Beschlussvorlage - 2015/BV/1162
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Hauptamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt; Vorzimmer Senatoren
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.11.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.11.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.12.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
0735/01-BV, 0131/07-BV
Sachverhalt:
Im Zuge der mit den Haushaltssicherungsmaßnahmen getroffenen Festlegungen zum Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2030 (Beschl.-Nr. 2015/BV/1066, vom 09.09.2015) zur Überprüfung der Anpassung und Optimierung der Entgeltordnungen und Gebührensatzungen soll mit dem vorliegenden Entwurf die “ Satzung über die Erhebung von Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock“ vom 16.04.2002 aktualisiert und entsprechend den heutigen Anforderungen und Gegebenheiten hinsichtlich der Nutzung der kommunalen Hafenbereiche angepasst werden.
Die derzeit gültige Satzung datiert aus dem Jahre 2002. Im Jahr 2007 wurde lediglich eine Anpassung hinsichtlich der geänderten Mehrwertsteuer vorgenommen.
Die nunmehr vorgesehene Neufassung der Hafengebührensatzung berücksichtigt einerseits die weggefallene Zuständigkeit in der Bewirtschaftung der Liegeplätze P1 bis P8 am Passagierkai in Warnemünde und andererseits eine Anpassung der Gebührentatbestände an die tatsächliche Nutzung der kommunalen Liegeplätze hinsichtlich Schiffs-/Bootstypen,
-größen, -nutzungen usw. In diesem Zusammenhang soll auch die Unterteilung in einen gebührenpflichtigen Teil und einen nicht gebührenpflichtigen Teil erfolgen, da Teile der kommunalen Hafenbereiche gemäß Satz 1, auf vertraglicher Basis an Wassersportvereine (z. B. WSC am Alten Strom, RSC im Stadthafen) bzw. Unternehmen (z. B. WIRO-Stege in Schmarl oder Stadthafen) vermietet wurden und durch diese im Rahmen ihrer Vereinsarbeit bzw. des Geschäftsbetriebes eigenständig bewirtschaftet werden.
Eine Einflussnahme/Kontrolle (ständig wechselnde Boote von Tagesliegern, Vereins-mitgliedern usw.) seitens der Stadt bzgl. der jeweiligen Nutzung durch Wasserfahrzeuge
und damit sich ständig ändernden Gebührentatbeständen wäre schon allein aus personellen Engpässen heraus nicht realisierbar.
Nicht zuletzt erfolgt auch eine Anpassung der Gebührensätze an die Gebühren vergleichbarer Häfen im Umfeld (z. B. Stralsund, Wismar, Lübeck, …) unter Berücksichtigung des vorhandenen Wettbewerbs und des gestiegenen Verbraucherpreis-indexes (Anstieg in den vergangenen zwölf Jahren um ca. 20 %).
Die detailliertere Unterteilung der Schiffstypen soll zu einer Erleichterung in der praktischen Arbeit vor Ort führen, da Diskussionen bei Unstimmigkeiten bzw. im Zweifelsfall über die Einordnung des jeweiligen Schiffstyps in die entsprechende Gebührenkategorie weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Auf der Grundlage der Neufassung der Hafengebührensatzung würde z. B. die Jahres-Liegegebühr für ein Fahrgastschiff von 35,00 €/m² auf 42,00 €/m², die Jahres-Liegegebühr für ein Fischereifahrzeug zwischen 10 m und 15 m Länge von 150,00 €/a auf 180,00 €/a,
bei einem Beispiel-Sportboot von 10 m Länge die Tagesgebühr in der Hauptsaison von 10,50 €/d auf 12,00 €/d steigen.
Die moderate Anhebung der Gebührensätze nach 13 Jahren wird zu einer Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Bewirtschaftung der kommunalen Häfen führen. Dieser ist aufgrund der in den vergangenen Jahren erfolgten Investitionen in wasserbauliche Anlagen unter Beibehaltung der Gebührensätze von seinerzeit prognostizierten ca. 28 % auf derzeit ca. 23 % gesunken. Es wird davon ausgegangen, dass – unter Zugrundelegung der bisherigen Nutzungszahlen – der Kostendeckungsgrad auf ca. 36 % steigen wird und damit wieder auf dem durchschnittlichen Wert von 30 % – entsprechend den veröffentlichten Untersuchungen zum Kostendeckungsgrad der staatlichen deutschen Hafeninfrastruktur – liegt.
Durch die Erhöhung der Gebühren in den öffentlichen kommunalen Häfen der Hansestadt Rostock werden Mehreinnahmen für den kommunalen Haushalt in einer Größenordnung von ca. 75.000 € erwartet.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 83
Produkt: 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau - BgA
Haushalts-jahr | Konto/Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 43220026/43220024 | 75.000 |
| 75.000 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
in TEUR
Maßnahme-Nr. | Maßnahme |
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
2015/2.01 | Anpassung und Optimierung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Leistungsentgelte | HH-Ansatz | 52.166,5 | 52.574,6 | 52.434,0 | 53.347,6 |
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| Zielbetrag | 30,0 | 110,0 | 100,0 | 100,0 |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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102 kB
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