Nachtrag Beschlussvorlage - 2014/BV/5427-08 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplänen und Anlagen
1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.04.2014
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Personalausschuss
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Vorberatung
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13.05.2014
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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28.05.2014
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.04.2014
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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24.04.2014
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.04.2014
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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29.04.2014
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.04.2014
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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30.04.2014
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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30.04.2014
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2014
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4793 vom 09.10.2013
Sachverhalt:
Die 1. Änderung zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2014 umfasst notwendige Anpassungen, die durch die Verwaltung vorzunehmen sind. Seit dem Zeitpunkt der Übergabe des Haushaltsplanentwurfes am 18.03.2014 wurden diverse Veränderungen und Ergänzungen aufgezeigt, die zwingend im Haushaltsplan 2014 zu berücksichtigen sind. Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich die folgenden Änderungen.
1. Satzung
- in EUR -
| HHPE 2014 | Änderung | 1. Änderung HHPE 2014 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 548.537.600 | 2.832.700 | 551.370.300 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 548.537.600 | 2.832.700 | 551.370.300 |
Jahresergebnis | 0 | 0 | 0 |
Entnahme aus Rücklagen | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | 0 | 0 | 0 |
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Gesamtbetrag ordentliche Einzahlungen | 513.505.000 | 2.932.700 | 516.437.700 |
Gesamtbetrag ordentliche Auszahlungen | 505.860.000 | 2.932.700 | 508.792.700 |
Saldo Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätigkeit | 7.645.000 | 0 | 7.645.000 |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 58.817.800 | 57.200 | 58.875.000 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 73.752.700 | -56.600 | 73.696.100 |
Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätigkeit | - 14.934.900 | - 113.800 | - 14.821.100 |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 15.865.100 | -113.800 | 15.751.300 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 7.645.000 | 0 | 7.645.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 8.220.100 | -113.800 | 8.106.300 |
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Verpflichtungsermächtigungen | 21.830.500 | -6.000.000 | 15.830.500 |
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Stellen gemäß Stellenplan | 2.247,64 VzÄ | - 1,37 VzÄ | 2.246,27 VzÄ |
2. Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit
- in EUR -
| Ergebnishaushalt 2014 | Finanzhaushalt 2014 | ||
| Ertrag | Aufwand | Einzahlung | Auszahlung |
Klinikum Südstadt Rostock, Erhöhung der Gewinnausschüttung aus dem Jahresergebnis 2013 |
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| 100.000 |
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geänderte steuerrechtliche Auffassung des Finanzamtes für die Sporthallennutzung für den Schulsportunterricht (Ausweis als Bruttobetrag) | 224.600 |
| 224.600 |
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Für den beabsichtigten Ankauf der Deponie Groß-Klein sind für zukünftige Nachsorgeaufwendungen im Ergebnishaushalt Rückstellungen zu bilden |
| 114.000 |
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Erhöhung der Personalaufwendungen – und auszahlungen |
| 1.795.900 |
| 1.795.900 |
Ausgleich von Sonderleistungen nach § 11 FAG | 768.600 |
| 768.600 |
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Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV | -1.496.600 |
| -1.496.600 |
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Urteil des OLG Rostock Nutzungsentschädigung |
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556.100 |
Gewerbesteuer | 3.200.000 |
| 3.200.000 |
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Gewerbesteuerumlage |
| 490.000 |
| 490.000 |
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögen |
| 754.300 |
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Im Haushaltsplanentwurf 2014 war aufgrund des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ 2013 eine Gewinnabführung in Höhe von 1,0 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 ist aufgrund des guten Jahresergebnisses eine Gewinnabführung an die Hansestadt Rostock in Höhe von 1,1 Mio. EUR vorgesehen, die noch im Jahr 2014 kassenwirksam wird.
Die schulsportliche Nutzung wurde aufgrund geänderter steuerrechtlicher Auffassung des Finanzamtes Rostock aus dem unternehmerischen Bereich des Betriebes gewerblicher Art Sportstätten herausgelöst. Das hat zur Folge, dass die Abführung der bislang auf Entgelte für Sporthallennutzung für den Schulsportunterricht berechnete Mehrwertsteuer entfällt. Daher war der Planansatz nicht mehr als Netto-, sondern als Bruttoertrag auszuweisen.
Gemäß § 35 GemHVO-Doppik sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien und die Sanierung von Altlasten zu bilden. Für den Ankauf der Deponie Groß-Klein war bisher keine Zuführung zu den Rückstellungen aufwandswirksam im Haushaltsplanentwurf veranschlagt.
