Nachtrag Beschlussvorlage - 2016/BV/2079-06 (NB)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussvorlage  wird gemäß Anlagen 1 bis 14 geändert. 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-          2016/BV/1661 – Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit

-          2016/BV/1661-01 (NB) – Nachtrag Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die 1. Änderung zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 umfasst notwendige Anpassungen. Seit dem Zeitpunkt der Übergabe des Haushaltsplanentwurfes am 13.10.2016 wurden diverse Veränderungen und Ergänzungen aufgezeigt, die im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen sind. Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich die folgenden Änderungen:

 


1.Satzung

- in Mio. EUR

 

 

HH Plan

Entwurf 2017

Änderung

1. Änderung

HH Plan 2017

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

656,7

-10,0

646,7

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

647,7

-1,2

646,5

Jahresergebnis

9,0

-8,8

0,2

 

 

 

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen 

613,8

-1,1

612,7

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

590,7

-1,6

589,1

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

23,1

0,5

23,6

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

46,9

-8,1

38,8

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

56,0

-7,7

48,3

Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen

- 9,1

-0,4

-9,5

 

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

9,1

0,4

9,5

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

18,9

-3,8

15,1

 

 

 

 

Stellen gemäß Stellenplan

2.302,27 VzÄ

22,47

2.324,74 VzÄ

 

 

 

 

Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2017

1.031,2

-8,8

1.022,4

 

 

Übersicht Ergebnishaushalt – Verwaltungstätigkeit

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt Verwaltungstätigkeit

HH Plan

Entwurf 2017

Änderung

1. Änderung

HH Plan 2017

Erträge

656,7

-10,0

646,7

   dav. aus der Auflösung der

   Sonderposten

30,5

0

30,5

Aufwendungen

647,7

-1,2

646,5

   dav. Abschreibungen

49,1

0

49,1

Jahresergebnis

9,0

-8,8

0,2

 


Übersicht Finanzhaushalt – Verwaltungstätigkeit

 

- in Mio. EUR –

Finanzhaushalt Verwaltungstätigkeit

HH Plan

Entwurf 2017

Änderung

1. Änderung

HH Plan 2017

Einzahlungen

613,8

-1,1

612,7

Auszahlungen

590,7

-1,6

589,1

Saldo der Ein- und Auszahlungen

23,1

0,5

23,6

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen

-9,4

-0,1

-9,5

Saldo der Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätigkeit zum 31.12.des Haushaltsjahres (einschließlich negativer Vortrag)

-120,1

14,1

-106,0

 

Zum Haushaltsplanentwurf 2017 haben sich folgende wesentlichen Änderungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit ergeben:

 

Die RVV GmbH geht in den nächsten Jahren von einer positiveren Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzern aus. Vor diesem Hintergrund erwartet die Hansestadt Rostock entsprechende Abführungen von insgesamt 3,0 Mio. EUR an den Haushalt der Gemeinde. Auf das Haushaltsjahr 2017 entfällt eine Erhöhung der Abführung von 0,5 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR.

 

Der Verkauf der Hansemesse führt zu keinen Auswirkungen im Ergebnishaushalt, so dass der Ansatz 2017 um 9,8 Mio. EUR reduziert wurde und nur die Einzahlungen aus der Gewinnausschüttung im Jahr 2017 im Finanzhaushalt der Hansestadt Rostock abgebildet werden. 

 

Mit der Fortschreibung der Zielvereinbarung mit dem Land M-V zum VTR sollen ab dem Jahr 2017 temporäre Umstrukturierungshilfen zur Verfügung gestellt werden. Die Zahlung in Höhe von 0,9 Mio. EUR ist gemäß Vereinbarung an die VTR GmbH weiterzuleiten.

 

Aufgrund der guten Entwicklung der Gewerbesteuererträge im Jahre 2016 und der Prognosen zur weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung in M-V wurden der Planansatz für das Jahr 2017 um 5,2 Mio. EUR erhöht und die Ansätze für den Finanzplanzeitraum aufgrund der höheren Aufkommenserwartungen fortgeschrieben.

