Informationsvorlage - 2009/IV/0233
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock"
- Maßnahmeplan 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.05.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Eigenbetrieb KOE; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.05.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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02.06.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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10.06.2009
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bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- Beschl.-Nr.
0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes
Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“ - Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012
- Beschl.-Nr. 2009/AN/0124 Maßnahmeplanung für die Städtebauförderung 2009 und Folgejahre
Sachverhalt:
Die Informationsvorlage
wird aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft vom 06.05.2009 eingebracht.
Der
Maßnahmeplan 2009 (Anlage 1) dient der Umsetzung der mit dem von der
Bürgerschaft beschlossenen städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet
„Stadtzentrum Rostock“ vorgegebenen Sanierungsziele. Er ist
Grundlage für die durch den Sanierungsträger im jeweiligen Jahr zu treffenden
Maßnahmen. Des Weiteren wird der Maßnahmeplan zur Festlegung der Anzahl der zu
leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.
Im ersten
Teil des vorliegenden Maßnahmeplanes wurden die geplanten Einnahmen und
Ausgaben für die Jahre 2009 – 2013 dargestellt. Zunächst wurden bei den
Einnahmen für die Jahre 2009 – 2013 die bewilligten kassenwirksamen
Mittel bis zum Programmjahr 2009 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2010
wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Darüber hinaus sind
im Sanierungsgebiet entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien M-V
(StBauFR) weitere Einnahmen zu verzeichnen, die bei der Gesamteinnahme pro Jahr
zu berücksichtigen sind, z. B. Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus
Grundstücksverkäufen, Ausgleichs- und Stellplatzablösebeträge. Den Einnahmen
wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.
In den
einzelnen Jahren ist eine Unterdeckung zu verzeichnen. Grund hierfür ist u. a.,
dass der Bedarf an durchzuführenden Maßnahmen höher liegt, als in dem
jeweiligen Jahr finanzierbar ist. Die Unterdeckung ermöglicht im Einzelfall
ausfallende bzw. sich verzögernde Maßnahmen durch andere zu ersetzen, ohne
dabei auf bisher noch nicht vorgesehene Maßnahmen ausweichen zu müssen, oder
die nur subsidiär einsetzbaren Städtebauförderungsmittel zurückgeben zu müssen.
Der
Maßnahmenplan wurde für das Jahr 2009 erstellt und enthält vorausschauend bereits
einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch
noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das Sondervermögen zur
Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum
Rostock“ wird eine Sonderrechnung geführt. Da die Stadt einen
Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als Treuhandvermögen vom
Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Ausgaben
sind Einnahmen im Treuhandvermögen. In der Informationsvorlage wurden die
finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt angegeben (Anlage 2).
Nach J.2 StBauFR gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.
Vierteljährlich wird eine
maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersicht mit der Verwaltung
abgestimmt. Der Maßnahmeplan basiert auf der Kosten- und Finanzierungsübersicht
Stand 01.04.2009.
Der Schwerpunkt der Stadt liegt
innerhalb der Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" zurzeit auf
Gemeinbedarfseinrichtungen, wie dem Abschluss der Sanierung des Klosters, der
Sanierung der Großen Stadtschule, des Rathauses, des Schifffahrtsmuseums und
des Barocksaales.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet
die Entwicklung des Gebietes östlich der Stadtmauer. Die neue Warnowstraße und
ihre Anbindung an den Mühlendamm sind hierfür Voraussetzung.
Zugunsten der Schwerpunkte müssen
bereits in Vorbereitung befindliche Maßnahmen, wie Am Wendländer Schilde oder
Vorfläche Kröpeliner Tor auf nachfolgende Jahre verschoben werden.
Nach den StBauFR können wegen des
geringen Umfanges der zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmittel
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen nur in Einzelfällen und im begrenzten
Umfang mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung gefördert werden. Voraussetzungen für die Förderung dieser
Vorhaben sind, dass sie durch die städtebauliche Gesamtmaßnahme bedingt sind,
ohne sie der städtebauliche Zweck nicht erreicht werden könnte und die
Gesamtkosten auch bei angemessenem Einsatz von Eigenleistungen und Fremdmitteln
sowie sonstigen Finanzierungsmitteln unter Berücksichtigung nachhaltig
erzielbare Erträge nicht gedeckt werden können.
Die Sanierungsbedingtheit der
jeweiligen Maßnahmen leitet sich insbesondere aus dem städtebaulichen
Rahmenplan ab. Bei der Sanierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen kann
der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln nur erfolgen, wenn auch die
nichtförderungsfähigen Kosten und ein zusätzlicher Eigenanteil der Gemeinde
bzw. des Trägers der Einrichtung bereitgestellt werden.
Der Haushaltsplanung 2009 wurde
je Programmjahr eine Bewilligung von 5 Mio. EUR angenommen. Für die
Programmjahre 2008 und 2009 hat die Stadt jedoch 7 Mio. EUR erhalten. Um den in
den Jahren 2011 und 2012 prognostizierten Finanzbedarf abdecken zu können wird
vorgeschlagen, mehr Städtebauförderungsmittel zu beantragen und dies
entsprechend bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen (Anlage 2.1).
Zusätzlich wird geprüft, ob die im Jahr 2006 ausgesetzte Bereitstellung von
Eigenmitteln der Gemeinde für die Sanierungsmaßnahme wieder aufgenommen werden
kann. Bisher war vorgesehen, seit 2006 bis zum Jahr 2011 die gemeindlichen
Eigenanteile ganz bzw. teilweise aus Einbringungswerten veräußerter privat
nutzbarer Grundstücke aus dem städtebaulichen Sondervermögen sicher zu stellen.
Diese Mittel könnten zusätzlich der Sanierungsmaßnahme zur Verfügung gestellt
werden (Anlage 2.2).
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
UA 6150 Eigenmittel der Gemeinde |
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Anlage 2 |
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Zusätzliche Eigenanteile und nichtförderungsfähige Kosten in den jeweiligen Fachplänen bzw. im Wirtschaftsplan von 88: 8.022.000,00 EUR |
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Anlage 1 |
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Einnahmen: |
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Anlage 2 |
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Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
für 4 Folgejahre:
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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