Mit dem Abschluss des Tarifvertrages im öffentlichen Dienst wurde eine Erhöhung der Tarifentgelte ab dem 1. März 2014 um 3,0 % mindestens aber um 90 EUR sowie einer weiteren Erhöhung um 2,4 % ab dem 1. März 2015 beschlossen. Diese Tarifsteigerung war im Planansatz 2014 nicht vollständig berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2014 ergeben sich daraus Steigerungen der Personalaufwendungen und–auszahlungen in Höhe von 1,8 Mio. EUR.
Mit dem Runderlass der Sozialabteilung Nr. 04/2014 vom 04.03.2014 wurden die aktualisierten Ausgleichszuweisungen gemäß § 10 AG-SGB II für 2014 für die Hansestadt Rostock übergeben. Für den Ausgleich von Sonderleistungen nach § 11 FAG erhöhen sich die Zuweisungen an die HRO um 768.000 EUR. Die Leistungen des Landes aus der Umsetzung Hartz IV werden um 1.496.600 EUR reduziert.
Im Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Hansestadt Rostock ist die Klage der HRO bezüglich der Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Grundstücks Sankt-Georg-Str. 109 in Rostock beim OLG Rostock abgewiesen worden. Die Hauptforderung beläuft sich auf 556.044,23 EUR, die laut Urteil ab dem 18.06.1999 zu verzinsen ist. Für die Verzinsung der Hauptforderung sind bis zum 30.05.2014 insgesamt 412.000 EUR zu zahlen. Für das Nutzungsentgelt einschließlich der bis zum 01.01.2012 anfallenden Zinsen werden Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind die Rückstellungen jeweils aufwandswirksam aufzustocken. Im Haushaltsplanentwurf 2014 wurden im Ergebnishaushalt Zinsaufwendungen in Höhe von 11.600 EUR und im Finanzhaushalt Auszahlungen für die Hauptforderung in Höhe von 556.100 EUR eingestellt. Für die Finanzierung der Zinsauszahlungen erfolgte eine Umverteilung der Mittel aus den Zinsauszahlungen für Kassenkredite in Höhe von 411.700 EUR.
Das Finanzamt Rostock hat unerwartet für einen Steuerpflichtigen einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe von jeweils 1,6 Mio. EUR erlassen. Gleichzeitig erhöht sich dadurch die abzuführende Gewerbesteuerumlage.
Für das Produkt Gemeindestraßen wurden im Ergebnishaushalt Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 754.300 EUR veranschlagt. Diese Verluste sind z. B. für Lichtpunkte, Lichtsignalanlagen, Bügel, Poller, Parkscheinautomaten, Hydranten und Straßenbeläge, die zurück gebaut werden, im Haushalt auszuweisen.
3. Veränderungen des Finanzhaushaltes im Bereich der Investitionstätigkeit
Mit der 1. Änderung zum Haushaltsplanentwurf 2014 wurden kleine Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die insgesamt zu einer Reduzierung des Saldos aus investiven Ein- und Auszahlungen und damit zu einer Reduzierung der Aufnahme der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 113.800 EUR führen.
- in EUR -
| Finanzhaushalt 2014 | |
| Einzahlung | Auszahlung |
Diverse Maßnahmen entsprechend der Änderungsliste – Investitionstätigkeit | 57.200 | -56.600 |
Im Investitionsplan der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock GmbH sind für den Kreuzfahrtterminal am LP 8, für Instandsetzungen LP 7, Grundstücksankauf und Anpassungen insgesamt 21,0 Mio. EUR geplant. Die im Haushaltplanentwurf 2014 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahme Gewährleistung der Standsicherheit LP 7 in Warnemünde in Höhe von insgesamt 6,0 Mio. EUR sind damit hinfällig und reduzieren die investiven Auszahlungen im Jahr 2015 um 2,0 Mio. EUR und in 2016 um 4,0 Mio. EUR.
4. Stellenplan
Aufgrund personalrechtlicher und laufender Organisationsmaßnahmen wurden Anpassungen im Stellplanentwurf vorgenommen und führen insgesamt zu einer Reduzierung von 1,37 VzÄ.
5. Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften
Die Wirtschaftspläne der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock und des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ wurden aktualisiert und sind in der geänderten Fassung beigefügt. Der Finanzplan des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ wurde in der Spalte Ist 2012 korrigiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt ist ohne eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe 7,6 Mio. EUR aus, welcher die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen abdeckt.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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40,1 kB
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