 

Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Gewerbesteuerumlage sind die Gewerbesteuereinzahlungen. Da für den Finanzplanzeitraum höhere Einzahlungen aus der Gewerbesteuer prognostiziert werden, erhöht sich die Gewerbesteuerumlage um 0,3 Mio. EUR.

 

Die durch die Bürgerschaft beschlossene Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wurde in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen und um 0,2 Mio. EUR erhöht.

 

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen als Träger des Rettungsdienstes wurde das Budget für Jahr 2016 fortgeschrieben und um 1,3 Mio. erhöht.  Im Rahmen einer Kontrolle vom LAGuS wurden Mängel bei der Reinigung der Ersatzkleidung für den Rettungsdienst festgestellt. Mit der Vergabe der Aufträge an zertifizierte Wäschereien werden die Normen für Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst und der damit verbundenen Arbeitsschutzvorschrift für Warnkleidung erfüllt. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 0,2 Mio. EUR eingestellt. Der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtungen wird zu 100 % von den Krankenkassen als Kostenträger finanziert. 

Im Rahmen der 1. Änderung des Haushaltsplanes 2017 erfolgte eine grundsätzliche Überarbeitung des gesamten Teilhaushaltes 50, da die Jahre 2018 bis 2020 ohne bekannte Entwicklungen  fortgeschrieben wurden. Mit Schreiben vom 07.10.2016 teilt das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V zur Haushaltsplanung 2017 die Prognose der Ausgleichszuweisungen gemäß § 10 AG-SGB II für das Jahr 2017 mit. Die Hansestadt Rostock erhält Ausgleichszuweisungen in Höhe von 16,0 Mio. EUR. Die Verteilung der Ausgleichszuweisungen nach § 10 AG-SGB II erfolgt nach dem jeweiligen Anteil der Kommunen an der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften SGB II des Vorjahres. Auf die Hansestadt Rostock entfällt ein monatlicher Anteil von  14,9 %. an den Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Damit reduzieren sich die Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV (Ausgleich von Sonderlasten § 11 (a) FAG ab 2017 um 3,8 Mio. EUR. Im Jahr 2017 kann dieser Betrag durch Neuregelungen beim Anteil der Bundesbeteiligung an den Leistungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende in Höhe von 3,1 Mio. EUR und den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung überörtlicher Träger kompensiert werden. Jedoch werden mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zusätzliche Kostenerstattungen durch das Land erwartet. Eine Berücksichtigung für den Finanzplanzeitraum konnte noch nicht vollständig erfolgen.

 

Im Jahr 2017 erfolgen zusätzliche Einspülungen von Nassbaggergut, so dass sich im Produkt Spülfeldbewirtschaftung die Einnahmen und Einzahlungen um 268.200 EUR erhöhen. Die mit der Unterhaltung und Bewirtschaftung ergebenden Aufwendungen und Auszahlungen erhöhen sich um 68.200 EUR.

 

Für die Absicherung der Instandsetzung des Jugendschiffes „Likedeeler“ wurden im Haushaltsplan 2017 Mittel in Höhe von 0,9 Mio. EUR eingestellt, da die veranschlagten Mittel in 2016 nicht mehr kassenwirksam werden.

 

Mit dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 29.09.2016 wurden die Orientierungsdaten zum Finanzausgleich für die Schlüsselzuweisungen gemäß § 12 FAG

M-V und für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gemäß § 15 (3) FAG M-V übergeben. Die Schlüsselzuweisungen nach § 12 FAG M-V reduzieren sich im Jahr 2017 gegenüber dem Planentwurf um 2,1 Mio. EUR. Ursache dafür ist vor allem die deutlich gestiegene Steuerkraft. Die Bezugsgröße für die Verteilung der Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ist der Anteil der Einwohner in beiden kreisfreien Städten. Der Zuwachs in der Stadt Schwerin war höher als in der Hansestadt Rostock, so dass sich der Anteil der Hansestadt Rostock an den Zuweisungen um 0,3 Mio. EUR verringert.

