Nachtrag Beschlussvorlage - 2012/BV/4110-02 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ eine Veränderungssperre erlassen.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungsbeschluss Nr. 2012/BV/4108 vom                                                                                     30.01.2013

 

Sachverhalt:

 

Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden. Das Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines „urbanen Gleichgewichts“ herausgearbeitet. Bereits mit dem Strukturkonzept Warnemünde wurde anhand der Bestandserfassung dringender Handlungsbedarf festgestellt.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich 01.W.183 ist es notwendig, eine Veränderungssperre zu erlassen. (Geltungsdauer gemäß § 17 BauGB)

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 14 (2) BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden kann, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahme trifft auf Antrag die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Vor Inkrafttreten der Veränderungssperre genehmigte oder begonnene Vorhaben sind von dieser nicht betroffen. (§ 14 (3) BauGB

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.01.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2013 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen