Beschlussvorlage - 2011/BV/2515
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Wirtschaftsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.09.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Rechnungsprüfungsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.10.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
19.10.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.10.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.11.2011
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und ‑entwicklung der Hansestadt Rostock wird festgestellt.
2. Ergebnisverwendung:
Das Jahresergebnis beträgt -1.716.285,01 . Der Jahresfehlbetrag ist durch Entnahmen aus den Rücklagen auszugleichen.
3. Die Entlastung der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und ‑entwicklung der Hansestadt Rostock für das Geschäftsjahr 2010 wird erteilt.
Beschlussvorschriften:
- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden § 10 Abs. 8
- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 61 Abs.3
bereits gefasste Beschlüsse:
-
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2010 wurde durch den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock erstellt. Die Prüfungen nahm die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vor. Prüfungsleiter war der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herr Wolf Kobarg. Der Jahresabschlussbestätigungsvermerk datiert vom 15. April 2011.
Eine Freigabe durch den Landesrechnungshof erfolgte am 29. Juli 2011.
Das Geschäftsjahr 2010 schließt der Eigenbetrieb mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.716.285,01 ab.
Mit der Einführung des BilMoG zum 01.01.2010 haben sich die gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften geändert. In Vorjahren gebildete Aufwandsrückstellungen konnten wahlweise beibehalten bzw. ergebnisneutral in die Rücklagen zur Erhöhung der Eigenkapitalausstattung umgliedert werden. Der Eigenbetrieb hat davon Gebrauch gemacht. Für die bilanziell dem Eigenkapital zugeführten Rückstellungen konnten die Aufwendungen für Instandhaltungen im Geschäftsjahr 2010 nicht mehr als Rückstellungsverbrauch erfasst werden. Sie wurden aufwandswirksam verbucht und führen damit zu einem Verlust.
Darüber hinaus wirkte die unentgeltliche Übertragung des ehemaligen Verwaltungsobjektes im Friedhofsweg 28 an die RGS in Höhe des Restbuchwertes ergebnismindernd.
Die Verluste konnten nur teilweise durch gestiegene Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken resultieren, kompensiert werden.
Der verbleibende Jahresverlust kann zur Entlastung des städtischen Haushaltes durch Entnahmen aus den Rücklagen des Eigenbetriebes ausgeglichen werden.
Ausgehend von diesem Vorschlag bitten wir der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|