 

Mit der November-Steuerschätzung wurden die finanziellen Auswirkungen von Gesetzentwürfen, die derzeit noch im Abstimmungsverfahren sind, berücksichtigt. Aufgrund der Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und der Anhebung des Unterhaltshöchstbetrages reduziert sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2017 um 2,1 Mio. EUR und wirkt sich auf den Finanzplanzeitraum aus.

 

Die 1. Änderung der Haushaltsplanung führt im Ergebnishaushalt zu einer Verschlechterung in Höhe von 8,8 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Der Verkauf der Hansemesse durch den KOE führt zu keinen Auswirkungen im Ergebnishaushalt der Hansestadt Rostock und wurde entsprechend korrigiert. Für den Bau der Hansemesse wurden seitens der HRO Zuschüsse an den KOE in Höhe von 25,1 Mio. EUR gezahlt. Der Restbuchwert des Zuschusses beträgt zum 31.12.2016 9,8 Mio. EUR und ist mit dem Verkauf in voller Höhe in Abgang zu stellen. Ausgeglichen wird dies durch  die Ausschüttung in Höhe des beim KOE bilanzierten Sonderpostens von 9,8 Mio. EUR.

 


Im Finanzhaushalt 2017 ergibt sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf eine Verschlechterung in Höhe von 0,5 Mio. EUR. Der negative Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit (Plan per 31.12.2017) in Höhe von -106,0 Mio. EUR verhindert derzeit den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich nach § 16 GemHVO-Doppik.

 

Übersicht Finanzhaushalt – Investitionstätigkeit

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt Investitionstätigkeit

HH Plan

Entwurf 2017

Änderung

1. Änderung

HH Plan 2017

Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

46,9

-8,1

38,8

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

56,0

-7,7

48,3

Saldo Investitionstätigkeit

-9,1

-0,4

-9,5

 

Im Bereich der Investitionstätigkeit wurde die Maßnahme Geh- und Radweg Hamburger Straße in Höhe von 250.000 EUR neu aufgenommen. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid 09/2016 werden für die Finanzierung 2017 Fördermittel in gleicher Höhe erwartet.

 

Die Umsetzung der Maßnahme Neugestaltung Werftbecken verschiebt sich in das Jahr 2018. Die Planungsleistungen für das EU-weite Ausschreibungsverfahren werden im Oktober 2017 beauftragt. Auf Grund des bevorstehenden Eigentümerübertrages im Zuge des Kaufes der Flächen um das Werftbecken Warnemünde von der MV Werft an die HRO (Bürgerschaftsbeschluss 2016/DV/1701 vom 19.04.2016), erfolgt derzeitig eine Überarbeitung der weiteren Entwicklung an diesem Standort in Form einer Entscheidungshilfe für die Bürgerschaft der HRO. Spätestens im II. Quartal 2017 wird hierzu durch die Bürgerschaft der HRO eine Entscheidung getroffen, welche Entwicklungsvariante zukünftig verfolgt werden soll. Auf Grund der fehlenden Entscheidung kann der Antrag auf Förderung erst Ende 2017/Anfang 2018 gestellt werden.

 

Für die Maßnahme Sanierung Reiferbahn erfolgt keine Förderung aus EFRE-Mitteln. Bisher waren hierfür insgesamt Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR und Auszahlungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR veranschlagt. Der Eigenanteil in Höhe von 0,5 Mio. EUR wurde für Maßnahmen innerhalb des Senatsbereiches eingesetzt und in den Änderungslisten für die Investitionstätigkeit der TH 66 und 67 abgebildet.

 

 

Der Bürgerschaftsbeschluss 2016/BV/1968 zum Spielplatzkonzept der Hansestadt Rostock wurde in die 1. Änderung zum Haushaltsplan 2017 eingearbeitet.

 


Städtebauliches Sondervermögen

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen an das Städtebauliche Sondervermögen waren aufgrund der Entscheidung, die bewilligten Finanzhilfen aus dem Programmjahr 2016 für das Vorhaben Neubau Theater i. H. von 7,0 Mio. EUR mit Kassenwirksamkeiten für die Jahre 2016 bis 2020 nicht anzunehmen, zu korrigieren. Die Planansätze für das Städtebauliche Sondervermögen wurden wie folgt im Haushalt der Hansestadt Rostock geändert:

 

- in Mio. EUR –

Ergebnishaushalt Verwaltungstätigkeit

HH Plan

Entwurf 2017

Änderung

1. Änderung

HH Plan 2017

Erträge

0,0

 

0,0

Aufwendungen

1,8

-0,1

1,7

Saldo Verwaltungstätigkeit

-1,8

0,1

-1,7

- in Mio. EUR –

Finanzhaushalt Verwaltungstätigkeit

HH Plan

Entwurf 2017

Änderung

1. Änderung

HH Plan 2017

Einzahlungen

0,0

 

0,0

Auszahlungen

1,8

-0,1

1,7

Saldo der Ein- und Auszahlungen

-1,8

0,1

-1,7

 

 

 

 

Investive Auszahlungen

1,4

0,1

1,5

 

Die Haushaltssatzungen 2017 für das Städtebauliche Sondervermögen (Band IV) werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

Nach Einarbeitung aller notwendigen Anpassungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit entwickelt sich die mittelfristige Finanzplanung wie folgt:

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

Verwaltungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Erträge

673,1

672,6

677,0

Aufwendungen

663,3

662,1

662,5

Jahresergebnis 1. Änderung

9,8

10,5

14,5

Jahresergebnis Haushaltsplanentwurf

3,8

5,2

9,1

Abweichung

6,0

5,3

5,4

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

16,7

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Verwaltungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

628,6

627,7

635,7

Auszahlungen Verwaltungstätigkeit

602,0

601,7

604,3

Saldo Verwaltungstätigkeit 1. Änderung

26,6

26,0

31,4

Saldo Verwaltungstätigkeit Haushaltsplanentwurf

21,1

21,8

25,6

Abweichung

5,5

4,2

5,8

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

15,5

 


- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Investitionstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

36,4

22,9

27,4

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

47,8

35,2

39,4

Saldo Investitionstätigkeit 1. Änderung

-11,4

-12,3

12,0

Saldo Investitionstätigkeit Haushaltsplanentwurf

-10,5

-11,5

-10,9

Abweichung

0,9

0,8

1,1

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

2,8

 

- in Mio. EUR -

Finanzierungstätigkeit

FP 2018

FP 2019

FP 2020

Einzahlungen aus Investitionskrediten

11,4

12,3

12,0

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

11,4

12,3

12,0

Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

-10,0

-10,6

-10,6

Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

-17,1

-15,9

-21,2

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-27,1

-26,5

31,8

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1. Änderung

-15,7

-14,2

-19,8

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Haushaltsplanentwurf

-11,2

-10,8

-15,1

Abweichung

-4,5

-3,4

-4,7

Abweichung im Finanzplanzeitraum gesamt

12,6

 

Die Änderungen im Haushaltsplan 2017 wurden im Wesentlichen für den Finanzplanzeitraum fortgeschrieben. Insbesondere führen die im Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen enthaltenen Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ab 2018 um 6,2 Mio. EUR und für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 5,4 Mio. EUR zu wesentlichen Haushaltsverbesserungen.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten ausreichen und darüber hinaus zur Tilgung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingesetzt werden können. Bei den Salden der investiven Ein- und Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen in den Folgejahren weitere Investitionsbedarfe zu berücksichtigen sind.

 

Es ist erklärtes Ziel der Hansestadt Rostock, den negativen Finanzierungssaldo im höchst möglichen Umfang jährlich zurück zu führen. Seitens der Hansestadt Rostock werden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um Haushaltsverbesserungen zu erreichen und in der Haushaltsplanung zu veranschlagen. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit beläuft sich per 31.12.2020 voraussichtlich auf -53,3 Mio. EUR. Der geplante Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit per 31.12.2020 beträgt 24,1 Mio. EUR.  In dem Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2021 werden weitere Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung aufgezeigt, die es zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzusetzen gilt, um die uneingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock zu erreichen.

