Dringlichkeitsvorlage - 2013/DV/4356
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock"der Hansestadt Rostock in Höhe von insgesamt 3.088,34 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2013
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2013
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Beschlussvorschriften: § 44 Kommunalverfassung MV
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Spenden satzungsgemäß und entsprechend der Vorgaben der Spender verwenden zu können.
Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 22.11.2012 bis 31.12.2012 Spenden über insgesamt EUR 3.088,34 mit einem Einzelwert von je über EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V obliegt die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 100,00 bis zu 1.000 der Bürgerschaft. Eine Übertragung auf den Hauptausschuss ist noch nicht erfolgt.
Die in der Anlage aufgeführten Spender haben bisher nicht um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten; die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung im Verwendungszweck auf den Bankkonten des Klinikums und Hospizes eingegangen. Die Adressdaten der Spender sind uns nicht bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,1 kB
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