Beschlussvorlage - 2013/BV/4507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben „Umnutzung des ehem. Klinikgebäudes Augustenstr. zu einem Wohngebäude, Neubau Wohngebäude am Johannesweg“, Rostock, Augustenstr. 80, 81, 82, 83, 84, Johannesweg, Az. 03807-12, wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

 

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.05.2013 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen