Beschlussvorlage - 2015/BV/0800
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für das Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny", Musikschule der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beteiligt:
- Hauptamt; Rechnungsprüfungsamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.05.2015
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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21.05.2015
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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08.07.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2011/BV/2040
Sachverhalt:
Die letzte Erhöhung der Entgelte für den Musikschulunterricht erfolgte vor vier Jahren zum 01.08.2011.
Die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 bis 2025 der Hansestadt Rostock (Anlage 2) sowie die ausgewogene Musikschulfinanzierung durch die Hansestadt Rostock, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Nutzer erfordern eine Verbesserung der Einnahmesituation spätestens ab 01.08.2015.
Der Beschluss der Bürgerschaft gibt die Erhöhung der Unterrichtsentgelte für das Konservatorium um ca. 10 % vor.
Auszug aus dem Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2025 (Stand 01.04.2014):
Maßnahme -Nr. Teilhaushalt Bezeichnung Amt 44
2014/2.01 44 Konservatorium
„Rudolf Wagner-Régeny“
Maßnahmebeschreibung:
Erhöhung der Entgelte für den Unterricht am Konservatorium
Haushaltsjahr 2014 2015 2016 2017 2018
Zielbetrag 24,0 58,0 58,0 58,0 26,0
Die Steigerung aller Entgeltpositionen ergibt sich - bereinigt um die künftigen Mehrausgaben im „Konto für Notenlizenzen“ - für die Produktkonten „Benutzungsentgelte“ und „Ausleihgebühren für Grund- und Arbeitsmittel“ für 2015 mit 30,5 TEURO und ab dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von jährlich 61,0 TEURO.
Vergleich von ausgewählten Positionen monatlicher Unterrichts-Entgelte (Anlage 3)
Die im Haushaltssicherungskonzept geforderten Mehreinnahmen wirken sich in den am meisten belegten Unterrichtsgeboten folgendermaßen aus:
Unterrichtsform in min je Woche | Schülerinnen, Schüler, | Erhöhung in Prozent (10 %, ggf. 10 €/Jahr Notenlizenz, danach Rundung) | |
in EUR je Schuljahr | |||
2014/2015 | 2015/2016 | ||
Einzelunterricht 30 min | 40,00 | 45,00 | 112,50% |
Instrumentenkarussell 30 min 2 Schüler | 30,50 | 34,00 | 111,48% |
Gruppenunterricht 45 min 2 Schüler | 37,00 | 41,50 | 112,16% |
Zwergenmusik für ein Kind und eine Begleitperson 45 min | 16,00 | 18,00 | 112,50% |
Musikalische Früherziehung/ 45 min Instrumentenkunde /Darstellendes Spiel | 16,00 | 18,00 | 112,50% |
Vereinfachte Darstellung der drei Säulen der Musikschulfinanzierung in Prozenten
Die Entgelterhöhungen dienen dem stabilen Kostendeckungsgrad und somit einem angemessenen Verhältnis der drei Finanzierungssäulen.
Die Entgeltposition „Jedem Kind ein Instrument (JeKi) in Rostock – Unterricht“ mit 5,00 EUR-Monatsentgelt wird nicht angehoben, da bei einer Erhöhung auch die Entgeltordnung der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ der Hansestadt Rostock e.V. betroffen wäre.
Für eine Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung bei den Sachausgaben, u.a. für den neuen Musikschulstandort „Haus der Musik“ und die gestiegenen Personalausgaben ist eine Entgelterhöhung notwendig.
Bei der Neufestsetzung der Entgelte wurden die Ergebnisse aus der Kosten-Leistungs-Rechnung 2013 mit dem Finanzverwaltungsamt, SG 20.13 Finanzcontrolling, umfänglich geprüft und Vergleichszahlen der Entgelte von Musikschulen aus der Region zugrunde gelegt. Das Zentrale Controlling, SG 15.01, war im Weiteren an der Erarbeitung der Entgeltordnung beteiligt.
Wesentliche Änderungen in der vorliegenden Entgeltordnung:
- Entgelterhöhung für Schüler und Erwachsene
in allen Unterrichtspositionen um ca. 10 % (Anlage 5),
- Entgelterhöhung Leihinstrumente in allen Positionen um ca. 20 % (Anlage 6),
- Angebot von entgeltpflichtigen Kursen und Projekten (Anlage 7),
- Weitergabe bei vorliegender Notenlizenzpflicht von jährlich 10 EUR/Schüler (Anlage 5),
- Förderung des Bläserklassenprojektes (Anlage 5),
und besonders förderwürdiger Blasinstrumente (Anlage 6),
- Sonstige Änderungen (Anlage 2).
Die bisherige Struktur der Entgeltordnung hat sich grundlegend bewährt. Der soziale Faktor wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock im § 4 (3) „Ermäßigung bzw. Befreiung vom Unterrichtsentgelt aus sozialen Gründen“ und im § 4 (5) „Familienermäßigung“ in der Entgeltordnung berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 44
Produkt: 26301 Bezeichnung: Konservatorium
„Rudolf Wagner-Régeny“
(in EUR)
Haus-halts-jahr | Produktkonto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erträge | Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2015 | 26301.44101000/ 64101000 | Benutzungsentgelte | 613.700 |
| 620.700 |
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26301.44110210/ 64110210 | Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel | 19.500 |
| 19.200 |
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26301.56390011/ 76390011 | Notenlizenzen |
| 3.900 |
| 3900 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2016 | 26301.44101000/ 64101000 | Benutzungsentgelte | 662.500 |
| 662.500 |
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26301.44110210/ 64110210 | Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel | 20.600 |
| 20.600 |
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26301.56390011/ 76390011 | Notenlizenzen |
| 10.600 |
| 10.600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2017 | 26301.44101000/ 64101000 | Benutzungsentgelte | 662.500 |
| 662.500 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||
26301.44110210/ 64110210 | Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel | 20.600 |
| 20.600 |
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26301.56390011/ 76390011 | Notenlizenzen |
| 11.800 |
| 11.800 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2018 | 26301.44101000/ 64101000 | Benutzungsentgelte | 662.500 |
| 662.500 |
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26301.44110210/ 64110210 | Ausleihgebühren für Grund-u. Arbeitsmittel | 20.600 |
| 20.600 |
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26301.56390011/ 76390011 | Notenlizenzen |
| 12.600 |
| 12.600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bereits in den Vorjahren hat die Änderung der Entgeltordnung Berücksichtigung in der Planung gefunden, darüber hinaus sind zusätzlich folgende finanzielle Auswirkungen in den aktuellen Haushalts-Ansätzen zu erwarten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Rostock:
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: siehe Begründungstext Seite 2
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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86 kB
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2
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32 kB
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49,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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47,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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54 kB
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6
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(wie Dokument)
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40,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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