Beschlussvorlage - 2015/BV/1198
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erweiterung von Bauflächen in Biestow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.09.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Ortsamt Mitte
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Biestow (13)
|
Vorberatung
|
|
|
14.10.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
21.10.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
22.10.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
04.11.2015
|
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 12. Änderung des Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: 2015/BV/0619
Sachverhalt:
Im Bereich Biestow soll ein dort bereits ansässiger, familiengeführter Pensionsbetrieb erweitert werden. Auf dem ehemaligen Schulgrundstück am Rand des historischen Dorfkerns befinden sich derzeit ein Restaurant mit Veranstaltungsraum, ein Biergarten und ein Hotel.
Für eine dauerhaft rentable Betreibung ist eine Vergrößerung des Hotels erforderlich. Ein zentraler Punkt ist hierbei neben der Erhöhung der Bettenzahl die Schaffung von Wellness-Einrichtungen. Es ist vorgesehen, die Gesamtanlage umzustrukturieren und baulich zu erweitern.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ aufgestellt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan für diesen Bereich getroffenen Darstellungen entsprechen nicht den getroffenen Festsetzungen. Derzeit erfolgt eine Ausweisung als Wohnbaufläche (0,25 ha) und als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ (0,75 ha). Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Die Änderung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 27.04.2015 bis zum 29.05.2015. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen.
Schwerpunkte der eingegangenen Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren die Themen:
1. Berücksichtigung übergeordneter Planungen
2. Städtebauliche Einordnung, Größe und Ausdehnung der Planung
3. Ortsbild und Denkmalpflege
4. Verkehrsbelastung
5. Immissionsschutz. (Anlage 1)
Die auf Flächennutzungsplan – Ebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.
Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf. (Anlage 2)
Auch in der Begründung erfolgt keine Änderung in Bezug auf die Inhalte der 12. Änderung des Flächennutzungsplans. Lediglich werden in die Begründung zum besseren Verständnis teilweise Aussagen, die Gegenstand der Abwägung sind, ergänzend übernommen.
In Punkt 4.1 der Begründung werden die die wichtigsten Aussagen der Umweltprüfung für die Schutzgüter des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ zusammenfassend und auf die Maßstabsebene der Flächennutzungsplanung angepasst, dargelegt. Hier erfolgt eine Änderung/ Ergänzung entsprechend der Konkretisierung im Bebauungsplan. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind davon nicht betroffen. (Anlage 3).
Die zum Beschluss vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.
Die vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
20 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
481,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
931,4 kB
|