Nachtrag Beschlussvorlage - 2015/BV/0786-09 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.05.2015
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.05.2015
| |||
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25.08.2015
| |||
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.05.2015
| |||
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20.08.2015
| |||
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27.08.2015
| |||
●
Erledigt
|
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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21.05.2015
| |||
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27.08.2015
| |||
●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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10.06.2015
| |||
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02.09.2015
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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19.08.2015
| |||
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.08.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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|
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25.08.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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|
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01.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
|
|
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01.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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01.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Vorberatung
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02.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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03.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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03.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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08.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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08.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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08.09.2015
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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08.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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09.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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03.09.2015
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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16.09.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Nachtrag zur Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 umfasst notwendige Anpassungen, die durch die Verwaltung vorzunehmen sind. Seit dem Zeitpunkt der Übergabe des Haushaltsplanentwurfes am 31.03.2015 wurden diverse Veränderungen und Ergänzungen aufgezeigt, die im Haushaltsplan 2015/2016 zu berücksichtigen sind. Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich die folgenden Änderungen.
1. Satzung
- in EUR -
| HHPE 2015 | Änderung | 1. Änderung HHPE 2015 | HHPE 2016 | Änderung | 1. Änderung HHPE 2016 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 579.663.800 | 1.646.000 | 581.309.800 | 586.979.800 | 764.000 | 587.743.800 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 583.568.800 | 1.632.600 | 585.201.400 | 589.187.500 | 764.000 | 589.951.500 |
Jahresergebnis | -3.905.000 | 13.400 | -3.891.600 | -2.207.700 | 0 | -2-207.700 |
Entnahme aus Rücklagen | 3.905.000 | 13.400 | 3.891.600 | 2.207.700 | 0 | 2.207.700 |
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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|
|
|
|
|
Gesamtbetrag ordentliche Einzahlungen | 538.453.400 | 1.653.000 | 540.106.400 | 545.738.500 | 764.000 | 546.502.500 |
Gesamtbetrag ordentliche Auszahlungen | 531.987.800 | 1.653.000 | 533.640.800 | 536.363.200 | 764.000 | 537.127.200 |
Saldo Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätigkeit | 6.465.600 | 0 | 6.465.600 | 9.375.300 | 0 | 9.375.300 |
- in EUR -
| HHPE 2015 | Änderung | 1. Änderung HHPE 2015 | HHPE 2016 | Ände-rung | 1. Änderung HHPE 2016 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 51.995.800 | 2.009.800 | 54.005.600 | 35.515.300 | 1.903.600 | 37.418.900 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 71.053.600 | 2.203.800 | 73.257.400 | 56.411.000 | 2.203.600 | 58.614.600 |
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätig-keit | -19.057.800 | -194.000 | -19.251.800 | -20.895.700 | -300.000 | -21.195.700 |
|
|
|
|
|
|
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Einzahlungen aus Finanzierungstätig-keit | 26.363.200 | 194.000 | 26.557.200 | 22.304.400 | 300.000 | 22.604.400 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätig-keit | 14.602.200 | 0 | 14.602.200 | 10.778.200 | 0 | 10.778.200 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit | 11.761.000 | 194.000 | 11.955.000 | 11.526.200 | 300.000 | 11.826.200 |
2. Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit
Ergebnishaushalt
- in Mio. EUR -
| Ergebnishaushalt 2015 | Ergebnishaushalt 2016 | ||
| Ertrag | Aufwand | Ertrag | Aufwand |
Zuweisungen für die Durchführung eines Volksentscheids gegen die Gerichtsstruktur in M-V | 0,1 | 0,1 |
|
|
Zuweisungen vom Land für das Projekt „HRO@Business“ |
|
| 0,2 | 0,2 |
Zuweisungen vom Land für das Projekt „Mobilitätsmanagementkonzept“ | 0,2 | 0,2 |
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Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschüsse der TZRW aus dem Wirtschaftsjahr 2014 | 0,2 |
|
|
|
Erstattung der Instandhaltungsaufwendungen an die VTR GmbH für die Bespielbarkeit der Liegenschaften |
| 0,3 |
| 0,3 |
Vorbereitung für die neuen Wohnungsbaustandorte Gehlsdorf Rostocker Straße Melkweg sowie für Biestow; Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsplanes; Fortschreibung des Rahmenplanes Stadthafen (Maritime Meile) |
| 0,5 |
|
|
Entschädigungszahlungen von Versorgungsunternehmen für die Eintragung von Dienstbarkeiten an Grundstücken der HRO | 1,0 |
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|
|
Aufwendungen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherheit von Bäumen |
| 0,2 |
|
|
Zusätzliche Spülfeldentgelte |
|
| 0,4 |
|
Erhöhter Aufwand für Spülfelder aufgrund erhöhter Einspülungen |
|
|
| 0,1 |
Steuerzahlungen für den BgA „Krematorium“, Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Bäumen und Straßengräben |
| 0,1 |
|
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Finanzhaushalt
- in EUR -
| Finanzhaushalt 2015 | Finanzhaushalt 2016 | ||
| Einzahlung | Auszahlung | Einzahlung | Auszahlung |
Zuweisungen vom Land für die Durchführung eines Volksentscheides gegen die Gerichtsstruktur in M-V | 0,1 | 0,1 |
|
|
Zuweisungen vom Land für das Projekt „HRO@Business“ |
|
| 0,2 | 0,2 |
Zuweisungen vom Land für das Projekt „Mobilitätsmanagementkonzept“ | 0,2 | 0,2 |
|
|
Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschüsse der TZRW aus dem Wirtschaftsjahr 2014 | 0,2 |
|
|
|
Erstattung der Instandhaltungsaufwendungen an die VTR GmbH für die Bespielbarkeit der Liegenschaften |
| 0,3 |
| 0,3 |
Vorbereitung für die neuen Wohnungsbaustandorte Gehlsdorf Rostocker Straße Melkweg sowie für Biestow; Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsplanes; Fortschreibung des Rahmenplanes Stadthafen (Maritime Meile) |
| 0,5 |
|
|
Entschädigungszahlungen von Versorgungsunternehmen für die Eintragung von Dienstbarkeiten an Grundstücken der HRO | 1,0 |
|
|
|
Auszahlungen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherheit von Bäumen |
| 0,2 |
|
|
Zusätzliche Spülfeldentgelt |
|
| 0,4 |
|
Erhöhter Aufwand für Spülfelder aufgrund erhöhter Einspülungen |
|
|
| 0,1 |
Steuerzahlungen für den BgA „Krematorium“, Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Bäumen und Straßengräben |
| 0,1 |
|
|
In diesem Jahr wird die Durchführung eines Volksentscheides gegen die Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Hierfür erhält die Hansestadt Rostock zur Deckung der anfallenden Kosten vom Land Zuweisungen in Höhe von 145.000 EUR.
Die Hansestadt Rostock ist Träger des Projektes „HRO@Business“ mit dem Ziel, Dienstleistungen für Unternehmen online bereitzustellen. Hierfür wurden Fördermittel gemäß der „Richtlinie zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ beim Land beantragt.
Für die Finanzierung von Mobilitätskonzepten erhält die Hansestadt Rostock Zuweisungen vom Land im Jahr 2015 in Höhe von 192.000 EUR und im Jahr 2016 in Höhe von 33.700 EUR.
Der Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat im Jahr 2014 ein Jahresergebnis in Höhe von – 908.314,63 EUR erwirtschaftet, so dass die nicht verbrauchten Zuschusszahlungen in Höhe von 171.600 EUR an die Hansestadt Rostock zurückzuzahlen sind.
Aufgrund der Anweisung vom 09.03.2015 zum Umgang mit der Nutzungsvereinbarung mit der Volkstheater Rostock GmbH vom 26./29.07.2011 wurde eine Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016 eingereicht. Seitens der Volkstheater Rostock GmbH wurden Aufwendungen und Auszahlungen zur Sicherung der Bespielfähigkeit der Liegenschaft in Höhe von insgesamt 1.863.000 EUR aufgezeigt. Mit der Kostenerstattung wurde der Zuschuss an die Volkstheater Rostock GmbH im Jahr 2015 um 332.500 EUR und im Jahr 2016 um 349.700 EUR erhöht.
