Beschlussvorlage - 2014/BV/5425
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.02.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport; Hauptamt; Hauptamt, Abt. Verwaltungsangelegenheiten; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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23.04.2014
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Bereit
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Bürgerschaft
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Vorberatung
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
2013/BV/4498 - Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022
bereits gefasste Beschlüsse:
0717/BV-08 Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock
2010/BV/1187 Erste Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Gemäß Leitlinien zur Stadtentwicklung (Leitlinie V) ist die bedarfsgerechte Förderung des Sports Anliegen der Hansestadt Rostock. Mit der Bereitstellung von Sportstätten zu weiterhin hoch subventionierten Entgelten wird insbesondere den Breitensportlern sportliche Aktivitäten in kommunalen Sportstätten ermöglicht.
Ausgehend von den Beschlüssen der Bürgerschaft zur Haushaltssicherung der Hansestadt Rostock sind die Gebührensatzungen und Entgeltordnungen permanent an die Kostenentwicklung anzupassen. In die Entgeltkalkulation flossen die durchschnittlichen Aufwendungen der letzten drei Jahre ein. Erstmalig wurden auch Abschreibungen und Zinsen der Sportstätten gemäß § 6 Abschnitt 2a und 2b des Kommunalabgabengesetz Mecklenburg- Vorpommern berücksichtigt. Die neue Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Aufgrund geänderter steuerrechtlicher Auffassung der Finanzverwaltung waren die Entgelte für die Schulsportnutzung im Gegensatz zu den anderen Benutzungsentgelten auf der Grundlage vom Bruttoaufwand zu kalkulieren. Infolge dessen war die Benutzergruppe III.2 zusätzlich in die neue Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock aufzunehmen. Die schulsportliche Nutzung wurde entgegen bislang vertretener Auffassung der Finanzverwaltung aus dem unternehmerischen Bereich des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten herausgelöst. Das hat zur Folge, dass die Abführung der bislang auf Entgelte für Schwimmunterricht und Sporthallennutzung für den Schulsport berechnete Mehrwertsteuer entfällt. Gleichzeitig besteht aber auch keine Vorsteuerabzugsberechtigung mehr.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 40
Produktbereich Schulträgeraufgaben, Produktbereich Sport Bezeichnung:
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 52430020/72430020 Schwimmunterricht |
| + 50.000 |
| +50.000 |
2015 | 56210020/76210020 Entgelte für Sporthallennutzung |
| + 400.000 |
| +400.000 |
2015 | 42402.43229003/63229003 Entgelte für Schulsportnutzung) | +400.000 |
| +400.000 |
|
2015 | 42402.43229004/63229004 Entgelte für Schulschwimmen (einschließlich Mehrerträge/ Mehreinzahlungen von Landschulen für die Nutzung der Schwimmhalle für den Schulschwimmunterricht) | + 67.000 |
| +67.000 |
|
2015 | 42401.44101050/64101050 Benutzungsentgelte (19 %) Skubis | + 50.000 |
| + 50.000 |
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2015 | 42401.44101021/64101021 Benutzungsentgelte (7%) | +10.000 |
| +10.000 |
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2015 | 42401.44101051/64101051 Benutzungsentgelte (7%) SKUBIS | +5.000 |
| +5.000 |
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| Gesamt: | +532.000 | +450.000 | +532.000 | +450.000 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Maß.-Nr. | Maßnahme | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
2014/2.01 | Anpassung und Optimierung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte | 0 | + 82.000 | + 82.000 | + 82.000 | + 82.000 |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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30,7 kB
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8,5 kB
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5
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6 kB
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6
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7,3 kB
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7
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5,1 kB
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8
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9,6 kB
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9
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13,7 kB
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10
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4,1 kB
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23.04.2014 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock" (Anlage 1).
Abstimmung zur BV:
Vertagung auf nächste Sitzung Schul- und Sportausschuss