 


Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2017 hat sich um 3,8 Mio. EUR reduziert.

 

Für die Maßnahmen Erneuerung Uferpromenade ehemalige Neptunwerft waren in 2017 bisher  4,7 Mio. EUR für das Jahr 2020 veranschlagt. Die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2020 wird mit der Haushaltsplanung für 2018 erneut geprüft 

 

Für die Maßnahme Plattform Ostseite Alter Strom wird im Haushaltsjahr 2017 für das Haushaltsjahr 2018 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 0,9 Mio. EUR eingestellt, um die Gesamtmaßnahme in Höhe von 1,8 Mio. EUR auszuschreiben. 

 

Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird um 22,47 VzÄ erhöht. Insgesamt wurden zusätzlich 27 befristete Stellen (22,47 VZÄ) eingeordnet, die sich im Wesentlichen aus nachfolgenden Positionen ergeben:

 

Zur Stärkung der freiwilligen Ausreise als rechtlich vorrangige Form der Aufenthaltsbeendigung und Erhöhung des Anteils der freiwilligen Ausreisen sowie zur Absicherung bislang nicht vollzogener Rückführungen wird im Stadtamt ein Rückkehrmanagement installiert, das die in den nächsten Jahren prognostizierte Steigerung der Zahl Ausreisepflichtiger berücksichtigt und durch die zusätzliche Einrichtung von 11 befristeten Stellen abgesichert wird.

 

Die im Amt für Jugend und Soziales (50) zu verzeichnenden gesundheitsbedingten Ausfallzeiten (Langzeiterkrankungen)  sowie die vorgesehenen umfangreichen Organisationsmaßnahmen erfordern die Einordnung weiterer 5 befristeter Kompensationsstellen. Darüber hinaus bedingen die Integrationsaufgaben die Zuführung weiterer 2 befristeter Stellen.

 

Die Einordnung von 2 befristeten Stellen im Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration wurde erforderlich, um unterjährige Stellenverlagerungen (unabweisbarer Bedarf) zu kompensieren.

 

Zur Sicherung von 2 eingeworbenen, zu 100% bzw. 90% geförderten, EU- und Bundesprojekten wurde je eine befristete Stelle im Amt für Verkehrsanlagen (66) und im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft (61) eingeordnet. Weiterhin erfordert die Sicherung der Abschlussarbeiten zur Bewertung des Anlagevermögens kommunaler Verkehrsanlagen die befristete Bereitstellung von 2 Stellen.

 

Es handelt sich um eine Konkretisierung der bereits im Entwurf des Ergebnis- und Finanzhaushaltes geplanten Personalaufwendungen und -auszahlungen.

 

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe

 

Die Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe  für das Jahr 2016 (Band IV), die testierten Jahresabschlüsse der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften 2014 (Band V) sowie der Stellenplan der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Sondervermögen und Eigenbetriebe (Band VII) sind aufgrund des Doppelhaushaltes der Hansestadt Rostock 2015/2016 gemäß § 6 Absatz 2  GemHVO-Doppik dem folgenden Haushaltsplan als Anlage beizufügen.

 


Der Band V Wirtschaftspläne der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe für das Jahr 2017 enthält nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung und ist Bestandteil der Anlage 14 der geänderten Wirtschaftspläne.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Ergebnishaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2017 in Höhe von 0,2 Mio. EUR aus. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2017 in Höhe von 23,6 Mio. EUR aus, welche die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen in 2017 von 9,5 Mio. EUR abdecken und in Höhe von 14,2 Mio. EUR angemessen zum Abbau des negativen Finanzierungssaldos zum 31.12.2017 auf 106,0 Mio. EUR beitragen.

 

 

 

Reduzieren

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

01.12.2016 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

Abstimmung:                                                  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen mit Änderung

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

01.12.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen