grund des milden Winters 2013/2014 verringern sich die geplanten Einsatztage. Auf Grund des durchschnittlichen Wertes der letzten 10 Jahre hat die SR GmbH für das Jahr 2014 mit 47 Einsatztage beim Winterdienst kalkuliert. Im kommenden Jahr werden dagegen nur 43 Tage angesetzt.
Der Preis für die Kehrgutentsorgung ist um 5 % gestiegen.
Dieser Preis wurde in einem Vergabeverfahren nach VOL/A als
Marktpreis ermittelt.
Kosten der Stadtverwaltung
Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2014 um 11.000 € steigen, der Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich damit auf 9,6 %.
Die Steigerung der Kosten im Finanzverwaltungsamt ist unerheblich.
Die Kostensteigerung im Amt für Umweltschutz ergibt sich vor allem aus höheren Kosten im Bereich Vergütung für Sachverständige. Das Amt für Umweltschutz hat den Auftrag, die Dienstleistungsverträge mit der SR GmbH zu überprüfen und an die aktuellen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie an die strategischen Interessen der Hansestadt Rostock als mittelbarer Gesellschafter der SR GmbH anzupassen. Daraus ergeben sich für 2015 umfangreichere rechtliche und fachliche Beratungsleistungen von Sachverständigen.
Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen
Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.
In der Hansestadt Rostock sind dies z.B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.
Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.
Da jedoch ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.
Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.
Erstattung an die DB Station & Service AG
Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.
Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Kosten für zusätzliche Reinigungen
Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z.B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.
Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten
Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2013 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 200.900,00 € (siehe Anlage 4). In der vorliegenden Gebührenkalkulation wurden
100.900,00 € Gebühren mindernd berücksichtigt. Die restlichen 100.000,00 € werden bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2016 berücksichtigt.
Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“
Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2015 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.
Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr pro Flächenmeter in den
Reinigungsklassen 1-7 (Anlage 2 Seite 5)
Reinigungs-klasse | Gebührensatz 2014 | Gebührensatz 2015 | Änderung % |
1 | 75,84 € | 77,64 € | 2,3 |
2 | 49,32 € | 50,76 € | 2,9 |
3 | 30,84 € | 31,68 € | 2,7 |
4 | 24,12 € | 24,48 € | 1,5 |
5 | 15,96 € | 15,96 € | 0,0 |
6 | 9,12 € | 9,12 € | 0,0 |
7 | 5,28 € | 5,16 € | 2,3 |
Folgende zur Beschlussvorlage gehörende Anlagen wurden an alle Mitglieder der Bürgerschaft verteilt:
Anlage 1 Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Rostock (1 Seite), liegt auch im KSD vor
Anlage 2 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2015 (Seiten 1 - 6)
Anlage 3 Kosten für die Reinigung und Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage (1 Seite)
Anlage 4 Nachkalkulation 2013 (1 Seite)
Anlage 5 Kosten der beteiligten Ämter für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2015 (Seiten 1 – 2)
Nachstehende zur Beschlussvorlage gehörende Unterlagen liegen beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur
Einsichtnahme aus, da sie auf Grund ihres Umfanges nicht verteilt werden konnten
Anlage 6 Vertrag über die Straßenreinigung
Anlage 7 geplanter Leistungsumfang 2015
Anlage 8 Bericht über die Angebotspreise 2015 (Preisprüfung)
Anlage 9 Preisangebot der Stadtentsorgung Rostock GmbH für 2015 einschließlich der betrieblichen Kalkulation und der Anlagekartei der Stadtentsorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: Amt 73
Produkt: 54501 Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 |
| 3.616.300 € | 5.530.000 € | 3.616.300€ | 5.529.500 € |
2016 |
| 3.616.300 € | 5.530.000 € | 3.616.300€ | 5.529.500 € |
2017 |
| 3.616.300 € | 5.529.800 € | 3.616.300€ | 5.529.500 € |
2018 |
| 3.616.300 € | 5.529.800 € | 3.616.300€ | 5.529.500 € |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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