In Vorbereitung für die neuen Wohnungsbaustandorte Gehlsdorf Rostocker Straße Melkweg sowie für Biestow werden zusätzliche Mittel für städtebauliche Planungsleistungen in Höhe von 200.000 EUR benötigt. Weiterhin werden zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 EUR für die Erstellung von B-Plänen unter anderem für die „Ehemalige Molkerei“, „Gewerbegebiet Kassebohm“, „Petersdorfer Straße“ und am Hüerbaasweg bereitgestellt. Für die Fortschreibung des Rahmenplanes Stadthafen und die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsplanes sind zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 190.000 EUR erforderlich.
Nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz hat die Hansestadt Rostock Anspruch auf Zahlungen der Versorger. Personell bedingt wäre eine Abarbeitung der Entschädigungsansprüche nicht möglich. Die Einforderung der Ansprüche war nur bis zum 31.12.2014 möglich. Um für die Hansestadt Rostock dennoch die Entschädigungszahlungen einzuholen, konnten mit den Versorgern (WWAV, Stadtwerke Rostock AG und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH) Vereinbarungen über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgeschlossen und ein Verzicht bis zum 30.06.2015 vereinbart werden, so dass Mehrerträge und -einzahlungen im Jahr 2015 in Höhe von 990.000 EUR erzielt werden.
Mit der Erfassung und Begutachtung der Bäume, die sich in der Bewirtschaftung des Amtes 62 befinden, wurde im Jahr 2014 begonnen. In Auswertung des Ergebnisses sind Sofortmaßnahmen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherheit einzuleiten. Dafür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 240.000 EUR benötigt.
Für das Jahr 2016 wurde eine zusätzliche Einspülung auf den Spülfeldern der Hansestadt Rostock beantragt, die zu bisher nicht veranschlagten Einspülentgelten in Höhe von 425.000 EUR führen. Die Einspülung führt zu Mehrkosten bei der Unterhaltung in Höhe von 125.000 EUR.
Aufgrund der nunmehr vorliegenden Steuerbescheide für den BgA „Krematorium“ für das Jahr 2012 sind Steuernachzahlungen einschließlich Zinsen für das Jahr 2012 und Folgejahre zu leisten. Hierfür sind im Ergebnishaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 23.400 EUR und im Finanzhaushalt in Höhe von 40.600 EUR nachträglich zu veranschlagen. Der Differenzbetrag zwischen dem Ergebnis und Finanzhaushalt in Höhe 17.200 EUR wird durch die Inanspruchnahme von bereits gebildeten Steuerrückstellungen abgedeckt. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Bäumen und Straßengräben sind dringend zusätzliche Mittel in Höhe von 57.200 EUR erforderlich.
Neben den aufgeführten Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016 erfolgte in den Teilhaushalten 62 und 90 eine Anpassung an den Landeskontenrahmen. Die Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises für die Träger von Katasterämtern nach § 15 (4) FAG sind nicht dem Teilhaushalt 62, sondern der Produktgruppe 611 und damit dem Teilhaushalt 90 zuzuordnen.
Ab dem 01.07.2015 wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) dem Amt 32 zugeordnet, so dass eine Verschiebung der Haushaltsansätze ab dem zweiten Halbjahr 2015 vom Amt für Umweltschutz zum Stadtamt erfolgt.
Im Teilhaushalt 37 (Brandschutz- und Rettungsamt) erfolgte im Ergebnis- und Finanzhaushalt eine Zuordnung der Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen entsprechend den Konten des Statistischen Landesamtes für die ordnungsgemäße Zuordnung in den Quartals- und Jahresstatistiken.
3. Wesentliche Veränderungen des Finanzhaushaltes im Bereich der Investitionstätigkeit
Mit dem Nachtrag zur Beschlussvorlage zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016 wurden Ergänzungen sowie kleine Änderungen vorgenommen, die insgesamt zu einer Erhöhung des Saldos aus investiven Ein- und Auszahlungen und damit zu einer Reduzierung der Aufnahme der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2015 in Höhe von 194.000 EUR und im Jahr 2016 in Höhe von 300.000 EUR führen.
- in EUR -
| Finanzhaushalt 2015 | Finanzhaushalt 2016 | ||
| Einzahlung | Auszahlung | Einzahlung | Auszahlung |
Grundsanierung Matrosendenkmal |
| 200.000 |
| 300.000 |
Zuschuss Ev.-Luth.Kirchgemeinde St. Johannis |
| 150.000 |
|
|
Sonderbedarfszuweisung Sanierung Petribrücke Bauwerk 101 Straßenbahnteil | 150.000 |
|
|
|
Verkehrsertüchtigung des Seehafens Rostock einschließlich Medienerschließung | 1.994.800 | 1.994.800 | 1.903.600 | 1.903.600 |
4. Städtebauliches Sondervermögen
Zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in den künftigen Jahren können gem. § 54 KV M-V Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen werden.
Damit eine zügige Realisierung der Vorhaben und damit eine planmäßige Mittelinanspruchnahme von Städtebaufördermitteln sichergestellt werden kann, sind beim städtebaulichen Sondervermögen (SSV) Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" zusätzlich zu den bereits veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 auch weitere im Haushaltsjahr 2016 aufzunehmen.
Durch die erweiterte Darstellung der Verpflichtungsermächtigungen ändern sich die Haushaltssatzung, der Vorbericht, die Investitionsübersicht und die Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock".
Satzung
- in EUR -
| HHPE 2015 | Änderung | 1. Änderung HHPE 2015 | HHPE 2016 | Änderung | 1. Änderung HHPE 2016 |
Verpflich- tungser-mächtigungen | 5.711.700 | 3.493.000 | 9.204.700 | 3.673.000 | 16.309.000 | 19.982.000 |
Die Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen wurde um die Angaben aus dem Haushaltsjahr 2016 ergänzt. Auswirkungen auf den Finanzhaushalt ergeben sich nicht, da die Auszahlungen im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 erfasst wurden.
5. Vorbericht
Aufgrund noch laufender Abstimmungen in der Verwaltung zu den Inhalten von Maßnahmen und Zielbeträgen wird der Bürgerschaft ein Haushaltssicherungskonzept (Band VIII) gesondert vorgelegt.
Sofern das Haushaltssicherungskonzept bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzungen nicht vorliegt, sind die Übersichten nach § 5 Nr. 12 GemHVO-Doppik über die im Haushaltsplan des Haushaltsjahres umgesetzten wesentlichen und die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in den drei Haushaltsfolgejahren sowie im verbleibenden Konsolidierungszeitraum dem Vorbericht beizufügen.
Der Vorbericht wird um die gesetzlich geforderten Übersichten ergänzt.
6. Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung
Der Ergebnishaushalt weist in der mittelfristigen Finanzplanung einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen im Jahr 2017 in Höhe von 63.600 EUR und im Jahr 2018 in Höhe von 24.500 EUR aus. In der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von 11,3 Mio. EUR jeweils in den Jahren 2017 und 2018 ausgewiesen. Die Zahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten können vollständig abgedeckt werden und darüber hinaus Fehlbeträge abgebaut werden.
Mit dem Gesetzentwurf des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ist vorgesehen, dass zusätzlich zu der Soforthilfe für die Kommunen weitere 1,5 Milliarden EUR bereitgestellt werden, die über die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft weitergeleitet werden. Darüber hinaus werden im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die Kommunen ab 2018 um weitere 5,0 Milliarden EUR entlastet. Diese zusätzlichen Mittel wurden nunmehr in den Jahren 2017 und 2018 im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt weist einen negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2015 in Höhe von 3,9 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 2,2 Mio. EUR aus, die durch Entnahmen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2015 in Höhe 6,5 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 9,4 Mio. EUR aus, welche die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen in 2015 von 6,5 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 9,4 Mio. EUR abdecken.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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09.09.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Die Beschlussvorlage wird gemäß beiliegender Anlagen 1 bis 7 geändert.
Anlagen:
1 Haushaltssatzungen 2015/2016
2 Ergebnishaushalt 2015/2016
3 Finanzhaushalt 2015/2016
4 Änderungsliste Verwaltungstätigkeit
5 Änderungsliste Investitionstätigkeit
6 Haushaltssatzung einschließlich Anlagen für das Städtebauliche Sondervermögen
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
7 Übersicht über die umgesetzten wesentlichen und noch nicht umgesetzten Maßnahmen
zur Haushaltskonsolidierung